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Öffentliche Bekanntmachung

Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung “Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“, Gemarkung Altheim

1. Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung
2. Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

 

1. Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim hat am 28.11.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Planbereich im Gewann Gassenäcker/Mittelfeld auf Gemarkung Altheim im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB als „2. Änderung Gewerbebaufläche Altheim Ost“ zu ändern.

Die Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02.11.2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021) zielt auf die Änderung der teilweise landwirtschaftlichen Fläche mit überlagernder Darstellung eines Bergabbaubereichs, der mit dem Rekultivierungsziel landwirtschaftliche Fläche belegt ist, zu einer geplanten Gewerbebaufläche. Der Planbereich ist in folgender Plankarte mit schwarzer Strichlinie umrandet.

Grafik

Planausschnitt zur „2. Änderung Gewerbebaufläche Altheim Ost“, Stand 03.11.2023, ohne Maßstab

 

2. Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim hat am 28.11.2023 in öffentlicher Sitzung zudem beschlossen, zur Planänderung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Darstellung der Planungsziele durchzuführen.

Mit einer Flächennutzungsplanänderung soll der bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Bereich zukünftig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden, um die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Altheim langfristig zu sichern. Umfang und Zuschnitt der Flächendarstellung soll im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

Für den Planbereich ist der hierzu oben abgedruckte Lageplan des Änderungsbereichs vom 03.11.2023 maßgebend.

Die Plankarte sowie Erläuterungen zu den Zielen und Zwecken der Planänderung werden für die Öffentlichkeit zur Einsicht in der Zeit von

Montag, den 08.04.2024 bis Freitag, den 10.05.2024

je einschließlich, unter der folgenden Adresse auf der Homepage der Gemeinde Altheim eingestellt:

https://altheim-info.de/rathaus/gemeinderat/bauleitplanung/

Eingesehen werden können die ortsübliche Bekanntmachung sowie die Vorentwurfsplanung zur 2. Änderung des FNP parallel zum geänderten Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“ in der Fassung vom 08.03.2024.

Zudem legt die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die ortsübliche Bekanntmachung sowie oben aufgeführte Unterlagen beim Bürgermeisteramt Allmendingen, Hauptstraße 16, 89604 Allmendingen, im Rathaus Allmendingen, Foyer im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der Frist der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Anregungen können – schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift – an die Gemeinde abgegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrücklich oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Altheim, 25.03.2024

 

Dr. Andreas Schaupp
Bürgermeister

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