Logo Gemeinde 89605 Altheim
Suche

04.04.2023

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 04.04.2023  

  • Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Workshop Notfallvorsorge Kommunen

Der Workshop zur „Notfallvorsorge Kommunen“ findet am 24.04.2023 in Dietenheim statt. Außer Bürgermeister Dr. Schaupp werden auch Herr Schweitzer (Kommandant der FFW Altheim), Frau Dietz (Ordnungsamt) sowie im Rahmen der VVG Bürgermeister Teichmann am Workshop teilnehmen.

 

Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen

Mit Datum vom 22.03.2023 erhielt die Gemeinde Altheim das Schreiben des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, Dezernat Jugend und Soziales, mit der Bitte bis 25.05.2023 eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen 2024 – 2028 einzureichen. Im Mitteilungsblatt wird hierzu ein entsprechender Aufruf gemeinsam mit der Gemeinde Allmendingen veröffentlicht werden. Ansprechpartnerin im Rathaus ist hierfür Frau Hummler (Standesamt/Bürgerbüro).

 

Teilausschüttung aus den Erlösen der PPK-Verträge

Mit Datum vom 07.03.2023 erhielt die Gemeinde Altheim das Schreiben des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, Abfallwirtschaftsamt, über die Teilausschüttung aus den Erlösen der PPK-Verträge von 1,70 € pro Landkreiseinwohner. Die Gemeinde Altheim erhielt einen Auszahlungsbetrag in Höhe von 1.054 €.

 

Finanzzuweisungen für das 1. Quartal 2023

Mit Datum vom 02.03.2023 erhielt die Gemeinde Altheim die Mitteilung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis über die Finanzzuweisungen für das 1. Quartal 2023. Der Auszahlungsbetrag in Höhe von 4.365,45 € setzt sich aus dem Finanzausgleich 56.904,50 €, dem Umsatzsteueranteil 6.888,00 € sowie dem Umsatzsteueranteil 1. Abschlusszahlung 232,95 € abzüglich der Kreisumlage 59.660,00 € zusammen.

 

Beginn der Bauarbeiten am Spielplatz

Die Arbeiten für die beiden neuen Spielgeräte (Trampolin & Karussell) haben begonnen, diese sollen voraussichtlich bis zum Pfingstfest abgeschlossen sein.

 

 

TOP 2: Benutzungsordnung und Entgeltverzeichnis für das Bürgerhaus mit Turn- und Festsaal, Satzungsänderung – Beratung und Beschlussfassung

2.1 Neuregelung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus

Die Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Altheim ist nicht mehr auf dem neuesten Stand und musste deshalb überarbeitet werden. Im Zuge dessen wurde das Formular „Erlaubnis zur Benutzung des Turn- und Festsaals (Halle und/oder Singsaal) im Bürgerhaus Altheim“ angepasst. Bürgermeister Dr. Schaupp führte weiter aus, dass die geänderte Benutzungs- und Gebührenordnung die derzeit gültige Fassung aus dem Jahr 2023 ablöst. Durch die Änderung soll ein einheitlicher Stand auch im Rahmen der VVG herbeigeführt werden und Klarheit sowie Sinnhaftigkeit zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der Anmietung schaffen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neuregelung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus.

 

 

2.2 Neuregelung des Entgeltverzeichnisses für das Bürgerhaus

Das Benutzungsentgelt im Bürgerhaus wurde seit 2003 nicht mehr angepasst. Im Zuge der Steigerung der Kosten im Allgemeinen ist auch das Entgeltverzeichnis (Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Altheim) zu überdenken. Bürgermeister Dr. Schaupp führte hierzu aus, dass die Erhöhung der Entgelte knapp 17 % beträgt. Das Entgelt für die Anmietung des Singsaals soll künftig um 10,00 € auf 25,00 € erhöht werden, sodass die Mindestmiethöhe der Verwaltungspauschale angepasst ist. Die Anpassung schafft eine Harmonisierung im Rahmen der Entgelte in der VVG und ist aufgrund der gestiegenen Energiepreise auch sinnvoll.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neuregelung des Entgeltverzeichnisses für das Bürgerhaus.

 

 

TOP 3: Anträge der SG Altheim – Beratung und Beschlussfassung

 3.1 Zuschussantrag

Die SG Altheim hat für die untenstehenden zwei Baumaßnahmen jeweils einen Zuschussantrag gestellt. Nach den Förderrichtlinien für die Sportgemeinschaft Altheim gewährt die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 15 % der Nettoinvestitionskosten (Gesamtkosten abzgl. Zuschüsse Dritter). Diese Vereinsbezuschussung seitens der Gemeinde ist jedoch im Einzelfall zu beurteilen und erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats und der Aufnahme in die Haushaltsplanung der Gemeinde.

 

Flutlichtanlage

Investition 45.000 €

Voraussichtlicher Zuschuss vom WLSB 30 %: ~10.000 € (hier sind nur rund 30.000 € zuwendungsfähig)

Voraussichtlicher. Zuschuss vom Bund (Z.U.G.) 25 %: ~9.000 € (hier sind nur 38.000 € zuwendungsfähig)

Voraussichtlicher. Zuschuss Gemeinde: 45.000 € – 19.000 € = 26.000 € x 15 % = 3.900 €

 

Sanierung Tennisplätze

Investition: 75.000 €

Voraussichtlicher. Zuschuss vom WLSB 30 %: ~19.000 € (hier sind nur 64.000 € zuwendungsfähig)

Voraussichtlicher. Zuschuss Gemeinde: 75.000 € – 19.000 € = 56.000 € x 15 % = 8.400 €

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bezuschussung der Baumaßnahme „Flutlichtanlage“ und die Bezuschussung der Baumaßnahme „Sanierung Tennisplätze“ mit 15 % der tatsächlichen Nettoinvestitionskosten.

 

3.2 Ausfallbürgschaft

Die SG Altheim hat einen Antrag auf eine Ausfallbürgschaft für einen Kredit in Höhe von 50.000 € gestellt. Für die Sanierung der Tennisplätze soll ein Kredit in Höhe von 50.000 € aufgenommen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für einen Kredit in Höhe von 50.000 €.

 

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Baugesuch: Anbau einer Überdachung an bestehender Scheune in Altheim, Braas- und Schwenkstraße 15 – 17

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

Baugesuch: Nutzungsänderung von Gaststätte mit Wohnen zur Flüchtlingsunterkunft in Altheim, Lammberg 2

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

 

 

TOP 5: Verschiedenes

Dorfputz

Am Samstag, 01. April 2023, fand der 1. Altheimer Dorfputz statt. Dieser war ein voller Erfolg und soll spätestens kommendes Jahr wieder durchgeführt werden. Bürgermeister Dr. Schaupp bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern für das Engagement.

WhatsApp Infogruppe

Das Bürgermeisteramt Altheim hat zur noch besseren und schnelleren Information für die Bürgerinnen und Bürger eine WhatsApp Infogruppe erstellt. Hier sollen künftig nützliche und dringliche Informationen veröffentlicht werden.

 

Notdienste & Barrierefreiheit