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05.05.2022

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 05.05.2022 

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Ehrung Blutspender 

Bürgermeister Rewitz ehrte Daniel Keller und Karl Josef Schaible für 25-maliges Blutspenden.

 

TOP 2: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das 1. Quartal 2022 beträgt nach Angaben des Finanzamt Stuttgarts 97.184,44 €. Davon abgezogen wird die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 6.653,17 €. Die Gemeinde erhält somit insgesamt 90.531,27 € erstattet.
  • Die Administration der Breitbandförderprojekte im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms für Baden-Württemberg ist auf die PricewaterhouseCoppers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zusammen mit dem Unterauftragnehmern VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die TÜV Rheinland Consulting GmbH übergegangen.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis bestätigte mit Schreiben vom 25.04.2022 die Anzeige der Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Beim Altheimer Schloss, 1. Änderung“. Der Bebauungsplan wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 21.01.2022 rechtskräftig.

 

 

TOP 3: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Härtenen III“, Planentwurf zur öffentlichen Auslegung – Beratung und Beschlussfassung 

Die Herren Schröder vom Planungsbüro Wick + Partner sowie Lang und Maurer vom Ingenieurbüro Wassermüller informierten über den aktuellen Planungsstand im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Härtenen III“.

Auf Grundlage des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses wurde ein städtebauliches Erschließungs- und Bebauungskonzept erarbeitet.

Entsprechend der Umgebungsbebauung soll die einheitliche Baustruktur mit Einfamilienhäusern auch im Plangebiet fortgeführt werden; eine Gebietsdurchgrünung bleibt durch die privaten Gartenbereiche erhalten.

Mit einem Erschließungsring als Wohnwege zwischen dem Finkenweg von Osten und dem südlich angrenzenden Härtenenweg kann eine verkehrsarme und flächensparende Erschließungsstruktur entwickelt werden. Die nördlichen Grundstücke werden direkt von der Birkenstraße erschlossen.

Es ist eine Baugebietsfestsetzung als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch Baugrenzen festgelegt werden. Zur Sicherung der städtebaulichen Einbindung werden voraussichtlich Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung bezüglich Grundflächenzahl, Gebäudehöhe und Höhenlage der Gebäude getroffen.

Auf Grundlage des städtebauliches Erschließungs- und Bebauungskonzepts wurde die fachtechnische Erschließung geplant und ist in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen. Am Finkenweg sind geringe Flächenanpassungen erforderlich, um einen angemessenen Straßenquerschnitt, wie er südlich und bei den anderen Gebietserschließungsstraßen vorliegt, zu erreichen. Damit wird die Erschließung für das Plangebiet ausreichend gewährleistet. Der Geltungsbereich des Entwurfs ist entsprechend angepasst.

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und im Entwurf soweit erforderlich berücksichtigt; umweltbezogene Aspekte enthält die Stellungnahme des Landratsamts. Der Bebauungsplanentwurf integriert nun alle städtebaulichen Belange und hat einen Bearbeitungsstand zur öffentlichen Auslegung als nächsten Schritt des Aufstellungsverfahrens.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Planentwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften, jeweils mit Stand vom 25.04.2022, beschloss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften durch Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und beauftragte die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2022 

Das Gesamtvolumen des Haushalts 2022 beträgt 4.692.485 €. Davon entfallen 1.597.985 € auf den Ergebnishaushalt und 3.094.500 € auf den Finanzhaushalt. Im Vergleich dazu betrug im Haushaltsplan 2021 das Gesamtvolumen 3.444.067 €. Davon entfielen planmäßig 1.353.047 € auf den Ergebnishaushalt und 2.091.020 € auf den Finanzhaushalt.

Im Haushaltsjahr 2022 kann der Ergebnishaushalt mit einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von -89.245 € bzw. einem veranschlagten Gesamtergebnis von -61.445 € nicht ausgeglichen werden. Dem angestrebten Ziel der integrativen Gerechtigkeit kann somit nicht entsprochen werden – das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht vollständig erwirtschaftet werden können. Im letzten Jahr war hier ein positives Ergebnis mit einem Überschuss von 46.482 € eingeplant. Dies liegt daran, dass 2020 ein relativ gutes Jahr war und sich dies nun auf die FAG-Berechnung 2022 auswirkt. Weiter wurde als einmalige Ausgaben in diesem Jahr die Eigenkontrollverordnung in Höhe von ca. 78.000 €, 5.000 € für die Instandhaltung des Backhauses, 4.500 € für das Verkleiden des Löschwasserbehälters in der Braas- und Schwenkstraße sowie 25.000 € als Kostenbeteiligung für die Sanierung des Altheimer Kirchturmes eingeplant. In den nächsten Jahren wird hier voraussichtlich wieder ein positives Ergebnis erreicht. Falls der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann, sollen gemäß § 24 GemHVO Mittel der Rücklage aus Überschüssen zum Haushaltsausgleich verwendet werden, wenn der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses trotz Ausnutzung aller Spar- und Ertragsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann. Ist ein Ausgleich dennoch nicht möglich, sollen Überschüsse des Sonderergebnisses und Mittel der Rücklage zum Haushaltsausgleich führen. Ist dies auch nicht möglich, so kann ein verbleibender Haushaltsfehlbetrag längstens in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Nach § 25 GemHVO ist ein danach verbleibender Fehlbetrag nach drei Jahren auf das Basiskapital zu verrechnen.

Im Haushaltsplan 2022 ist im Ergebnishaushalt für die Durchführung der Eigenkontrollverordnung ein größerer einmaliger Betrag dargestellt. Ein weiterer größerer einmaliger Betrag ist für den Gemeindeanteil an der Sanierung des Altheim Kirchturms eingeplant. Weiter fällt ein großer Anteil für die Umlage an die Gemeinde Allmendingen im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft sowie für den Abmangel für den Altheimer Kindergarten an. Durch den Umbau des Altheimer Kindergarten wird sich der Abmangel u. a. durch steigende Personalkosten in den kommenden Jahren voraussichtlich erheblich erhöhen.

Nicht unerheblich sind zudem die zu erwirtschaftenden Abschreibungen, die den Werteverzehr des kommunalen Vermögens darstellen. Im Haushaltsjahr 2022 betragen die derzeitigen Aufwendungen für Abschreibungen 217.090 €. Durch die aktuell durchgeführten sowie in den Folgejahren kommenden Investitionen werden die Abschreibungen weiter ansteigen. Hier stehen jedoch Auflösungen in Höhe von 129.040 € entgegen.

Der Finanzhaushalt weist einen Finanzierungsmittelbedarf von 342.005 € auf. Durch eine positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2021 hat die Gemeinde Altheim eine sehr gute Liquiditätslage (Stand 31.12.2021: 594.198 €). Somit ist die Finanzierung der geplanten Maßnahmen ohne eine Darlehensaufnahme möglich.

Im Finanzhaushalt werden in diesem Jahr einige zukunftsweisende Investitionen dargestellt. Darunter fällt unter anderem der Umbau des Kindergartens. Dadurch können die benötigten Kindergartenplätze für die Altheimer Kinder zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme wurde im Jahr 2021 bereits begonnen und soll im Jahr 2022 abgeschlossen werden. Derzeit werden ebenfalls aktuell erste Überlegungen angestellt die Altheimer Ortsmitte neu zu gestalten. Die jedoch größte Maßnahme der letzten Jahre stellt der Anschluss der Altheimer Kanalisation an die Ehinger Kläranlage sowie der Umbau der Altheimer Kläranlage dar. Hierfür werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 1,5 Mio € zur Verfügung gestellt. Da hier viele Arbeiten bereits im Jahr 2021 durchgeführt wurden sind hierfür 2022 noch Mittel in Höhe von 600.000 € dargestellt. Dadurch, dass in den letzten Jahren einige Mittel angesammelt wurden und die Gemeinde eine Förderung vom Land in Höhe von 80 % bzw. des Maximalzuschusses in Höhe von 1.127.000 € erhält, kann dieses Großprojekt ohne Aufnahme eines Darlehens gestemmt werden. In diesem Jahr sind darüber hinaus Mittel eingeplant um den Altheimer Spielplatz auf dem neusten Stand zu halten und neue Geräte anzuschaffen. So kann den Kindern weiterhin eine geeignete und schöne Freizeitmöglichkeit in der Nähe des neu angebauten Sportheims geboten werden. Ebenso schreitet der Breitbandausbau in Altheim weiter voran. So kann für die Altheimer Bürgerinnen und Bürger sowie für die Altheimer Unternehmen die gewünschte und benötigte Internetbandbreite zur Verfügung gestellt werden. Gerade für viele Unternehmen ist dies lebensnotwendig, um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.  Weitere größere Maßnahmen sind die geplanten Erschließungsmaßnahmen im Bühlweg und im Gewerbegebiet Östlicher Ortsrand. Um den jungen Altheimer Bürgern die Möglichkeit zu geben ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in Altheim zu belassen sollen im Bühlweg durch eine Abrundungssatzung einige Bauplätze entstehen. Die bereits seit längerem geplante endgültige Erschließung des Bühlweges soll nun im Zusammenhang mit der Entstehung der neuen Bauplätze durchgeführt werden. Eine weitere Maßnahme von öffentlichem Interesse ist die Erschließung des Gewerbegebietes Östlicher Ortsrand. So soll den Altheimer Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden sich in Altheim weiter wie gewünscht entwickeln zu können. Hierdurch können aktuelle Arbeitsplätze in Altheim gesichert sowie neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Somit dient dieses Vorhaben dazu, die Entwicklung der Unternehmen zu unterstützen und die Zukunft der Altheimer Unternehmen zu gewährleisten. Ebenfalls können so durch Neuansiedlung von Unternehmen neue Arbeitsplätze in Altheim geschaffen werden.

Die Gemeinde Altheim muss stets ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten im Blick behalten. Dazu gehören insbesondere alle Gebühren und die Leistungsentgelte für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen. Aus diesem Grund wurden die Wasser- und Schmutzwassergebühren zum 01.01.2022 angepasst.

Der besondere Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde, die durch die pünktliche Zahlung ihrer Steuern und Abgaben, sowie durch ihren Einsatz und ihr Engagement einen wesentlichen Beitrag zu Verwirklichung der im Haushaltplan festgelegten Aufgaben leisten.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan 2022 einstimmig zu.

 

 

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über eine Kooperationsvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Breitbandversorgung an die OEW Breitband GmbH 

Der Zweckverband Oberschwäbisch Elektrizitätswerke (OEW) hat gemeinsam mit den Breitbandverbänden Komm.Pakt.Net, BLS Sigmaringen, Zweckverband Ravensburg, ZVBB Bodenseekreis die OEW Breitband GmbH gegründet. Die OEW Breitband GmbH ist ein 100 % kommunales Unternehmen mit dem Zweck der Daseinsvorsorge im Bereich Breitbandversorgung. Auf Grundlage des Graue-Flecken-Förderprogramms machte die OEW Breitband GmbH der Gemeinde Altheim das Angebot, den geförderten Breitbandausbau der Grauen Flecken zu übernehmen.

Die OEW Breitband GmbH stellt dafür die Eigenmittel bereit, die ansonsten über die Kommune zu leisten wären. Fördermittelbeantragung, Planung, Errichtung, Verpachtung und Eigentum der neu errichteten Breitbandnetze werden in den Händen der OEW Breitband GmbH gebündelt. Für die Gemeinde bedeutet dies, dass sie den Breitbandausbau, für den Teil, den die OEW Breitband GmbH ausbaut nicht verantworten muss, sondern sich lediglich zur Unterstützung der OEW Breitband GmbH verpflichtet. 

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Breitbandversorgung an die OWE Breitband GmbH einstimmig zu.

 

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es lagen zwei Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Der Gemeinderat erteilte jeweils einstimmig sein Einvernehmen bezüglich der Umnutzung eines ehemaligen Stalls in Lieferservice im Zuge des Steingewegs sowie dem Neubau eines Grüngutsammelplatzes im Bringsystem bei der Kläranlage.

 

TOP 7: Verschiedenes

Bürgermeister Rewitz terminierte die nächste Sitzung auf den 02.06.2022.

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