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05.12.2019

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 05.12.2019

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Die Gemeinde Altheim erhält laut Schreiben des Landratsamts Alb-Donau-Kreis 92.782,40 € Finanzzuweisungen als 4. Teilzahlung. Damit verrechnet wird die fällige Finanzausgleichsumlage in Höhe von 53.387,90 € und die Kreisumlage in Höhe von 64.178,68 €. Aus dem Jahr 2018 ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 1.107,80 €. Die Gemeinde Altheim muss an den Landkreis noch 23.676,38 € bezahlen.
  • Das Eurofins Institut Jäger aus Tübingen entnahm im Oktober Wasserproben am Direkteinleiter der Kläranlage Altheim. Dabei waren die gesetzlichen Grenzwerte durchgängig eingehalten, es gab keine Beanstandungen.
  • Die Gemeinde Altheim muss für die Erstellung der Parkplätze am Kinderhaus Don Bosco 3.237 € bezahlen. An der Einrichtung einer 3. Gruppe muss sich die Gemeinde mit 3.541,80 € beteiligen.
  • Der Kostenanteil der Gemeinde Altheim an der Schule beträgt für die Jahre 2016-2018 98.023,30 €, der Anteil an den Investitionen 67.297,88 €.
  • Die Gemeinde erhielt einen Änderungsbescheid für die Breitbandförderung. Der Abrechnungszeitraum wurde bis zum 30.09.2020 verlängert.

 

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Betriebsplan 2020 für den Gemeindewald; Grundsatzbeschluss zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes mit dem Alb-Donau-Kreis

Förster Werner Bierer stellte den Betriebsplan 2020 für den Gemeindewald Altheim vor. Der Betriebsplan beinhaltet den Holzeinschlag im Bereich Ahlenberg. Herr Bierer schlug dem Gremium vor, den Einschlag marktorientiert durchzuführen.

Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan einstimmig zu, unter Marktberücksichtigung für den Hieb.

Herr Bierer informierte, dass ab dem Jahr 2020 eine gemeinsame Verwaltung des Staatsforsts und des kommunalen Forsts durch das Landratsamt nicht mehr möglich sei. Zur Verwaltung des Staatsforsts gründet das Land eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Kommunalwald kann zukünftig weiterhin vom Landratsamt verwaltet werden. Hierzu muss die Gemeinde mit dem Alb-Donau-Kreis einen neuen Bewirtschaftungsvertrag abschließen.

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zum Abschluss eines neuen Vertrags mit dem Alb-Donau-Kreis.

 

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Härtenen III“ im beschleunigten Verfahren und Satzungsverfahren über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan; Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Härtenen III“ im beschleunigten Verfahren. Bürgermeister Rewitz erklärte, dass mit dem Beschluss nicht über die Inhalte des Bebauungsplans entschieden werden muss. Der Entwurf des Bebauungsplans muss dann zu einem späteren Zeitpunkt im Gemeinderat beraten werden.

 

TOP 4: Vergabe von Arbeiten am Sportheim

a. Sanitär und Heizung

Bürgermeister Rewitz berichtete, dass für die Sanitär- und Heizungsarbeiten am Sportheim zwei Angebote eingegangen seien.

Günstigster Anbieter ist die Firma Schmid aus Obermarchtal mit einem Angebotspreis in Höhe von 18.622,27 €.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Arbeiten an die Firma Schmid in Höhe von 18.622,27 € zu.

b. Fensterbauarbeiten

Bürgermeister Rewitz erklärte, dass für die Fensterbauarbeiten am Sportheim drei Angebote eingegangen seien.

Günstigster Anbieter ist die Firma Fuchs aus Altheim mit einem Angebotspreis in Höhe von 9.126,74 €.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Arbeiten an die Firma Fuchs in Höhe von 9.126,74 € zu.

TOP 5: Neukalkulation Abfallgebühren 01.01.2020- Satzungsänderung

Bürgermeister Rewitz informierte, dass der Alb-Donau-Kreis und die Firma Geb. Braig GmbH & Co. KG die Gebühren für die Abfallentsorgung zum 01.01.2020 erhöhen werden.

Deshalb werden die Abfallgebühren in Altheim teurer.

Ab 01.01.2020 sind für den 35-Liter Eimer 133 € statt wie bisher 112 € zu entrichten. Der 50-Liter Eimer kostet 173 € (bisher 143 €) und ein 60-Liter Müllsack 7,60 € (bisher 6,30 €).

Die Gebühr für eine Banderole zur einmaligen Entleerung beträgt bei einem 35-Liter Gefäß 5,10 € (bisher 4,30 €) und bei einem 50-Liter Gefäß 6,60 € (bisher 5,50 €).

Der Gemeinderat stimmte der Gebührenerhöhung und der Satzungsänderung einstimmig zu.

 

TOP 6: Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörig der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES)

Bürgermeister Rewitz teilte mit, dass die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr für Übungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,10 € je volle Stunde erhalten würden. Dies regelt der § 9 der Feuerwehr-Entschädigungssatzung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den § 9 der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr.

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Altheim zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller

Bürgermeister Rewitz schaute sich gemeinsam mit dem Gremium einzelne Seiten des Entwurfs des Regionalplans mit entsprechenden Raumnutzungskarten an. Die Gemeinde Altheim hat in der Raumnutzungskarte zwei Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. In der östlichen Ortsrandfläche der Gemeinde befindet sich Quarzsand.

Dieser ist auch auf der rechten Seite der Landstraße nach Ringingen vorhanden.

Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, in der Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalplan darauf hinzuweisen, dass die Fläche am östlichen Ortsrand der Gemeinde zukünftig als Gewerbefläche dient.

Die Fläche südlich soll im Plan eingerückt dargestellt werden. Für diese Fläche soll in der Stellungnahme der Gemeinde ein extra Hinweis auf die Einhaltung aller Schutzgüter angebracht werden.

Bürgermeister Rewitz lässt den Gemeinderäten vor dem Versenden die Stellungnahme zukommen.

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurde ein Baugesuch vorgestellt und beraten:

Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.St. 1/12, Beim Altheimer Schloss

Zwei Befreiungen sind notwendig.

Der Gemeinderat hat der Drehung der Firstrichtung um 90 Grad zugestimmt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Farbe der Dachziegel an den bereits vorhandenen Farben im Baugebiet orientieren muss.

 

TOP 9: Verschiedenes

Bürgermeister Rewitz blickte auf das Jahr 2019 zurück und bedankte sich beim alten und neuen Gemeinderat und bei den Kollegen aus der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Er bedankte sich auch bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für das ihm und dem Gemeinderat entgegengebrachte Vertrauen.

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