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09.12.2021

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 09.12.2021

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Aktuell gibt es in Altheim sechs Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Bürgermeister Rewitz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger Kontakte zu verringern.
  • Die Gemeinde Altheim erhält für das 4. Quartal 2021 insgesamt 87.543,30 € Finanzzuweisungen und einen Anteil in Höhe von 8.856,00 € an der Umsatzsteuer. Zudem erhält die Gemeinde Altheim 1.229,90 € als 2. Abschlusszahlung im Rahmen der Finanzzuweisungen 2020 und 1.073,80 € als 3. Abschlusszahlung im Rahmen der Finanzzuweisungen 2019. Damit verrechnet wird die Kreisumlage in Höhe von 48.268,95 €.
    Somit bleibt ein Restbetrag von 50.434,04 €, der bereits bei der Gemeindekasse einging.

 

 

TOP 2: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften “Beim Altheimer Schloss, 1. Änderung“ – Behandlung der Stellungnahmen aus der Planauslegung, Satzungsbeschluss, – Beratung und Beschlussfassung –

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 den Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Beim Altheimer Schloss“ gefasst. Änderungsziel ist die Zulässigkeit von Solarenergieanlagen neu zu regeln.

Insgesamt gingen in Bezug auf den Entwurf der Änderung zur Neufassung der Örtlichen Bauvorschriften 10 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. Diese wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird über die geäußerten Stellungnahmen wie in der Abwägungstabelle vom 29.11.2021 dargestellt beschlossen.
  2. Das Deckblatt zur Änderung der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan vom 29.11.2021 wird beschlossen.
  3. Der Bebauungsplan „Beim Altheimer Schloss, 1. Änderung“ i.d.F. vom 29.11.2021, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Örtliche Bauvorschriften mit Änderungsdeckblatt wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung in der Fassung vom 29.11.2021 wird bewilligt.
  5. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Beim Altheimer Schloss, 1. Änderung“ wird bekannt gemacht und tritt mit dieser in Kraft (§10 Abs. 3 BauGB)

 

 

TOP 3: Einbeziehungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften “Ortsrand Bühlweg“ – Beratung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss, -Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat am 28.10.2021 das Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beschlossen. Damit soll eine Bebauungsmöglichkeit für das Grundstück Flst.-Nr. 294/2 sowie für den östlichen Teil des Grundstücks Flst.-Nr. 293/1 eröffnet werden.

Derzeit befindet sich im Planbereich eine Streuobstwiese, welche aufgrund ihrer Größe nach Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geschützt ist (Erhaltung von Streuobstbeständen, §33a NatSchG).

Das vorgeschlagene Ausgleichskonzept soll sowohl den Ausgleich des Streuobstbestands wie auch den naturschutzrechtlichen Ausgleich berücksichtigen und sieht eine Neupflanzung an zwei Standorten westlich und südlich der Ortslage vor.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat billigt den Planentwurf zur Einbeziehungssatzung, bestehend aus Planteil sowie Textteil mit Planfestsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und Begründung. Dem Entwurf ist die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz sowie Erläuterungen zur artenschutzfachlichen Relevanz beigefügt.
  2. Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Betriebsplan 2022 des Gemeindewalds Altheim

Revierförster Werner Bierer gab einen kleinen Rückblick auf das Jahr 2021 und stellte den Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald Altheim vor. Zum einen sind Maßnahmen zur Kultursicherung geplant und es soll anders als im Vorjahr wieder ein Holzeinschlag erfolgen.

Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan einstimmig zu.

 

 

TOP 5: Benutzungsgebühr für Frischwasser; Neukalkulation zum 01.01.2022; Satzungsänderung

Zum 01.01.2022 wurden die Benutzungsgebühren für Frischwasser neu kalkuliert. Hierbei wurde eine Unterdeckung aus den Vorjahren i.H.v. 6.200 € berücksichtigt.

Es kommt dadurch zu Gebührenanpassungen bei den Grundgebühren und bei den Verbrauchsgebühren.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung und die Erhöhung des Wasserzinses auf 1,47 € ab dem 1. Januar 2022.

 

 

TOP 6: Benutzungsgebühr für Abwasser; Neukalkulation zum 01.01.2022; Satzungsänderung

Aufgrund der Aufgabe der eigenen kommunalen Kläranlage der Gemeinde Altheim ist auch eine Gebührenkalkulation der Benutzungsgebühren für Abwasser erforderlich geworden.

Die bisherige Gebühr von 4,24 €/m³ kann um 31 % reduziert werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung und die Senkung des Abwasserzinses auf 2,90 € ab dem 1. Januar 2022.

 

 

TOP 7: Vergabe der Planungsleistungen zum Breitbandausbau

Bei der Gemeindeverwaltung ging ein Angebot von der Firma RBS Rave für die Tiefbaumaßnahmen und die technische Dokumentation zum Breitbandausbau ein. Zur Angebotshöhe besteht allerdings noch Gesprächsbedarf.

Der Gemeinderat erteile einstimmig Bürgermeister Rewitz die Ermächtigung nach den geplanten Gesprächen die Planungsleistungen zum Breitbandausbau an die Firma RBS Rave zu vergeben.

 

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

TOP 9: Verschiedenes

Bürgermeister Rewitz blickte auf das Jahr 2021 zurück und bedankte sich beim Gemeinderat für ihren Einsatz und die gute Zusammenarbeit.

Von Seiten des Gemeinderats wurden Bürgermeister Rewitz und der Verwaltung ebenfalls ein Dank ausgesprochen.

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