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24.10.2019

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 24.10.2019

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das 3. Quartal beträgt lt. Schreiben des Finanzamts Stuttgart IV 77.916,91 Euro. Die fällige Gewerbesteuerumlage beläuft sich auf 15.113,10 Euro. Insgesamt verbleibt ein Restguthaben in Höhe von 62.803,80 Euro.
  • Die Ehinger Energie GmbH & Co KG überwies für die Konzessionsabgabe 2019 eine 3. Teilzahlung in Höhe von 3.505 €.

Bürgermeister Rewitz verlas den Prüferlass der Bürgermeisterwahl. Die Wahl wurde mit Schreiben des Landratsamts vom 08.10.2019 für gültig erklärt. Nach Ablauf der jetzigen Amtszeit muss unverzüglich eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates einberufen werden, in der der Bürgermeister verpflichtet wird. Der Gemeinderat hat diese Sitzung auf den 07.11.2019 terminiert.

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Entwurf 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/ Altheim:

Ausweisung von Gewerbeflächen und Flächen für Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien – Empfehlungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss

Vor einem Beschluss der Flächennutzungsplanteilfortschreibung im Gemeinsamen Ausschuss soll eine Vorberatung in den beiden Gemeinderäten Allmendingen und Altheim stattfinden.

Frau Beyl vom Büro Wick und Partner teilte mit, dass auf der Gemarkung Allmendingen und Altheim im Flächennutzungsplan 13 Gewerbeflächen und Flächen für Freiflächensolaranalgen ausgewiesen werden sollen. Davon soll in Altheim auf zwei Hektar eine Gewerbefläche entstehen. Für Solarflächen eignen sich zwei Flächen auf den Lutherischen Bergen.

Der Gemeinderat empfahl dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim, den Entwurfsbeschluss zur „1.Teilfortschreibung Gewerbe und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung“ zu fassen. Zudem soll der Gemeinsame Ausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschließen.

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung Betriebsplan 2020 für den Gemeindewald; Grundsatzbeschluss zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes mit dem Alb-Donau-Kreis 

Das Gremium beschloss, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, da von der Forstverwaltung niemand anwesend sein konnte.

 

TOP 4: Vergabe von Elektroarbeiten am Sportheim

Bürgermeister Rewitz berichtete, dass für die Elektroarbeiten am Sportheim zwei Angebote eingegangen seien.

Günstigster Anbieter ist die Firma Braun aus Altheim mit einem Angebotspreis in Höhe von 20.099,48 €.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Arbeiten an die Firma Braun in Höhe von 20.099,48 € zu.

 

TOP 5: Vergabe von Belagsarbeiten Gemeindeverbindungsweg Richtung Steinenfeld- Feinbelag Steingeweg- Gehweg Falkenstraße

Bürgermeister Rewitz informierte, dass für die Feldweg- und Straßensanierung eine öffentliche Ausschreibung stattfand. Sechs Angebote seien eingegangen.

Günstigster Anbieter ist die Firma Heim aus Ulm mit einem Angebotspreis in Höhe von 132.277,96 €. In diesem Preis enthalten ist die Gehwegsanierung Falkenstraße, die Straßensanierung Steingeweg und die Belagsarbeiten am Feldweg Abzweig Steinenfeld bis Zufahrt zum Bildhau.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Arbeiten an die Firma Heim in Höhe von 132.277,96 € zu.

 

TOP 6: Verrechnungsbeschlüsse über Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den kostenrechnenden Einrichtungen 

Bürgermeister Rewitz erklärte, dass laut Gesetz bei der Gebührenbemessung die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen.

Deshalb muss für die Abwassergebühren ein Verrechnungsbeschluss gefasst werden.

Bürgermeister Rewitz schlug vor, im Schmutzwasser die Überdeckung des Jahres 2018 (13.579,42 €) mit der Unterdeckung des Jahres 2014 (Restbetrag 1.453,13 €) sowie den Unterdeckungen aus den Jahren 2015 (4.410,24 €) und 2016 (1.223,70 €) zu verrechnen.

Der Restbetrag des Überschusses in Höhe von 6.492,35 € bleibt bestehen.

Der Gemeinderat beschloss die Verrechnung einstimmig.

 

TOP 7: Änderung der Wasserversorgungssatzung: Anpassung der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung zum 01.01.2020 

Bürgermeister Rewitz zitierte § 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatz der Gemeinde Altheim, in der es heißt, dass die Wasserversorgung keine Gewinne erzielt. Er fragte das Gremium, ob diese Formulierung in Zukunft weiterhin so gewünscht sei. Bürgermeister Rewitz erklärte, dass derzeit bei der Wasserkalkulation die Kosten um die Verzinsung bereinigt werden. So entstünde kein steuerlicher Gewinn, da die Gemeinde schuldenfrei ist.

Es gäbe auch die Möglichkeit einen Gewinn zu erzielen, was gesetzlich erlaubt sei. In diesem Fall müsste der Satzungstext geändert werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, den bisherigen Wortlaut des § 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung zu belassen.

Bürgermeister Rewitz erläuterte die Wassergebührenkalkulation für das Jahr 2020. Die Gemeinde rechnet mit relevanten Ausgaben für die Verbrauchsgebühr in Höhe von 44.500 € und einer zu berücksichtigenden Wassermenge von 34.950 Kubikmetern. Der kostendeckende Wasserzins würde 1,07 € betragen.

Bei Hinzurechnung der Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2014 und 2015 in Höhe von insgesamt 7.192,60 € würde sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 1,27 € ergeben.

Bürgermeister Rewitz erklärt, dass Kostenunterdeckungen aus Vorjahren in die Kalkulation eingerechnet werden können, entstandene Kostenüberdeckungen müssten ausgeglichen werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Kalkulation unter Einrechnung der Kostenunterdeckungen und dem Wasserzins in Höhe von 1,27 € zu. Er beschloss die Satzungsänderung zum 01.01.2020 einstimmig.

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Bürgermeister Rewitz berichtete, dass er ein Baugesuch von der Telekom erhalten habe. Die Telekom will auf einem Grundstück bei Schwörzkirch einen rund 35 Meter hohen Funkmasten errichten, um den Handyempfang auf dem Hochsträß zu verbessern.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

 

TOP 9: Verschiedenes

Bürgermeister Rewitz gab bekannt, dass die SG Altheim am 14.12.2019 im Bürgerhaus eine Weihnachtsfeier veranstalten wird. Am 01.02.2020 wird das Bürgerhaus für eine private Feier genutzt.

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