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28.10.2021

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 28.10.2021  

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten  

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Von der L-Bank Baden-Württemberg wurde mit Schreiben vom 16. August 2021 mitgeteilt, dass der Abrufungszeitraum des Zuschusses für den Anbau am Sportheim in Höhe von 49.320 € bis 31. Dezember 2021 verlängert wird.
  • Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Allmendingen wurden mit Schreiben vom 23. August 2021 vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis bestätigt.
  • Vom Fachdienst Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamts Alb-Donau-Kreis wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb der Sammelkläranlage widerrufen.
  • Die Erstkommunikanten haben sich bei der Gemeinde Altheim für die Glückwünsche und den Obolus zu ihrer Erstkommunion bedankt.
  • Im Rahmen der Finanzzuweisung wurde der Gemeinde Altheim für das 3. Quartal 2021 vom Landratsamts Alb-Donau-Kreis 24.362,70 Euro gutgeschrieben.
  • Die Ehinger Energie GmbH & Co KG überwies für das Jahr 2021 eine 3. Teilzahlung der Konzessionsabgabe in Höhe von 3.609 €.
  • Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das 3. Quartal beträgt lt. Schreiben des Finanzamts Stuttgart IV 85.395,85 €. Die fällige Gewerbesteuerumlage beläuft sich auf 7.370,06 €. Insgesamt verbleibt ein Restguthaben in Höhe von 78.025,79 €.

 

TOP 2: Einwohnerfragestunde 

Bei der Einwohnerfragestunde wurden von einem Einwohner Fragen in Bezug auf die Unterhaltung der Gräben und Wasserläufe auf der Gemarkung Altheim sowie zur Beschilderung der Sackgasse „Untere Höfe“ vorgetragen und von Bürgermeister Rewitz beantwortet.

 

TOP 3: Beschluss über die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr Altheim

Für die Freiwillige Feuerwehr Altheim ist die Beschaffung einer Wärmebildkamera geplant. Hierzu wurden von drei Anbietern Angebote abgegeben.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Anschaffung der Wärmebildkamera bei der Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 852,64 €.

 

TOP 4: Einbeziehungssatzung Ortsrand Bühlweg: Aufstellungsbeschluss

Für das Grundstück Flst.-Nr. 294/2 soll eine Bebauungsmöglichkeit eröffnet werden und damit der Siedlungsrand neu ausgeformt werden. In Abstimmung mit den derzeitigen Grundstückseigentümern soll eine Wohnnutzung für Familienangehörige im Sinne der Eigennutzung erfolgen. Das Flurstück ist derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Mit er Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB soll der Planbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach § 34 Abs. 4 BauGB für oben Beschriebenen Bereich und gemäß Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs eine Satzung aufzustellen, um den Planbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB).

 

TOP 5: Anordnung einer Baulandumlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet des Bebauungsplanes „Härtenen III“ in Altheim und Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Vermessung nach § 46 Abs. 4 BauGB

Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes „Härtenen III“ ist aufgrund der Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse eine Umlegung erforderlich. Die Umlegung ermöglicht die plangerechte und zweckmäßige Nutzung der Grundstücke.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Aufgrund von § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültigen Fassung wird für das Gebiet des Bebauungsplanes „Härtenen III“ die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 ff. BauGB) angeordnet.
  2. Die Umlegung erhält die Bezeichnung Härtenen III“
  3. Die Befugnis zur Durchführung der Umlegung „Härtenen III“ wird entsprechend denn Regelungen der vorstehenden Vereinbarungen auf das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Vermessung übertragen.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

 

TOP 7: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Alb-Donau-Kreis über die kommunale Beistandsleistung „Bereitstellung und Bewirtschaftung eines Grüngutabfallsammelplatzes“ 

In der Gemeinde Altheim soll künftig ein Grüngutabfallsammelplatz vom Alb-Donau-Kreis betrieben werden.

Die Kostenerstattung durch das Landratsamt richtet sich nach der durch die Einwohnerzahl bestimmten wöchentlichen Öffnungszeiten. Bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 4 Stunden beträgt die jährliche Kostenerstattung für den Grüngutsammelplatz 7.900 €.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Alb-Donau-Kreis über die kommunale Beistandsleistung „Bereitstellung und Bewirtschaftung eines Grüngutabfallsammelplatzes“ zu.

 

TOP 8: Vergabe von Arbeiten: Erstes Nachtragsangebot zum Umbau der Kläranlage

Im Zusammenhang mit dem Umbau der Kläranlage ist der Einbau von Spundwänden erforderlich. Diese Maßnahme war so nicht planbar. Daher wurde von der Firma Brotbeck ein Nachtragsangebot abgegeben.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme des Nachtragsangebots der Firma Brotbeck zum Bruttopreis von 8.523,38 € zu.

 

TOP 9: Verschiedenes

Bürgermeister Rewitz teilte mit, dass am Samstag, 06. November um 14:30 Uhr die Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Altheim am Bürgerhaus stattfindet.

 

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