19.09.2023,
00.00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

Sitzungsbericht zur Gemeinderatssitzung vom 19.09.2023 der Gemeinde Altheim

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Elternbeiträge Kindergarten St. Michael für 2023 / 2024

In der GR-Sitzung vom 27.06.2023 hat der GR Altheim eine Anhebung der Elternbeiträge im Kindergarten St. Michael in Altheim durch die Kath. Kirchgemeinde ausdrücklich zugestimmt und aufgrund des bisherigen Kostendeckungsgrades eine Erhöhung der Elternbeiträge um 10 %; bei U3-jährigen einen Aufschlag von 100 % vorgeschlagen.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfohlen für das Kindergartenjahr 2023 / 2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 %. Allerdings ist das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeteiligung.

Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten St. Michael lag im Jahr 2022 bei 12,8 %.

Der Kirchengemeinderat hat im Nachgang zur Gemeinderatssitzung ebenfalls getagt und ist dem Vorschlag des Gremiums bzgl. der Erhöhung der Elternbeiträge gefolgt.

Die aktuelle Elternbeitragssatzung ist auf www.altheim-info.de eingestellt.

 

Bescheid über Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal

Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das erste Halbjahr wurde auf 184.891,31 € und die Gewerbesteuerumlage auf 10.471,84 € festgelegt. Für das 2. Quartal wurden 89.397,76 € an die Gemeinde Altheim überwiesen.

 

Absicht zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Verhinderungsstellvertretung für das Aufgabengebiet „Steueramt und Veranlagung“ und für das Aufgabengebiet „Kasse“ mit der Gemeinde Oberdischingen

Fachkräftemangel und Arbeitsspitzen erfordern mehr Flexibilität bei Erledigung der kommunalen Ausgaben. Eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltungen kann hier die nötige Flexibilität sicherstellen. Die Gemeinde Allmendingen beabsichtigt deshalb den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Verhinderungsstellung für die Aufgabengebiete „Steueramt und Veranlagung“ und „Kasse“.

 

Teilnahme der Gemeinde Altheim am bundesweiten Warntag am 14.09.2023

Beim bundesweiten Warntag hat auch die Gemeinde Altheim mit Aktivierung ihrer kommunalen Warnmittel mitgemacht und gleichzeitig das erste Mal das erstellte Konzept Notfallvorsorge mit Alarmierung des Krisenstabs getestet.

Vorgehen:

  • Auslösung bundesweite Warnmittel via Cell-Broadcast
  • Auslösung der Sirenen über Alb-Donau-Kreis
  • Warnung und Information der Altheimer Bürgerschaft via Gemeinde Altheim/BM WhatsApp-Info Gruppe
  • Alarmierung Krisenstab
  • Evaluierung Notfallvorsorge-Konzept Altheim

Erkenntnisse:

  • Sirene Altheim hat nicht über zentrale Aktivierung (LRA) ausgelöst! Handschaltung war notwendig.
  • Treffpunkt Singsaal als Lagezentrum geeignet. Ausrüstungsliste wurde ergänzt
  • Zu klären: Anschaffung eines kleinen Notstromaggregats fürs Bürgerhaus
  • Krisenstab Test hat gut funktioniert

Parallel wird derzeit der kommunale Notfallplan erstellt.

 

Start der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg durch die Gemeinde Allmendingen

Die Sanierung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg durch die Gemeinde Allmendingen ist zum Abschluss gekommen. In den nächsten Wochen soll nach und nach eine Belegung mit ukrainischen Flüchtlingen beginnen. Die neuen Einwohner sollen unterstützt und in das Dorfleben integriert werden bspw. in Sport und Nachbarschaft.


Bürgerhaus – Umrüstung der Schließanlage

In der Sommerpause wurde das Schließzylinder-System des Bürgerhauses modernisiert und mit einem Transponder-System ausgestattet.

Folgende Vorteile entstehen hieraus:

  • Zugangsmanagement tagesgenau und stundengenau möglich
  • Bei Verlust kann der Transponder zentral deaktiviert werden
  • Transponder ist breit für zukünftig weitere Gebäude nutzbar
  • Tages- und stundengenaue Nachverfolgung möglich

 

 

TOP 2: Ehrung Blutspender

Bürgermeister Dr. Schaupp ehrte für 25 Blutspenden Frau Ute Dubois-Leucht und einen weiteren Spender mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und der Zahl 25.

Bürgermeister Dr. Schaupp bedankte sich bei den Spendern für ihr Engagement und bittet die Bevölkerung um weitere Spenden, da statistisch jeder 3. Deutsche irgendwann einmal eine Spende benötigt.

 

 

TOP 3: Entwidmung Feldweg Flst. 802 und Teilfläche von Flst. 798

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte das Gremium über den aktuellen Sachstand bzgl. der geplanten Entwidmung der Feldwege Flst. 802 und Teilfläche von Flst. 798 in Altheim.

Die im Lageplan rot eingezeichneten Feldwegflächen von ca. 710 m² (Flst. 802) bzw. ca. 150 m² (Flst. 798) liegen beide innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans „Breitenlau“, rkr. seit 29.03.2002. Auf einem Luftbild aus dem Jahr 2007 waren beide Feldwegflächen bereits in der Örtlichkeit faktisch nicht mehr vorhanden.

 

Wie im Haushaltsplan 2023 ersichtlich, ist eine Veräußerung der entsprechenden Feldwegflächen beabsichtigt, die eine vorherige Entwidmung erforderlich macht.

 

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat stimmte der Entwidmung des Grundstücks Flst. 802 und Teilfläche von Flst. 798, Gemarkung Altheim, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens nach § 5 Abs. 4 Satz 1 bzw. Abs. 6 Satz 3 StrG.

 

 

TOP 4: Vergabe Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan VG FFW Allmendingen/Altheim

Die Gemeinden Allmendingen und Altheim haben im Jahr 2016 einen gemeinsamen interkommunalen Feuerwehrbedarfsplan erstellt. Aus den aufgezeigten Maßnahmen wurde mit dem Neubau des Feuerwehrhauses in den Lutherischen Bergen, der Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Abteilung Allmendingen und Umbauarbeiten in den Feuerwehrhäusern Allmendingen und Niederhofen eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt.

Der Baden-Württembergische Feuerwehrverband macht in seinen Empfehlungen zur Erfassung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr keine Angaben zur Fortschreibung. Da die Grundlagen für einen Feuerwehrbedarfsplan einer dynamischen Entwicklung unterworfen sind, ist eine regelmäßige Fortschreibung notwendig. Als Empfehlung wurde ein Zeitraum von 5 Jahren im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan genannt.

Um weiterhin bei Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen Fördergelder zu erhalten, ist es empfehlenswert einen aktuellen Bedarfsplan zu haben. Dieser kann eigenständig oder durch eine externe Fachfirmen erstellt werden. Hierfür ist von der Fa. Gefahrenabwehrplanung Hohloch UG aus Freiburg, unter anderem nach Rücksprache mit Herrn Feuerwehrkommandant Baur, von der FFW Allmendingen, ein Angebot abgegeben worden.

Das Angebot umfasst ein Angebotsschreiben mit Dienstleistungsangebot, einen Entwurf „Aufbau Feuerwehrbedarfsplan“ sowie einen Entwurf „Zeitplan“ (Anlage 1).

Herr Hohloch hat die Umsetzung zu einem Preis von 6.500 € (netto) angeboten. Diese Kosten würden nach den Feuerwehrstandorten auf ¾ Allmendingen und ¼ Altheim aufgeteilt werden. Dabei würde die Gemeinde Allmendingen den Auftrag vergeben und im Anschluss mit der Gemeinde Altheim den entsprechenden Kostenanteil abrechnen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe durch die Gemeinde Allmendingen für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans VG FFW Allmendingen/Altheim an die Fa. Gefahrenabwehrplanung Hohloch UG aus Freiburg zum Preis von 6.500 Euro netto zu. Zudem stimmt der Gemeinderat einstimmig der anschließenden Abrechnung durch die Gemeinde Allmendingen von ¼ der Kosten zu.

 

 

TOP 5: Änderung der Beleuchtungsdauer der Straßenbeleuchtung Altheim

Bürgermeister Dr. Schaupp berichtete, dass Bürger:innen auf den Gemeinderat und Bürgermeister mit der Bitte zu kamen, die Beleuchtungsdauer der Straßen wieder zu verlängern.

Vor allem nachvollziehbare Sicherheitsgründe wurden als Argument vorgebracht, v.a. zu Zeiten, wenn Bürgerinnen und Bürger in frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden auf dem Weg zu/von der Arbeit unterwegs sind oder auch an Wochenenden, wenn vermehrt Veranstaltungen und ein Ausgehen im Ort stattfindet.

In Abwägung zur Verlängerung der Straßenbeleuchtungszeiten muss neben ökologischen Gesichtspunkten aber auch der aktuell relativ hohe Strompreis von 49,90 Cent/kwh brutto mit einbezogen werden, welcher den kommunalen Haushalt noch mindestens bis 31.12.2023 (Laufzeit 1 Jahr) in nicht unerheblichem Maße belastet.

Der Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung beträgt gemittelt für Halb-/ Ganznacht ca. 2,5 KW/h für insgesamt 145 Lichtmasten,

davon Ganznacht:                            87 Stück – Steuerbarkeit via Zeitschaltuhr

davon Halbnacht:                             58 Stück – Steuerbarkeit via Zeitschaltuhr

Die Einschaltung erfolgt jeweils via Dämmerungsschaltung.

Der aktuelle Strompreis welcher vertraglich bis 31.12.2023 vereinbart wurde, beträgt 49,90 cent/kwh brutto bei 130.000 KW/h, davon 80% zu 40 cent/kwh.

1h Straßenbeleuchtung Altheim kostet aktuell ca. 1,13 € bzw. pro Jahr ca. 411 €.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgender Steuerung der Straßenbeleuchtung mit Nachtabschaltungen zu:

 

Wochentag Schaltung Keine Beleuchtung Uhrzeit von bis Bemerkung
Montag Ganznacht
Halbnacht
1:00 – 4:30 Uhr
23:00 – 5:00 Uhr
Dienstag Ganznacht
Halbnacht
1:00 – 4:30 Uhr
23:00 – 5:00 Uhr
Mittwoch Ganznacht
Halbnacht
1:00 – 4:30 Uhr
23:00 – 5:00 Uhr
Donnerstag Ganznacht
Halbnacht
1:00 – 4:30 Uhr
23:00 – 5:00 Uhr
Freitag Ganznacht
Halbnacht
1:00 – 4:30 Uhr
24:00 – 5:00 Uhr
Sportheimbetrieb, Veranstaltungen, Feuerwehrübung
Samstag Ganznacht
Halbnacht
2:00 – 4:30 Uhr
24:00 – 5:00 Uhr
Veranstaltungen
Sonntag Ganznacht
Halbnacht
1:00 – 4:30 Uhr
23:00 – 5:00 Uhr

 

 

TOP 6: Spendenbericht 1. Halbjahr 2023

Gemäß § 78 Abs. 4 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Der Gemeinderat beschloss die in der Anlage aufgeführten Spenden anzunehmen.

 

 

TOP 7: Annahme von Spenden

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte das Gremium, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt werden muss.

 

 

TOP 8: Entwurfsbeschluss: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“

Bürgermeister Dr. Schaupp begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Prof. Dr. Staudacher sowie Herr Schröder und Frau Bittner vom Büro Wick+Partner und informierte das Gremium kurz wie folgt:

Der Gemeinderat hat am 04.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften am östlichen Ortsrand der Gemeinde Altheim, nördlich der Kreisstraße 7422 zwischen Allmendingen und Ringingen gefasst.

Ziel ist die Schaffung gewerblicher Bauflächen ausgerichtet am örtlichen Bedarf.

Der Bebauungsplanentwurf wurde in der öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 beraten und der Entwurfsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.01.2023 bis 03.02.2023. Die im Rahmen der Auslegung eingegangen Stellungnahmen und Ergänzungen machen eine Änderung des Planentwurfs erforderlich.

Die Erschließungssituation am östlichen Ortseingang von Altheim ist zwischenzeitlich mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt. Es wurde eine genehmigungsfähige Planung vorgelegt. Die Entwässerungsplanung befindet sich in Abstimmung.

Der Bebauungsplan liegt zu Teilen auf der zugelassen Abbaufläche Quarzsandgrube „Mittelfeld“ der Schwenk Zement KG. Für die Zeit nach dem Abbau besteht bereits ein Rekultivierungsplan, der im Bereich des Bebauungsplans eine Ackerfläche vorsieht. Mit der Bebauungsplanüberplanung wird die im Rekultivierungsplan angestrebte Ackerfläche nicht mehr erreicht. Mit dem Satzungsbeschluss soll die Verpflichtung zur Rekultivierung auf Flurstück Nr. 367 im Geltungsbereich nach Rekultivierungsplan vom 21.10.2003 übernommen werden. Im Zuge der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung und des Umweltberichts wird die Fläche mit der Zielqualität wie im Rekultivierungsplan dargestellt, bewertet.

Der Planstand zum Bebauungsplanentwurf vom 08.09.2023 wird in der Sitzung erläutert. Zur erneuten Auslegung werden neben den gesamten Bebauungsplanunterlagen und Fachgutachten die bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Anlage 12 und 13 beigefügt.

Herr Schröder führte das Gremium durch die beigefügte Präsentation. Bürgermeister Dr. Schaupp informierte, dass das Pflanzgebot beim Wendehammer aufgelöst bzw. zu einer Grünfläche ohne Pflanzgebot einem sogenannten „Verkehrsgrün“ geändert werden soll, sodass später eine eventuelle Erweiterung des Gewerbegebietes möglich ist. Frau Bittner erläuterte dem Gremium die Abwägungstabelle, die Planentwurfsbilligung mit heutiger Änderung sowie die erneute Auslegung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander über die geäußerten Stellungnahmen, wie in der Anlage als Abwägungstabelle dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“ zusammen mit den zum Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.09.2023 wurde einstimmig gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig beschlossen.

 

 

TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es liegen zur Sitzung keine aktuellen Baugesuche vor.

 

 

TOP 10: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Termine & Veranstaltungen:

  • Nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 17.10.2023 um 18:30 Uhr im Gemeindehaus statt.
  • Die SG Altheim veranstaltet am Sonntag, 01.10.2023 ihre alljährliche Metzelsuppe im Bürgerhaus.
  • Einladung zum Bürgerdialog mit dem Bürgermeister am 20.10.2023 ab 17:30 Uhr ins Sportheim Altheim. Ankündigung im MB folgt.

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