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Verwaltungsgemeinschaft

Die relativ kleine Gemeinde Altheim hat die Gemeindereform in den 70-er Jahren in Wahrung ihrer Selbstständigkeit gut überstanden. Eine frühzeitige Annäherung der Gemeinden Allmendingen und Altheim führte zu einer vertraglich vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft dieser beider Gemeinden.

Die Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft wurde vom LRA Ehingen als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 25. Mai 1971 genehmigt. Sie trat am 01.06.1971 in Kraft.

Aus der gesetzlichen Definition geht ganz klar hervor, dass die Gemeinden ungeachtet ihrer Mitgliedschaft in einer Verwaltungsgemeinschaft rechtlich und politisch eigenständig bleiben, die Gemeinden ihren Namen, ihr Gebiet, ihr Ortsrecht (Satzungen) und auch ihren Bürgermeister und Gemeinderat behalten, die Verwaltungsgemeinschaft keine Rechtsaufsicht über die Mitgliedsgemeinden ausüben kann.
Das bedeutet, Altheim hat keine eigene Verwaltung. Ohne die Selbstständigkeit der Gemeinde Altheim anzutasten, wird der größte Teil der Verwaltungsarbeit im Allmendinger Rathaus erledigt. Für Angelegenheiten der Altheimer Bürger, wie Pässe, Meldewesen, Polizeiliches Führungszeugnis usw. sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allmendinger Rathauses zuständig.

Die Weichen für die Entwicklung der Gemeinde stellt aber der hierfür zuständige Gemeinderat von Altheim mit seinen Beschlüssen. Sitzungen des Gemeinderates finden in regelmäßigen Abständen in Altheim statt.

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