Rente

Beratung rund um das Thema Rente erhalten Sie bei der Rentenstelle der Gemeindeverwaltung. Da Rentenangelegenheiten meistens zeitaufwendig sind, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erwünscht.  In regelmäßigen Abständen findet ein Sprechtag der Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Allmendingen statt. Die nächsten Termine / Terminvereinbarung erhalten Sie unter Telefon 07391 7015-34.

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Rententipp: Rente trotz Erstattung

Mögliche Auswirkung auf Ihren Rentenanspruch
In früheren Zeiten haben sich viele Frauen nach einer seinerzeit geltenden Regelung bei ihrer Heirat die Beiträge zur Rentenversicherung erstatten lassen. Trotzdem können sie, auch wenn sie nach der Heirat nicht wieder berufstätig waren, einen Rentenanspruch erwerben: Wurden Kinder erzogen, werden hierfür Kindererziehungszeiten (für jedes bis 1991 geborene Kind ein Jahr, drei Jahre für ab 1992 geborene Kinder) anerkannt. Reichen die Kindererziehungszeiten für einen Rentenanspruch nicht aus, können die Betroffenen für die fehlenden Monate an der Wartezeit von fünf Jahren freiwillige Beiträge zahlen. Haben sie schon die Regelaltersgrenze erreicht, ist auch eine Nachzahlung in einer Summe und ein Rentenbeginn ab dem Folgemonat möglich. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).

Rentenbescheid
Mit dem Rentenbescheid werden Rentenart, Rentenbeginn, Rentenhöhe und gegebenenfalls Rentendauer festgestellt. Die Gemeinde berät Sie bei Fragen oder fehlenden Unterlagen. Da Rentenangelegenheiten meistens zeitaufwendig sind, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 07391 7015-34 erwünscht.

Formulare
Die Deutsche Rentenversicherung stellt Ihnen die wichtigsten Formulare als ausfüllbare und speicherbare PDF-Formulare zur Verfügung. Sie finden unter dieser Internetadresse alles zum Thema Rente von A-Z:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Rentenantrag