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Kinder lernen

Geburt, Kinder

Sie erwarten ein Kind? Wo Sie Rat und Hilfe finden und welche Amtsgänge das freudige Ereignis notwendig macht, hier erfahren Sie mehr. Auf alle Fälle wünschen wir Ihnen und Ihrem Baby einen guten Start in Altheim.

Infos zu Erziehung und Betreuung von Kleinkindern, Kindergarten oder Schule vor Ort erhalten Sie hier:
Erziehung und Betreuung

Oder möchten Sie allgemeine Informationen über Familie und Kinder? Dann schauen Sie doch mal hier rein:
www.service-bw.de

Mutterschutz

Alle erwerbstätigen Frauen sind durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) vor Kündigung während der Schwangerschaft und nach der Geburt geschützt.

Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung des Arbeitgebers bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Außerdem sind Frauen während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin bis regulär acht Wochen nach der Entbindung) finanziell abgesichert, in der Regel durch das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss des Arbeitgebers.

Schutzvorschriften am Arbeitsplatz
Während der Schwangerschaft und der Stillzeit gelten besondere Schutzvorschriften am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Schutz für die Gesundheit von Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu gewährleisten. So muss der Arbeitgeber die werdende Mutter beispielsweise für Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall von der Arbeit freistellen.
Staatsangehörigkeit und Familienstand spielen beim Mutterschutz keine Rolle. Entscheidend ist, dass sich der Arbeitsplatz der (werdenden) Mutter in Deutschland befindet.

Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Elterngeld

Anstelle des früheren Erziehungsgeldes können Mütter und Väter, deren Kind nach dem 31.12.2006 geboren wurde, Elterngeld beantragen.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Weitere Informationen zum Thema:

Elternzeit

Die Elternzeit gibt erwerbstätigen Eltern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Arbeitsleben aufrechtzuerhalten.
Anspruch haben demnach alle Mütter und Väter, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Er endet mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz.
Die Neuregelungen, die zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind, gelten in Bezug auf die Elternzeit nicht erst für Geburten ab dem 1. Januar 2007, sondern auch für Eltern, deren Kinder vorher geboren wurden oder die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Elternzeit befunden haben.

Umfassende Beratung zur Elternzeit
Wer Elternzeit nehmen möchte, muss dies spätestens sieben Wochen vor dem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Die erwerbstätigen Eltern können dabei frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Nach Beendigung der Elternzeit haben die Mütter und Väter einen Anspruch, auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurück zu kehren.

Die Elterngeld- und Erziehungsgeldstellen bieten eine umfassende Beratung zur Elternzeit an. Bei Fragen können sich Arbeitgeber und Eltern auch an die Servicetelefon-Mitarbeiter des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden.

Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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