Sitzungsbericht zur Gemeinderatssitzung vom 14.11.2023 der Gemeinde Altheim
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Dr. Schaupp gibt folgendes bekannt:
Stromlieferungsvertag für 2024 -2025
Gemäß Beschluss zur Ermächtigung Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Altheim/Ehingen gingen am Montag, 23.10.23 um 11:30 Uhr vier Angebote von Stromlieferanten ein.
Günstigstes Angebot und damit den Zuschlag erhielt die Erdgas Südwest, mit einem reinen Fest-Energiepreis von 12,8294 ct/kWh für die Laufzeit von 2 Jahren: 2024/2025. Ergebnis zur Ausschreibung findet sich auch auf www.altheim-info.de
Widmung des Saals im Gemeindehaus als Trauzimmer
Der Gemeinderat Allmendingen, zuständig für den Standesamtsbezirk der VVG, hat in seiner Sitzung vom 25.10.2023 den Saal im Gemeindehaus St. Michael, Hauptstraße 6, 89605 Altheim als Trauzimmer gewidmet.
Es sind ab sofort zusätzlich zum Singsaal im Bürgerhaus in Altheim auch Trauungen im Gemeindehaus möglich.
Geplanter Besuch der Abgeordneten
Voraussichtlich am 23.11.2023 und 14.12.2023 besuchen jeweils Ronja Kemmer, MdB und Manuel Hagel, MdL Altheim. Geplant sind Gespräche mit dem Bürgermeister/Gemeinderat zu aktuellen Herausforderungen und Chancen für die Gemeinde. Besuch und Austausch bei einem lokalen Gewerbe in Altheim ist vorgesehen. Eine Präsentation der Gemeinde inkl. der Sportanlagen ist geplant.
TOP 2: Änderung des Flächennutzungsplans – Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat empfiehlt einstimmig dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim zu beschließen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02. November 2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021), als
„1. Änderung Sonderbaufläche Solarpark Kohlplattenhau“ und
„2. Änderung Gewerbebaufläche Altheim Ost (Gassenäcker/Mittelfeld)“
gemäß § 2 BauGB einzuleiten. Der Beschluss durch den gemeinsamen Ausschuss über die Aufstellung der 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 mit Teilfortschreibung 2021 wird nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
TOP 3: Öffentlich-Rechtlicher Vertrag (§ 54 Satz 1 LVwVfG) Alb-Donau-Kreis ./. Gemeinde Altheim zur Anlage Linksabbiegespuren K7422 – Beratung und Beschlussfassung
Grundsätzliche Information:
Bereits im Jahr 1997 wurde vom Straßenbauamt in Ehingen der Planungsbereich K7422 Einmündung in die Braas-und-Schwenk-Straße von Osten her untersucht. Dabei wurde eine Linksabbiegespur geplant und auch genehmigt. Die Planung aus dem Jahr 1997 musste nun aufgrund der Änderung und Einführung neuer Regelwerke und dem Anschluss des Gewerbegebietes an die Erschließungsstraße neu überarbeitet werden. Durch das geplante Gewerbegebiet ändert sich die verkehrliche Situation grundlegend. Der Landkreis betrachtet den Bau der Linksabbiegestreifen als Maßnahme einer einseitigen Veranlassung durch die Gemeinde. Die Verwaltung/BM der Gemeinde Altheim vertritt den Standpunkt, dass der Bau der Linksabbiegestreifen inkl. Veränderung der Verkehrsgeometrie hin zu mehr Sicherheit sehr wohl auch im Interesse des Landkreises liegen sollte. Aufgrund der damaligen Aussage des Straßenbauamtes Ehingen, und im Ergebnis der Argumentation der Verwaltung folgend, beteiligt sich der Landkreis freiwillig mit einem Kostenanteil von 70,58 % der Kosten für die Linksabbiegestreifen einschließlich dem Erdwall. Hier wurden ca. 366.400€ für die gesamte Maßnahme veranschlagt. Auf Basis der Vereinbarung entfallen Kosten für den Bereich der Kreisstraße/Linksabbiegespur zu 29,42%. Im Bereich des Einmündungsbereichs/Braas-und-Schwenk-Straße entstehen voraussichtliche Kosten zu 100% für die Gemeinde.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, den öffentlich-rechtlichen Vertrag Alb-Donau-Kreis ./. Gemeinde Altheim zur Anlage Linksabbiegespuren K7422 zu unterzeichnen.
TOP 4: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung
Es liegen keine aktuellen Baugesuche vor.
TOP 5: Öffnungszeiten Grüngutannahme – Beratung und Beschlussfassung
Grundsätzliche Information:
Die Kommunen im Alb-Donau-Kreis haben sich mehrheitlich für eine zentralisierte Abfallwirtschaft entschieden. Die Abfallwirtschaft wird seit 1.1.2023 durch den Alb-Donau-Kreis unterhalten.
Im Zuge der Neuorganisation der Struktur zur Abfallwirtschaft wurde in Altheim ein Grünabfallsammelplatz eingerichtet.
Dieser ist seit Anfang des Jahres in der Hand des LRA Alb-Donau-Kreis. Die Gemeinde stellt den Platz zur Verfügung und kümmert sich um Personal, der ADK um Genehmigungen, Einrichtung, Einzäunung. Die Öffnungszeiten im ADK wurden einheitlich vom Kreistag vorgegeben (Kreistagsbeschluss vom 29.9.22). Weiter hat jeder Einwohner im ADK hat die Möglichkeit jede Einrichtung der Abfallwirtschaft zu nutzen. Öffnungszeiten sind vorgegeben – richtet sich u.a. nach der Einwohnerzahl. Unter 2000 Einwohner: 4h am Samstag von 9-13 Uhr. Es kam zu Unverständnis in Bezug auf die limitierten und restriktiven Öffnungszeiten in der Bürgerschaft in weiten Teilen des Alb-Donau-Kreis.
Im Schreiben vom 10.10.2023 eröffnet der Kreistag ADK nun die Möglichkeit zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten (gültig für Altheim mit 4 Wochenstunden Öffnungszeit):
Zu beachten gilt bei Anpassung der Öffnungszeiten:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anpassung der Öffnungszeiten für den Grünabfallsammelplatz Altheim, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises, folgendermaßen:
Sommeröffnungszeit März – Oktober:
Samstags: 11 Uhr bis 15 Uhr (4 Stunden)
Mittwochs: 16 Uhr bis 17 Uhr (1 Stunde)
Winteröffnungszeit November – Februar:
Samstags: 10 Uhr bis 12 Uhr (2 Stunden)
Für 2023 wird abweichend für die Winteröffnungszeit Dezember – Februar festgesetzt.
TOP 6: Anpassung der Abwassersatzung – Beratung und Beschlussfassung
Sachvortrag mit grundsätzlicher Information
Die Gemeinde Altheim erhebt zur Deckung der Kosten im Bereich der Abwasserbehandlung eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Gebühren regelmäßig neu zu kalkulieren und entsprechend kostendeckend zu erheben. Die Gebühren wurden zum 01.01.2024 von der Gemeinde entsprechend neu kalkuliert.
Aktuell werden folgende Gebührensätze erhoben:
Deutlich höhere Kosten für 2024:
In die Kalkulation wurden die Kosten für Eigenkontrollverordnung (EKVO) mit einbezogen. Hierbei handelt es sich um Unterhaltungsmaßnahmen am Kanalisationsnetz. Die Kosten für die Eigenkontrollverordnung sind somit laufende Kosten und keine Investitionen. Deshalb müssen Sie im Jahr der Entstehung voll im Ergebnishaushalt abgebildet werden und können nicht abgeschrieben werden. Somit müssen sie auch mit dem vollen Betrag in die Kalkulation einbezogen werden. Mit der Kanalinspektion 2022 wurde das Kanalnetz der Gemeinde Altheim als Wiederholungsbefahrung untersucht. Der Bericht vom April 2023 weist diverse Schäden (Schadensklasse 3-5) im Abwassernetz der Gemeinde Altheim aus, welche je nach Schwere des Schadens Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich macht. Der Sanierungsplan ergibt Kosten in Höhe von 400.000 €, welcher zeitnah mit Start in 2024 in den nächsten Jahren umgesetzt werden muss.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig nach eingehender Beratung die Schmutzwassergebühr zum 01.01.2024 auf 4,20 € je Kubikmeter Abwasser und die Niederschlagswassergebühr auf 1,00 € je qm versiegelte Fläche festzulegen.
TOP 7: Anpassung der Wasserversorgungssatzung – Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde Altheim erhebt zur Deckung der Kosten im Bereich Wasserversorgung Verbrauchsgebühren. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Gebühren regelmäßig neu zu kalkulieren und soll diese auch kostendeckend erheben. Die Gebühren wurden zum 01.01.2024 von der Gemeinde entsprechend neu kalkuliert.
Aktuell wird folgende Verbrauchsgebühr erhoben: 1,47 € je Kubikmeter Frischwasser
TOP 8: Spendenannahme – Beratung und Beschlussfassung
Nach § 78 Abs. 4 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.
Die SG Altheim überlässt der Gemeinde die beiden Container für den Jugendtreff, welche aktuell neben dem Sportheim aufgestellt sind, kostenfrei als Spende. Somit können die Container der Jugend zu Nutzung zur Verfügung gestellt werden und sind gleichzeitig über die Gemeinde versichert.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Spendenannahme der beiden Container.
TOP 9: Verschiedenes/ Fragen & Anregungen der Gemeinderäte
Nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 12.12.2023 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus, Singsaal statt.
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