22.07.2024,
00.00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.07.2024 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim

 

Bisheriger Gemeinderat

TOP 1: Ehrung langjähriger Gemeinderatsmitglieder

Bürgermeister Dr. Schaupp führte in den ersten Tagesordnungspunkt mit einem berühmten Zitat von John F. Kennedy (1961) ein.

„Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann – fragt, was ihr für euer Land tun könnt.“

Bürgermeister Dr. Schaupp betonte, dass er das Zitat in Bezug auf das Ehrenamt sehr passend fand. Als Gemeinderat übernimmt man Verantwortung für die Mitmenschen in der Gemeinde. Weiter führte er aus, dass es eine schöne Aufgabe ist, die einem ermöglicht das eigene Lebensumfeld wie auch das seiner Mitmenschen mitzugestalten. Mit dieser Aufgabe sind allerdings nicht nur positive Seiten verbunden, manchmal müssen auch schwierige, richtungsweisende Entscheidungen mitgetragen werden. Außerdem erfordert dieses Ehrenamt Zeit – Freizeit!

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg anhand der Ehrungsrichtlinien bestimmte Ehrungsstufen für die entsprechenden Jahre im Gemeinderat vorsieht und freute sich fünf Gemeinderätinnen und Gemeinderäte im Namen der Bürgerinnen und Bürgern von Altheim sowie im Namen des Präsidenten vom Gemeindetag Baden-Württemberg Steffen Jäger ehren zu dürfen.

Bürgermeister Dr. Schaupp überreichte nachfolgenden Gemeinderatsmitgliedern in Anerkennung ihrer Dienste um Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde eine Ehrenurkunde mit Anstecknadel bzw. Stele des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Für 10 Jahre: Tanja Haibt und Jürgen Wetzel.

Für 20 Jahre: Bernhard Fuchs.

Für 30 Jahre: Gerhard Kottmann und Georg Moll.

Außerdem richtete Bürgermeister Dr. Schaupp seinen Dank auch an die anderen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für ihre Arbeit. Auf viele weitere Jahre der guten Zusammenarbeit und weiteren Ehrungen in den nächsten Legislaturperioden.

 

 

TOP 2: Feststellung evtl. Hinderungsgründe gem. § 29 GemO für den Eintritt in den neu gewählten Gemeinderat – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp berichtete, dass das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Schreiben vom 27.06.2024 den Wahlprüfungserlass bekannt gegeben hat. Die Wahl der Gemeinderäte der Gemeinde Altheim am 09.06.2024 wurde für gültig erklärt. Die Prüfung der Wahl der Gemeinderäte ergab keinen Anlass, aus welchem die Wahl oder die Zuteilung eines Sitzes für ungültig zu erklären oder die Feststellung des Wahlergebnisses aufzuheben wäre. Die Wahl wird daher – vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 30 Abs. 1 S. 4 KomWG – für gültig erklärt. Die neu gewählten Mitglieder können somit in den Gemeinderat eintreten, sofern der bisherige Gemeinderat keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO feststellt.

Der Gemeinderat stimmte dem Eintritt in den neu gewählten Gemeinderat zu und stellte keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO fest.

 

 

TOP 3: Verabschiedung ausscheidenden Ratsmitglieder

Bürgermeister Dr. Schaupp bedankte sich bei den zwei ausscheidenden Ratsmitgliedern für ihren Einsatz und ihr Engagement sowie die stets sehr gute Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang brachte Bürgermeister Dr. Schaupp das Zitat von Henry Ford ein.

„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des anderen zu verstehen.“

Bürgermeister Dr. Schaupp erinnerte damit daran, dass wahre Zusammenarbeit und Fortschritt nur möglich sind, wenn man sich bemüht die Perspektiven und Anliegen der Mitmenschen versteht und respektiert. Die Gemeinderäte Fuchs und Moll haben in ihrer Amtszeit dies stets vorgelebt und damit maßgeblich dazu beigetragen, dass viele, gemeinsame Projekte erfolgreich umgesetzt werden konnten.

Im Anschluss verabschiedete Bürgermeister Dr. Schaupp die Gemeinderatsmitglieder Fuchs und Moll und bedankt sich nochmals persönlich mit einem Geschenkkorb.

 

 

Neu gewählter Gemeinderat

TOP 1: Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates gem. § 32 Abs. 1 GemO

Bürgermeister Dr. Schaupp bat alle Gemeinderäte sich zur Durchführung der Verpflichtung von ihren Plätzen zu erheben. Er verliest folgende Verpflichtung, welche von den Gemeinderäten nachgesprochen wird:

Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.

Anschließend verpflichtet Bürgermeister Dr. Schaupp jeden einzelnen Gemeinderat nach dessen Geloben per Handschlag.

 

 

TOP 2: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

50.000€ aus Ausgleichstock für Anschaffung MTW

Die Gemeinde Altheim erhält nach Antrag 50.000€ aus dem Ausgleichstock 2024 für die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagen.

 

Erste Bücherei-Hockete

Am vergangenen Samstag, 20.07.2024 fand die erste Bücherei-Hockete in Altheim statt. Es wurde ein vielseitiges Programm geboten und von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen.

Erster Frühdefibrillator in Betrieb

Der erste Frühdefibrillator in Altheim ist nun in Betrieb und wurde am Backhaus installiert. Der Frühdefibrillator befindet sich nun in einer witterungsfesten Box, welche zusätzlich mit einer kleinen Heizung ausgestattet ist um den Akku im Winter vor der Kälte zu schützen.

 

Stadtradeln

Die Gemeinde Altheim hat das erste Mal beim Stadtradeln im Alb-Donau-Kreis teilgenommen. Dazu haben sich 48 Radelnde aus Altheim angemeldet. Es wurden in rund fünf Wochen insgesamt 10.494 km geradelt. Damit steht Altheim auf dem zweiten Platz im Alb-Donau-Kreis und knüpft hoffentlich im nächsten Jahr an diesem Erfolg an.

 

Grillstelle

Die Grillstelle wurde vom Fronmeister Herr Stiehle, der Feuerwehr und Herr Rommel hergestellt und mit Sitzbänken eingerichtet. Die Grillstelle lädt zum Rasten ein und kann auch unter info@altheim-info.de kostenlos reserviert werden.

 

Unser Dorf hat Zukunft

„Unser Dorf hat Zukunft“ startet in die Projektphase. Dabei wurden bereits viele Ideen in Workshops gesammelt. Im nächsten Schritt werden die Ideen priorisiert und Teams für die weitere Konzeption und die ersten Umsetzungen gebildet. Wichtig ist zu wissen, dass das Mitmachen jederzeit möglich ist.

 

 

TOP 3: Vergabe Getränkebelieferungsvertrag Bürgerhaus – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage:

Die Thekenanlage im Bürgerhaus Altheim wurde vor rund 40 Jahren eingebaut. Die Finanzierung der Thekenanlage wurde seinerzeit über einen Getränkelieferungsvertrag mit der Berg Brauerei vollständig realisiert. Obwohl der Getränkelieferungsvertrag schon die Laufzeit von üblicherweise 10 Jahren bzw. der Abnahme einer bestimmten Menge Bier deutlich überschritten hat, hielt man am Getränkelieferungsvertrag, der auch eine Instandsetzungsklausel mit aufgenommen wurde, fest.

Bei einer Begutachtung der Theke im Rahmen eines Defekts im Herbst letzten Jahres, wurde jedoch festgestellt, dass sich weitere Instandhaltungsinvestitionen aufgrund des Alters der Theke, fehlenden Ersatzteilen und einer veralteten Kühlungstechnik nicht mehr lohnen bzw. nicht machbar sind.

Im Rahmen einer Angebotseinholung bei mehreren Thekenherstellern liegt die Neuinvestition in eine neue Thekenanlage (gekühlte Theke, Oberschrank – analog bestehender Theke) bei 23.000€ – 25.000€.

Um die Belastungen für den Altheimer Haushalt so gering wie möglich zu halten empfiehlt die Verwaltung den Abschluss eines Getränkebelieferungsvertrags zur Co-Finanzierung der neuen Thekenanlage. Der aktuell gültige Getränkelieferungsvertrag ist mit Frist 4 Monate zum Jahresende kündbar.

Im Rahmen einer Submission sind 3 Angebote eingegangen. Die Beratung zur Beschlussfassung Vergabe Theke an Thekenhersteller ist für eine der nächsten GR-Sitzungen geplant. Für die Ausschreibung wurde auch die SG-Altheim mit einbezogen, um sicherzustellen, dass die Ausführung einer neuen Theke den Anforderungen genügt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Abschluss eines Getränkelieferungsvertrag mit der Berg Brauerei, der wirtschaftlichsten Bieterin, mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei Verbrauch von 225 hl Bier und Investitionszuschuss in die neue Thekenanlage i.H.v. 10.000€ zu.

 

 

TOP 4: Zuschussantrag SG Altheim: Erneuerung Außenverteiler Festplatz – Beratung und Beschlussfassung

Herr Rechtsteiner erläutert die Sitzungsvorlage:

Die SG Altheim hat mit Schreiben vom 11.06.2024 einen außerordentlichen Zuschussantrag für die Erneuerung des Außenverteilers für den Festplatz beim Sportgelände gestellt. Nach den Förderrichtlinien für die Sportgemeinschaft Altheim gewährt die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 15 % der Nettoinvestitionskosten (Gesamtkosten abzgl. Zuschüsse Dritter). Diese Vereinsbezuschussung seitens der Gemeinde ist jedoch im Einzelfall zu beurteilen und erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats und der Aufnahme in die Haushaltsplanung der Gemeinde. Hierfür muss laut den Förderrichtlinien bis zum 01.11. des Vorjahres ein Zuschussantrag bei der Gemeinde gestellt werden.

In diesem Einzelfall sollte jedoch eine Ausnahme von den in den Förderrichtlinien festgelegten Frist und der Aufnahme in den Haushaltsplan gemacht werden. Der Aktuelle Stromanschluss für die Außenverteilung ist in einem Schacht installiert, welches sich bei Starkem Regen mittlerweile mit Wasser füllt. Der Stromanschluss ist jedoch nur Spritzwassergeschützt und durch die Umbaumaßnahmen am Altheimer Abwasserpumpwerk wurde darüber hinaus der bisherige Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) entfernt und somit entsteht hierdurch ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Deshalb sollte der Außenverteiler schnellstmöglich erneuert werden, um das Sicherheitsrisiko zu beseitigen.

Investition laut Angebot vom 04.06.2024:                      8.536,73 €

Zuschüsse Dritter:                                                           0,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss der Gemeinde:                1.280,51 €

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bezuschussung der Erneuerung des Außenverteilers für den Festplatz beim Sportgelände der SG Altheim mit 15 % der tatsächlichen Nettoinvestitionskosten. Die Bezuschussung erfolgte im Ausnahmefall abweichend der Förderrichtlinien für die Sportgemeinschaft Altheim.

 

 

TOP 5: Vergabe von Arbeiten zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Altheim – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage:

Zum Barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Altheim wurde ein Antrag zur Förderung nach LGVFG beim RP Tübingen bereits im Oktober 2021 zusammen mit der Gemeinde Allmendingen (Bushaltestelle Weilersteußlingen) gestellt. Derzeit war die Kostenschätzung für die Bushaltestelle Altheim bei 81.000,00€ brutto. Der Zuwendungsbescheid hierfür ging im Dezember 2023 bei der Gemeinde ein. Die Gemeinde Altheim hat auf dem Weg der beschränkten Ausschreibung die Arbeiten zu o. g. Maßnahmen ausgeschrieben. Insgesamt wurden die Verdingungsunterlagen an 6 Firmen gesendet.

Die Angebotseröffnung fand am 02.07.2024 um 14:00 Uhr im Rathaus Allmendingen, Hauptstraße 16 in 89604 Allmendingen statt.

Von vier Firmen wurden die Angebote vor der Öffnung des ersten Angebotes fristgerecht auf direktem Weg oder per Post in einem unversehrten Umschlag vorgelegt. Zwei Firmen hatten vor der Submission ihre Teilnahme per Mail abgesagt.

Das Angebot des günstigsten Bieters, der Fa. Münch aus Blaustein, ist gemäß § 16 VOB/A zu werten. Es wurden alle Kriterien erfüllt bzw. alle Unterlagen eingereicht. Die Fa. Münch aus Blaustein ist dem Büro Wassermüller und der Gemeinde bekannt.

Es ist davon auszugehen, dass diese Firma über die notwendigen technischen Kenntnisse sowie über das erforderliche Fachpersonal und Gerät verfügt, um die anstehende Bauaufgabe durchzuführen.

76.110,90€ brutto vs. bepreistem LV 89.500€ brutto, Ansatz Investition Haushalt 2024: 93.000 € brutto.

Fördersumme: 40.460€ (85% des Förderhöchstsatzes von 47.600€)

 

Der Gemeinderat Altheim stimmte mehrheitlich bei einer Enthaltung der Vergabe zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle in Altheim an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Münch aus Blaustein, zum Angebotspreis von 76.110,90€ zu.

 

 

TOP 6: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Frau Dietz stellte das Baugesuch vor:

  1. Baugesuch: Wohnhausumbau mit 2 Wohneinheiten und Carport in Altheim, Falkenstraße 2, Flst. 25/3

Der Gemeinderat erteilte einstimmig bei einer Befangenheit das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.

 

 

TOP 7: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Bürgermeister Dr. Schaupp terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 24. September 2024 im Sitzungssaal des Gemeindehauses (ehemaliges Pfarrhaus), Hauptstraße 6 in Altheim.

Anmeldung