19.11.2024,
18.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.11.2024 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Altheim gehört zu den Preisträgern beim Stadtradeln

Altheim ist die beste Newcomer-Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Damit hat Altheim deutschlandweit den 2. Platz in der Kategorie “Fahrradaktivstes Kommunalparlament” und den 1. Platz unter den Newcomern in der Kategorie “Fahrradaktivstes Kommunalparlament” (Kommunen bis 10.000 EW) erreicht. Zur Preisverleihung am Mittwoch, 27.11.2024 wurde Altheim nach München eingeladen.

 

Neuer Integrationsmanager für Flüchtlinge

Lukas Wiemers folgt Barbara Volk nach, die sich zukünftig auf die Kommunen der VG Munderkingen konzentrieren wird. Lukas Wiemers wird in der ersten Zeit von Barbara Volk eingearbeitet.

 

Beginn der Arbeiten zur Barrierefreien Bushaltestelle

Die Arbeiten zum Umbau der Bushaltestelle hin zur Barrierefreiheit beginnen voraussichtlich im Frühjahr, sobald die Witterung es zulässt.

 

Altheim erhält Mittel aus dem Klima- und Transformationsfond des Bundes

Aufgrund des Antrags vom 23.07.2024 erhält die Gemeinde Altheim einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 80% zur Anteilsfinanzierung der tatsächlich entstehenden zuschussfähigen Kosten, maximal in Höhe von 90.400€. Diese Förderung wurde im Zusammenhang mit Planungen zur Renaturierung des Siegentalbaches im Bereich der Sportanlage gestellt. Sie bezieht sich auf das Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (Programm 444 KFW).

 

 

TOP 2: Blutspende-Ehrungen

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass es eine ganz besondere Ehre ist die Menschen aus der Gemeinde auszuzeichnen, die mit ihrem Engagement Leben retten. Unter den Blutspenderinnen und Blutspender werden heute besonders die hervorgehoben, die unglaubliche 75- und sogar 100-mal gespendet haben. Dabei können bereits bei einer einzigen Blutspende bis zu drei Menschenleben gerettet werden. Unsere Geehrten haben also unzähligen Menschen Hoffnung und eine zweite Chance geschenkt.

Bürgermeister Dr. Schaupp verlas die Ehrungen.

Für 75 Blutspenden: Stefan Steinle und Franz Josef Geiselhardt.

Für 100 Blutspenden Bernhard Fuchs.

Im Anschluss überreichte Herr Rudolf Ganser, Vorsitzender des DRK Ortsverein Allmendingen, die Ehrennadel in Gold mit Eichenkranz an die anwesenden Ehrenden Herr Steinle und Herr Fuchs. Bürgermeister Dr. Schaupp überreichte einen kleinen Präsentkorb. Herrn Franz Josef Geiselhardt, der bei der Ehrung nicht anwesend sein konnte, werden Ehrennadel und Präsentkorb nachgereicht.

Bürgermeister Dr. Schaupp bedankte sich abschließend bei Herr Ganser im Namen der Gemeinde für die Organisation der Blutspende-Aktion in Allmendingen, die gut organisiert und gut besucht wird.

 

 

TOP 3: Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgenden nichtöffentlichen Beschluss bekannt:

Der Gemeinderat Altheim hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 15.10.24 folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat stimmte der Verlegung einer Wasserleitung (Leerrohrleitung) von der Wasserentnahmestelle zur Liegenschaft der Gemeinde Altheim im Bereich des Sportgeländes im Zusammenhang mit der Herstellung der Radwege zu.

 

 

TOP 4: Hebesatzsatzung zur Grundsteuer zum 01.01.2025 – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12) die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig bestimmt, dass der Gesetzgeber bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen hat. Diese Verpflichtung wurde durch die Verkündung des Grundsteuerreformpakets des Bundes im November/ Dezember 2019 erfüllt. Seine Entscheidung hatte das BVerfG damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Neben dem eigentlichen Grundsteuerreformgesetz war auch eine Grundgesetzänderung Teil des Reformpakets. Der geänderte Artikel 105 Abs. 2 des Grundgesetzes ermächtigt die Länder nun, vom Grundsteuerrecht des Bundes (Bundesmodell) abzuweichen. Von dieser Länderöffnungsklausel hat auch das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht, wo der Landtag am 4.11.2020 das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) beschlossen hat.

Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird in einem 3-stufigen Verfahren ermittelt:

  1. Bewertungsverfahren: die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids. Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
  2. Berechnung Messbetrag: Finanzämter berechnen auf der Grundlage des Grundsteuerwerts den Messbetrag. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids. (z.B. bebaute Wohngrundstücke Abschlag 30%) Grundsteuerwert x Steuermesswert = Grundsteuermessbetrag
  3. Gemeinde errechnet die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt. Grundsteuer x Grundsteuermessbetrag = Grundsteuer

 

Zur Grundsteuer B:

Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) wird mit der sogenannten Steuermesszahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist, vervielfacht. Die Grundsteuer B ergibt sich dann aus Grundsteuerwert x Hebesatz.

Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken sind dagegen nicht relevant. In Baden-Württemberg bleibt die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung damit unberücksichtigt.

 

Zur Grundsteuer A:

Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen.

Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens.

 

Umverteilung der Grundsteuerobjekte von Grundsteuer A zu C:

Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber, seiner Familienangehörigen und die Altenteiler bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet. Aufgrund der neuen, ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen sind auch die Hebesätze 2025 neu zu beschließen.

 

Aufkommensneutralität für Gemeinden:

Die Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Auch bei einer aufkommensneutralen Gestaltung, in Bezug auf die Grundsteuereinnahmen insgesamt, wird es jedoch trotzdem zwangsläufig Verschiebungen im Hinblick auf die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigen geben. Demnach werden manche Steuerpflichtige, auch bei einer aufkommensneutralen Hebesatzgestaltung, mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger als bisher. Dieser Umstand wird häufig als sogenannte „Belastungsverschiebungen“ beschrieben. Die Belastungsverschiebungen ergeben sich insbesondere zwischen verschiedenen Grundstücksarten.

Bürgermeister Dr. Schaupp übergab das Wort an Herr Rechtsteiner.

Aufkommensneutralität auch für Altheim:

Herr Rechtsteiner erläuterte, dass der Vorschlag der Verwaltung vorsieht, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Es ist somit vorgesehen, den Hebesatz und das zu erwartende Grundsteueraufkommen so zu kalkulieren, dass die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gegeben ist.

Grundsteuer A: 58% der Steuerobjekte gemeldet:

Grundsteueraufkommen für das Jahr 2024

———————————————————-       =Hebesatz 2025 v.H.

Summe der Messbeträge 2025

 

5.268,54 EUR

————————     = 689 v.H.

764,32 EUR

 

Bei der Grundsteuer A sind bisher nur ca. 58 % der Steuerobjekte gemeldet worden. Für das Jahr 2025 sind vom Finanzamt für diese 58 % bisher Messbeträge in Höhe von insgesamt 764,32 EUR festgesetzt worden. Die endgültige Messbetragssumme ändert sich noch in Abhängigkeit der ausstehenden Grundsteuermessbescheide und der Unwägbarkeiten durch eingegangene Einsprüche gegenüber dem aktuellen Stand. Das Grundsteueraufkommen 2024 aus der Grundsteuer A beträgt ohne Nachzahlungen für frühere Jahre für die bereits gemeldeten Steuerobjekte 5.268,54 EUR.

Am 09.09.2024 hat das Finanzministerium für die Grundsteuer B das sogenannte Transparenzregister veröffentlicht. Darüber können Steuerpflichtige für eine bestimmte Gemeinde eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen abfragen, die aus Sicht des Finanzministeriums aufkommensneutral ist. Für die Gemeinde Altheim wird darin ein Hebesatzkorridor von 188 v.H. bis 208 v.H. ausgewiesen. Der von der Verwaltung ermittelte aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B bewegt sich damit innerhalb des Hebesatzkorridors.

Grundsteuer B: ~90% der Steuerobjekte gemeldet:

Grundsteueraufkommen für das Jahr 2024

———————————————————-       =Hebesatz 2025 v.H.

Summe der Messbeträge 2025

 

66.246,02 EUR

————————     = 197 v.H.

33.622,22 EUR

 

Da ca. 90%% der Steuerobjekte gemeldet worden sind, muss auch hier ggf. in Folgejahren nachkorrigiert werden. Der Hebesatz kann auch bis zum 30.06. rückwirkend für das laufende Jahr nach oben und unten angepasst werden. In der Vergangenheit, bei der alten Grundsteuerberechnung, konnten die Hebesätze der umliegenden Gemeinden verglichen werden. Die Veränderung zwischen bisherigem Hebesatz und dem für das Jahr 2025 aufkommensneutralen Hebesatz ist – je nach Entwicklung der Bodenrichtwerte in den jeweiligen Gemeinden während der letzten Jahrzehnte – selbst zwischen benachbarten Gemeinden unterschiedlich, so dass ein Vergleich der Hebesätze umliegender Gemeinden kaum mehr aussagekräftig ist.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Hebesatzsatzung zur Grundsteuer zum 01.01.2025.

 

 

TOP 5: Bildung eines vorübergehenden Ausschusses zur Gestaltung des öffentlichen Auftritts der Gemeinde Altheim – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) die Gemeinde gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 das Recht, Ausschüsse einzusetzen hat, die beratende oder beschlussfassende Funktionen in bestimmten Sachgebieten wahrnehmen. Der geplante Ausschuss wird als befristeter, beratender Ausschuss eingerichtet und wird dem Gemeinderat die erarbeiteten Vorschläge zur abschließenden Entscheidung vorlegen.

Ziel des Ausschusses ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Optimierung des öffentlichen Auftritts der Gemeinde Altheim. Hierzu zählen Maßnahmen zur einheitlichen Darstellung in digitalen Medien, z.B. Social Media eines sog. „Corporate Designs“, die Gestaltung eines Willkommens-Flyers als Navigationshilfe in der Gemeinde, ggf. Gestaltung einer Willkommens-Tafel am Ortseingang/Sportgelände, ggf. Ortsbeschilderung etc.

Der Ausschuss setzt sich aus 2 Mitgliedern des Gemeinderats zusammen. Aus der Verwaltung wird Birgit Moll als Referentin des Bürgermeisters vertreten sein. Externe Berater aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Grafikdesign und digitale Medien sollen bei Bedarf hinzugezogen werden. Bürgermeister Dr. Schaupp ist Kraft Amtes als Vorsitzender des Gemeinderats auch Vorsitzender des Ausschusses.

Als eines der Mitglieder des Gemeinderats schlägt die Verwaltung Herrn Daniel Keller vor, der sich bereit erklärt hat, mit seiner Drohne bei Bedarf Luftbilder von Altheim zu machen und somit einen zusätzlichen Mehrwert im Ausschuss einbringen kann.

Der Ausschuss soll seine Arbeit zum 01.12.2024 aufnehmen und die ersten Ergebnisse spätestens bis zum 31.03.2025 dem Gemeinderat präsentieren.

Zur Finanzierung eines Willkommens-Flyers wurden im Haushalt 2024 bereits 1.000€ eingeplant. Für 2025 müssen im Rahmen der Haushaltsplanung ggf. weitere Mittel bereitgestellt werden.

Nach einer kurzen Beratung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bildung eines vorübergehenden Ausschusses zur Gestaltung des öffentlichen Auftritts der Gemeinde Altheim.

Der Gemeinderat bestimmte folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter für den vorübergehenden Ausschuss zur Gestaltung des öffentlichen Auftritts der Gemeinde Altheim:

  1. Vertreter: Gemeinderat Daniel Keller

persönliche Stellvertreterin:          Gemeinderätin Tanja Haibt

 

  1. Vertreterin: Gemeinderätin Miriam Pascarella

persönlicher Stellvertreter: Gemeinderat Jürgen Kottmann

 

TOP 6: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Veranstaltungen

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über folgende Veranstaltung:

  • Adventszauber der Landfrauen/FFW Altheim am Samstag, 30.11.2024.
  • Preisverleihung Stadtradeln in München am Mittwoch, 27.11.2024.

 

Bürgermeister Dr. Schaupp terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 10. Dezember 2024 im Gemeindehaus St. Michael, Hauptstraße 6 in Altheim.

Anmeldung