Gemäß § 7 des Straßengesetzes Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung wird hiermit eine Teilfläche des Flurstücks 367/2 Gemarkung Altheim, eingezogen.
Die Einziehung ist möglich, da unter der betroffenen Verkehrsfläche Sand abgebaut wird bzw. wurde.
Die Einziehung wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam. Das Teilstück des Flurstücks 367/2 verliert damit die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche und steht dem Gebrauch durch die Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2018 und 17. Oktober 2023 die Einziehung beschlossen.
Der Lageplan kann bei der Gemeindeverwaltung Allmendingen, Hauptstraße 16, Zimmer 25 vom 20.11.2024 bis 20.12.2024 während den Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eine Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Allmendingen, Sitz der VG Allmendingen/Altheim, Hauptstraße 16 in 89604 Allmendingen erhoben werden.
Altheim, 11. November 2024
gez.
Dr. Andreas Schaupp
Bürgermeister
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