Illegale Abfallablagerung kostet mindestens 50 Euro Bußgeld

Immer wieder kommt es in den Städten und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis zu Fällen von illegaler Abfallentsorgung. So werden Hausmüll und Sperrmüll unerlaubt im Wald abgelagert. Glas und Altkleider werden neben den Containern abgelegt, wenn diese voll sind. Auch weiterer Müll wird an den Containerstandorten abgestellt. Für die Beseitigung muss die Allgemeinheit aufkommen.

Dies alles sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld belegt werden.

Müll darf nur an den Stellen entsorgt werden, die dafür offiziell vorgesehen sind, also den Entsorgungsangeboten der Kreise, Städte und Gemeinden und der zuständigen Privatunternehmen. Daher ist es auch nicht erlaubt, Abfall auf dem privaten Grundstück zu lagern, ihn selbst zu verbrennen oder Glasflaschen, Altkleider und Altpapier neben den Containern abzustellen. Auch das Wegwerfen von Verpackungsmaterial oder Zigarettenresten auf der Straße ist bereits illegale Müllentsorgung.

Hier die aktuellen Bußgeldhöhen für illegale Abfallentsorgung:

  • Hausmüll unbedeutender Art (Zigarettenkippe, Pappbecher usw.): 50 – 250 Euro
  • Hausmüll (über 2 kg bzw. 2 Liter): 100 – 800 Euro
  • Sperrmüll (Einzelstücke kleineren Umfangs z.B. Bilderrahmen, Stuhl usw.) 100 – 500 Euro
  • Sperrmüll (Einzelstücke größeren Umfangs z.B. Kommode, Matratze usw.) 200 – 800 Euro
  • Sperrmüll (über 1 m³): 800 – 2.500 Euro
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte: 50 – 2.500 Euro

Wer Fälle von illegaler Abfallentsorgung beobachtet, kann sie bei der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis (E-Mail: Umwelt-Arbeitsschutz@alb-donau-kreis.de) melden – mit Angaben zum Verursacher, Tatzeit/-ort sowie Beweismitteln wie Bildern und anderen Nachweisen.

 

Beitrag als pdf: Illegale Abfallentsorgung