Wichtige Information zur digitalen Bauantragsstellung

Seit dem 1. Januar 2025 sind auf Grundlage des bundesweit geltenden Gesetzes zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren alle Bauanträge digital bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Für die digitale Einreichung dieser Anträge steht das landeseinheitliche Serviceportal „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) zur Verfügung.

Neue Papieranträge können seit Anfang des Jahres 2025 nicht mehr angenommen werden.

Alle wichtigen Informationen von der zuständigen Behörde finden Sie hier:

Anschreiben
Hinweise zur ViBa-BW
Liste der Leistungen_ViBa-BW