Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung 17.03.2026 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim
-Bekanntgabe der Beschlüsse-
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2026
Mit Schreiben vom 27.02.2026 teilte Minister Hauck des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit, dass Altheim 15.240 € aus dem Förderprogramm ELR für den Abriss einer Schrottimmobilie als Voraussetzung für die Ortskernentwicklung erhält. Bürgermeister Dr. Schaupp sprach hierzu seinen herzlichen Dank an das Land, das Landratsamt sowie die Kämmerei aus.
Stadtradeln 2026
In der Zeit vom 21.06.2026 bis 11.07.2026 nimmt die Gemeinde Altheim zum 3. Mal beim Stadtradeln teil und wird hoffentlich gleichermaßen bravourös wie im vergangenen Jahr abschneiden. Bürgermeister Dr. Schaupp hofft auf gutes Wetter und viele Teilnehmer.
Dorfputzete am 28.03.2026
Am 28.03.2026 findet die 4. Altheimer Dorfputzete statt. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Kindergartenparkplatz. Bürgermeister Dr. Schaupp sprach hierzu seine herzliche Einladung aus und bedankte sich herzlich beim Dorf.Leben.Altheim e.V. für die Organisation.
Telefonica – Upgrade Mobilfunkstruktur
Die Verwaltung wurde informiert, dass die Mobilfunkstruktur der Fa. Telefonica ein upgrade erhalten soll zur Verbesserung des LTE/5G Netzes.
TOP 2: Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV Kohlplattenbau“ in Altheim– Beratung und Beschlussfassung
2.1 Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans “Sondergebiet Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“ und zum Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in Altheim – Beschlussfassung
2.2 Beschlussfassung über den Planentwurf zum Satzungsbeschluss sowie über die Bekanntmachung gegenüber der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Altheim hat in der Sitzung vom 17.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Kohlplattenhau“ gefasst.
Die Projektgesellschaft Agri-PV Altheim GmbH plant auf Gemarkung der Gemeinde Altheim im Gewann Kohlplattenhau die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Agri-PV-Anlage. Als Agri-PV Anlage wird neben der Energiegewinnung durch die Module eine ergänzende beziehungsweise Doppelnutzung mit landwirtschaftlicher Nutzung angestrebt.
Mit dem hier aufzustellenden Bebauungsplan “Sondergebiet Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Anlage dient der großflächigen Nutzung der Solarenergie für eine umwelt- und ressourcenschonende Stromerzeugung mittels Photovoltaik. Die Bebauungsplanfestsetzungen für das Sondergebiet berücksichtigen und sichern neben der Zulässigkeit der PV-Module die weitere landwirtschaftliche Nutzung auf Grünland und Ackerflächen. Das landwirtschaftliche Nutzungskonzept wird zur Genehmigungsplanung mit dem Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamts abgestimmt. Die Zulässigkeit der Sondergebietsnutzung wird zeitlich befristet.
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat vom 18.12.2023 bis zum 26.01.2024 stattgefunden. Planung und Umsetzung wurden auf Grundlage der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung konkretisiert und unter Abstimmung der Planungsbeteiligten ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet.
Zur Konkretisierung des Nutzungszwecks wurde der Bebauungsplan zum Entwurf mit dem Namen „Sondergebiet Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“ fortgeführt.
In der Sitzung am 15.10.2024 hat der Gemeinderat über den Entwurf abgestimmt und die Veröffentlichung beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den Entwurfsunterlagen (Stand vom 04.10.2024) erfolgte vom 28.10.2024 bis zum 06.12.2024.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vollständig mit entsprechenden Vorschlägen für die Abwägung in der Abwägungstabelle aufgeführt.
Ergänzungen und inhaltliche Konkretisierungen sind soweit zu berücksichtigen, in die Unterlagen eingearbeitet. Seitens der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen zum Entwurf vor.
Aufgrund von Rückfragen seitens des Regierungspräsidiums zur artenschutzrechtlichen Eingriffssituation wurde der artenschutzrechtliche Fachbeitrag (saP) vom Gutachter ergänzt (Stand 07.02.2025). Durch den hier zu beschließenden Bebauungsplan erfolgt kein Eingriff in Feldlerchenhabitate, so dass die im saP-Gutachten geforderten CEF-Maßnahmen zum Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“ südlich angrenzend, zuzuordnen ist.
Die Unterlagen zum Satzungsbeschluss umfassen die Planzeichnung, den Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 04.03.2026.
Dem Bebauungsplan ist eine Begründung und der Umweltbericht sowie die Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung beigefügt.
Da der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim derzeit für den Planbereich landwirtschaftliche Fläche darstellt, ist hier eine Änderung erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte durch die Verwaltungsgemeinschaft im Parallelverfahren mit Feststellungsbeschluss am 04.06.2025.
Einleitung des Verfahrens in der öffentlichen Sitzung am 17.10.2023. Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der öffentlichen Sitzung am 15.10.2024.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:
TOP 3: 2. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan “Beim Altheimer Schloss“ im beschleunigten Verfahren (nach § 13a BauGB) – Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Änderungsverfahrens, den Entwurf der Änderung und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach Baugesetzbuch
Der Bebauungsplan “Beim Altheimer Schloss“ wurde am 19.12.2008 rechtsverbindlich und bildet die planungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage der Gebietsentwicklung. Im Jahr 2021 erfolgte eine erste Änderung der Örtlichen Bauvorschriften zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen.
Mit der Gebietsentwicklung konnte in zentraler Ortslage attraktiver Wohnraum geschaffen werden und im Sinne der Eigenentwicklung Angebote an Bauinteressierte gemacht werden. Zugleich ist die Baugebietsentwicklung ein wertvoller Beitrag zur vorrangigen Innenentwicklung entsprechend den städtebaulichen Zielen der Gemeinde.
Bei den bereits 2008 für die ländliche Gemeinde eher kleinen Grundstücksgrößen stößt der Versiegelungsgrad unter Anrechnung aller baulichen Anlagen heutiger Anforderungen an die festgesetzten Grenzen. Diese waren mit einer GRZ von 0,3 damals unterhalb der damaligen Obergrenzen und heutigen Orientierungswerte um 25% unterschritten. Das Ziel einer angemessenen Grundstücksausnutzung ist Anlass und Erfordernis die Grundstücksflächenzahl zeitgemäß anzupassen. Anlass für das Änderungsverfahren gibt weiter konkret ein nicht-störender Gewerbebetrieb (Vorhabenträgerin) im Plangebiet, der einen Bedarf für Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf die bauliche Nutzung hat. Dieser trägt auch die Kosten des Verfahrens, siehe unten.
Eine Verbesserung der baulichen Nutzbarkeit der Grundstücke wird durch eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 auf 0,4 erreicht. Zudem wird über eine ergänzende Festsetzung für die Anrechenbarkeit von (Neben-) Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO der mögliche Versiegelungsgrad weiter erhöht. Diese so genannte GRZ II kann bis zu 0,8 ausgenutzt werden. Die zusätzliche Erhöhung der GRZ II ermöglicht eine geordnete Unterbringung von Nebenanlagen und gewährleistet eine Berücksichtigung des gestiegenen Bedarfs an Nebenanlagen wie beispielsweise Fahrradabstellplätzen, größere Garagen, Carports usw. So können auf dem Baugrundstück selbst zusätzliche Stellplätze entstehen, um den ruhenden Verkehr von den öffentlichen Straßen auf die privaten Grundstücke zu verlagern.
Dies wirkt sich nicht auf die GRZ I, also die überbaute Grundfläche der Hauptgebäude aus und hat damit nur geringe Auswirkungen auf die städtebauliche Dichte, die räumliche Wirkung und damit kaum Einfluss auf das dörfliche Erscheinungsbild und den Gebietscharakter.
Gleichzeitig wird das Ziel einer angemessenen Grundstücksausnutzung erreicht.
Die im Rahmen des Baugesetzbuchs i.V. mit Baunutzungsverordnung im geänderten Bebauungsplan ermöglichte Ausnutzung lässt keine städtebaulichen negativen Auswirkungen oder nachbarschaftsschützende Konflikte erwarten.
Im Sinne einer zukunftsfähigen Bestandsentwicklung ist die Bebauungsplanänderung als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Bebauungsplanverfahren möglich.
Kosten und Finanzierung:
Kosten für Planung und Verwaltung werden durch die Vorhabenträgerin mit konkretem Bedarf zur erweiterten baulichen Nutzung im Plangebiet getragen. Für den konkreten Bedarf wird von der Vorhabenträgerin zudem eine Infrastrukturpauschale entrichtet. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag wurde mit der Gemeinde Altheim geschlossen.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse Einstimmig bei einer Enthaltung:
Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
TOP 4: Vorstellung der Planung Gewerbegebiet östlicher Ortsrand – Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde Altheim beabsichtigt die Entwicklung des Gewerbegebiets „Östlicher Ortsrand“. Das Bauleitplanverfahren wird zeitnah abgeschlossen.
Im Zuge der Herstellung des Gewerbegebiets wird auch die Ortseinfahrt am östlichen Ortsrand neu geordnet und eine Linksabbiegespur von der Kreisstraße K7422 aus hergestellt. Die Ausführungsplanung zur Erschließung für beide Vorhaben (Einmündung Kreisstraße und Gewerbegebiet) ist fertig gestellt. Während der südliche Teil des Gewerbegebiets abgestimmt auf die Anforderungen eines Bauplatzinteressenten entwickelt wird – dieser möchte hier zeitnah in die Realisierung seines Vorhabens gehen – ist die Vergabe, Interessentenlage und somit konkrete Anforderung an die Erschließung des nördlichen Abschnitts noch offen.
Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Abschnittsbildung für die Erschließung vor:
Abschnitt I Süd: Teilbereich Süd Gewerbegebiet „Östlicher Ortsrand“ und Einmündung Östlicher Ortrand.
Abschnitt II Nord: Teilbereich Nord Gewerbegebiet „Östlicher Ortsrand“
Folgende Begründung wird angeführt:
Es ist beabsichtigt nun den ersten Bauabschnitt zeitnah zur Vergabe auszuschreiben – das Ingenieurbüro Wassermüller hat hierfür eine Ausführungsplanung zur Ausschreibung vorbereitet, die entsprechend vorgestellt wurde
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig bei einer Befangenheit:
TOP 5: Anpassung der Wasserversorgungssatzung – Beratung und Beschlussfassung
Im Zuge der Einführung der digitalen Funkwasserzähler wird die Wasserversorgungssatzung um eine Regelung ergänzt, die den Einsatz elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul ausdrücklich zulässt und den Umgang mit den hierbei erhobenen Daten festlegt.
Die Gemeinde wird darin ermächtigt, zur Erfassung des Wasserverbrauchs elektronische Wasserzähler mit Funkmodul einzusetzen. Gleichzeitig wird in der Satzung konkret geregelt, welche Daten durch die Funkwasserzähler erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Hierzu zählen insbesondere die Zählernummer, der aktuelle Zählerstand, Verbrauchssummen für verschiedene Zeiträume, Durchflusswerte, Wasser- und Umgebungstemperaturen, Betriebs- und Ausfallzeiten sowie gegebenenfalls gespeicherte Alarmcodes.
Darüber hinaus wird festgelegt, zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden dürfen. Die über Funk übermittelten Daten dürfen insbesondere für folgende Zwecke genutzt werden:
Gleichzeitig wird in der Satzung ausdrücklich festgelegt, dass eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken nicht zulässig ist. Zudem sind ausgelesene Daten zu löschen, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Durch diese Regelungen wird eine rechtliche Grundlage für die Datenerhebung und Datenverarbeitung im Zusammenhang mit digitalen Funkwasserzählern geschaffen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.04.2026.
TOP 6: Haushaltsplan mit Haushaltssatzung – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp führt in seiner Haushaltsrede folgende Punkte aus, die in Folge in Kurzform wiedergegeben werden:
PROLOG: Eine Vision über 2030 hinaus
Der Haushalt als Kompass: Der heute vorgelegte Haushaltsentwurf für die Jahre 2026 bis 2029 ist für uns weit mehr als eine bloße Ansammlung von Zahlen… er ist der strategische Kompass für die Entwicklung unserer Heimat Altheim.
Blick in die Zukunft: Während uns das Gesetz eine Planung bis 2029 vorgibt, haben wir bei unserer Klausurtagung Anfang des Jahres bewusst den Horizont erweitert… mit der Investitionsplanung 2030+ schaffen wir die notwendige Weitsicht.
Vertrauen schaffen: Diese präzise Planung ist die Grundlage für Vertrauen in eine solide Finanzpolitik… wir zeigen auf, dass wir auch ein finanzielles Tal durchschreiten können, ohne die Orientierung zu verlieren.
Strategische Prüfung: Wir wollen nicht unbedacht in Ausgaben ‚hineinstolpern‘… daher hinterfragen wir heute jeden investiven Euro: Nützt er uns langfristig? Macht er uns finanziell stärker?
DER STATUS QUO: Die externe Zange
Visualisierung der Belastung: Lassen Sie uns den Blick auf die Leinwand richten… die roten Pfeile zeigen uns unmissverständlich, woher der finanzielle Wind weht.
Die FAG-Schere: Wir sehen hier schwarz auf weiß das Paradoxon unserer Lage: Unsere eigene Steuerkraft ist stabil, wir generieren bei Einkommen- und Umsatzsteuer sogar rund 45.000 Euro mehr als im Vorjahr…
Der systemische Einbruch: …doch dieser Erfolg wird durch das System sofort wieder aufgefressen: Wir erhalten stolze 154.350 Euro weniger Schlüsselzuweisungen… unter dem Strich fehlen uns allein hier 109.000 Euro Ertrag.
Die Umlagelast: Gleichzeitig steigen die Finanzausgleichs- und Kreisumlage um fast 149.000 Euro… das ergibt eine externe Mehrbelastung von insgesamt rund 258.000 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Konsolidierung als Antwort: Das ist frustrierend, denn wir fahren seit Jahresbeginn einen strengen Kurs… wir betreiben klare Aufgabenkritik und haben die Einnahmen durch Gebühren, Pachten und Steuern bereits um ca. 70.000 Euro gestärkt.
Kernbotschaft: Diese Grafik beweist: Unser operatives Defizit ist keine Folge von mangelnder Sparsamkeit und verpassten Einnahmen hier in Altheim… es ist das Ergebnis eines Systems, das uns von außen die Mittel entzieht.
DIE STRATEGIE: Das Tal durchschreiten
Der weite Blick: Wenn wir nun herauszoomen, sehen wir das gesamte Bild: Ja, wir befinden uns 2026 in einem tiefen Tal… doch schauen Sie auf die Jahre ab 2027.
Erholung durch Strategie: Dass die Kurve wieder nach oben steuert, ist kein Zufall… es ist das Ergebnis unserer strategischen Investitionen, die heute die Basis für die finanzielle Erholung von morgen legen.
Priorität 1 (Ertrag): An erster Stelle stehen Investitionen mit direktem Effekt auf unsere Einnahmen… dazu gehören das Gewerbegebiet, der Agri-PV-Park und das Wohngebiet Härtenen III… allesamt Maßnahmen, die im Finanzhaushalt neutral sind, aber unsere künftige Kraft sichern.
Priorität 2 (Attraktivität): Gleichzeitig investieren wir in das, was Altheim lebenswert macht… ob der Kauf des Gemeindehauses St. Michael, die Entwicklung des Büchereiareals oder die Renaturierung des Siegentalbachs… das sind Investitionen in unsere Identität.
Sicherheit & Jugend: Wir vergessen dabei weder unsere Jüngsten im Kindergarten mit der Investition in eine neue Rutschen- und Kletteranlage, noch die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehr… Investitionen in Gerätschaften und den MTW sind Investitionen in unser aller Sicherheit.
UNSERE HAUSAUFGABEN: Interne Disziplin
Das Altheimer Modell: Warum können wir so zuversichtlich sein? Weil wir intern bereits extrem schlank aufgestellt sind… unser Modell aus ehrenamtlichem Bürgermeister und 40%-Referentenstelle spart uns im Vergleich zum Hauptamt rund 50 % der Kosten.
Kapazität & Effizienz: Wir haben heute 40 % mehr Kapazität im Bürgermeisteramt bei nahezu gleichbleibenden Kosten im Vergleich zu 2022… wir sparen dort, wo es dem Bürger nicht wehtut, aber der Kasse hilft.
Strukturelle Nachsteuerung: Wir ruhen uns nicht aus… wir streben z.B. weitere Synergien und Optimierungen im Bereich Fronmeister und Bauhof an.
Der Faktor Ehrenamt: Ein unschätzbarer Aktivposten ist die Selbstverantwortung… ob Dorfputzete durch ‚Dorf.Leben.Altheim‘ oder der Feldwegeunterhalt durch unsere Landwirte… dieses bürgerschaftliche Engagement entlastet unseren Haushalt massiv.
STRATEGISCHE INVESTITIONEN: Klug & Kostenneutral
Pfiffige Akquise: Trotz der roten Zahlen investieren wir klug… wir nutzen eine pfiffige Fördermittelakquise, um Projekte für die Gemeinde oft nahezu kostenneutral zu halten. z.B. ELR – das müssen wir auch in Zukunft tun.
Meilenstein Gemeindehaus: Der Kauf des Gemeindehauses St. Michael ist ein notwendiger Schritt… wir ersetzen ein baufälliges Rathaus durch ein funktionales, bescheidenes Haus für die Gemeinde – mit nur einem Amtszimmer und dem Sitzungssaal zur Nutzung für die gesamte Gemeinde.
Bestandsoptimierung: Sobald wir Klarheit über die weitere Dorfentwicklung haben, werden wir konsequent prüfen, von welchen Immobilien wir uns trennen können… wir hinterfragen unseren Bestand permanent.
ABSCHLUSS
Ehrlichkeit bei Schulden: Ja, wir waren bisher schuldenfrei und ja, wir werden 2026 Kredite aufnehmen müssen… aber es sind Investitionskredite in bleibende Werte, die die Basis für die künftige Erholung bilden.
Dank an die Gremien: Ich danke dem Gemeinderat für das konstruktive Ringen um diesen Weg… und besonders Armin Rechtsteiner für die akribische Vorbereitung dieses visionären Zahlenwerks.
Dank an die Bürger: Mein tiefster Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern… für Ihre Steuern und Entgelte, aber vor allem für Ihr großartiges Engagement im Ehrenamt… Sie machen Altheim zu dem, was es ist: Ein lebenswertes Juwel.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Altheim für das Jahr 2026 wurden nach den Regeln der kommunalen Doppik erstellt.
Die Haushaltssatzung gliedert sich gemäß § 79 GemO nach
– Festsetzung des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes
– den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen
– die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen
– den Höchstbetrag der Kassenkredite
– die Festsetzung der Steuersätze
Der Altheimer Gemeinderat stimmte einstimmig dem vorliegenden Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026 zu.
TOP 7: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgende Termine bekannt:
Nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 28.04.2026 um 18.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über folgende Veranstaltungen
TÜV für Landmaschinen am 21.03.2026
Backtage: 28.03.2026, 25.04.2026, 16.05.2026 und 27.06.2026