Wasserzähleraustausch

Sehr geehrte Hauseigentümerin, sehr geehrter Hauseigentümer,
sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung absolut korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
Die Eichgültigkeit unserer Wasserzähler – von vielen auch Wasseruhr genannt – beträgt 6 Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.
Ab sofort werden die Wasserzähler ausgetauscht. Unsere Mitarbeiter kommen spontan zu Ihnen nach Hause. Wir bitten Sie daher unseren Mitarbeitern Zugang zum Wasserzähler zu gewähren, damit die notwendigen Arbeiten ausgeführt werden können.

Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache. Der Austausch ist für Sie kostenlos und beansprucht eine Montagezeit von ca. 30 Minuten – vorausgesetzt die Absperrventile vor und hinter der Wasseruhr sind funktionstüchtig. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Zähler zugänglich ist.

Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Verwirrungen bzgl. defekten Absperrventilen o.ä. Wir möchten hiermit nochmals darauf hinweisen, dass die Gemeinde Allmendingen nur Eigentümer des Wasserzählers ist und nur für dessen Unterhaltung verantwortlich ist. Die Unterhaltung der Wasserleitungen, Absperrventilen (vor u. hinter der Wasseruhr) etc., ab der Grundstücksgrenze, liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigentümers.

Sollte nach dem Zählerwechsel Wasser austreten oder es Unstimmigkeiten geben, bitten wir um Rückmeldung bei Frau Baitz unter der Telefonnummer 07391/7015-33.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus.

Bürgermeisteramt Allmendingen