Änderung bei der Ausstellung von Ehrenurkunde in der privaten Wirtschaft

Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat das Verfahren über die Ehrungen in der privaten Wirtschaft zum 01.10.2024 umgestellt.

Das Wichtigste ist Ziff. 4, „dass der Antrag sechs Wochen vor Beginn des Quartals, in welchem der Tag des Arbeitsjubiläums liegt, mit den bereitgestellten Formularen elektronisch beim Staatsministerium einzureichen ist“.

Hier finden Sie ausführliche Informationen als pdf:

011024_StM_Neufassung Bekanntmachung Arbeitsjubilare Richtlinien Land
Anschreiben Arbeitsjubilare
Antrag Datenblatt
Datenblatt Ausfüllhinweise