Todesfall
Eigentlich ein Tabu-Thema in unserer Gesellschaft – der eigene Tod oder der eines geliebten Angehörigen. Aber er gehört zum Leben dazu und kommt in jeder Familie vor. Hier möchten wir Sie informieren, was für Sie bei einem Todesfall in der Gemeinde wichtig ist.
Wenn ein Mensch verstirbt, fühlen die Angehörigen im ersten Moment Verlust, Trauer und Leere. In dieser Situation müssen wichtige Aufgaben erledigt werden. Es gibt einige Formalitäten zu beachten und Behördengänge zu erledigen. Dazu gehört z.B. die Sterbeurkunde, die Abmeldung von Krankenkasse und Rente und vieles mehr.
Aber der erste Schritt ist, dass der Tod von einem Arzt bescheinigt wird:
Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, sollte der Hausarzt informiert werden.
Dieser sollte unmittelbar vor Ort erscheinen und die Todesbescheinigung ausstellen und übergeben. Ohne diese Todesbescheinigung darf der Bestatter den Verstorbenen nicht überführen. Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, erreichen Sie unter der folgenden Nummer den hausärztlichen Notdienst: Tel. 01 80 – 19 29 235.
Tritt der Tod plötzlich und unerwartet ein, sollte der Rettungsdienst alarmiert werden:
Tel. 19 222.
Tritt der Tod im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim ein, kümmert sich das Personal um die Benachrichtigung des Arztes. Der Verstorbene kann dann direkt vom Bestatter Ihrer Wahl überführt werden.
Tod durch Unfall oder sonstige unnatürliche Ursachen
In diesen Fällen ist immer die örtliche Polizei einzuschalten. Sie veranlasst die Bergung und Benachrichtigung der Angehörigen bei Unfalltod, Suizid oder Mitwirkung Dritter.
Das Bestattungsunternehmen wählen Sie selbst aus.
Die Termine zur Trauerfeier werden von den Hinterbliebenen in Absprache mit dem entsprechenden Trauerredner oder Geistlichen festgelegt. Wenden Sie sich bitte hierzu an das zuständige Pfarramt.
Kommen Sie bitte mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung zu unserem Standesamt, um zu erfahren, welche Schritte in Ihrem persönlichen Fall notwendig sind, und welche weiteren Unterlagen Sie benötigen.