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13.02.2020

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 13.02.2020

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Die Gemeinde Altheim erhielt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Sammelkläranlage und das Einleiten von verdünntem Abwasser aus dem Regenüberlaufbecken in den Siegentalbach. Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2024 befristet.
  • Das Landratsamt bestätigte die Anzeige der Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 24.10.2019 und die Anzeige zur Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung vom 05.12.2019.
  • Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2019 beträgt lt. Schreiben des Finanzamts Stuttgart IV insgesamt 321.353,34 Euro. Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich auf 45.608,31 Euro. Nach Verrechnung bisheriger Festsetzungen verbleibt für die Gemeinde ein Restguthaben in Höhe von 7.230,14 Euro.
  • Die Gemeinde Altheim hat im Jahr 2019 keine Spenden entgegengenommen.
  • Die Gemeinde erhielt einen Änderungsbescheid für die Breitbandförderung. Der Abrechnungszeitraum wurde bis zum 30.09.2020 verlängert.
  • Das Landratsamt fragt nach der Meinung der Gemeinde zum Thema Gelber Sack bzw. Gelbe Tonne. Entsprechende Beschlüsse wurden bereits in einer vergangenen Sitzung gefasst. In der Gemeinde bleibt die Sammlung von Leichtverpackungen über den gelben Sack für die nächsten zwei Jahre bestehen wie bisher.

Bürgermeister Rewitz informierte den Gemeinderat über eine von ihm getroffene Eilentscheidung zur Niederschlagung einer offenen Gewerbesteuerforderung im Rahmen der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht.

Er unterrichtete den Gemeinderat über den Abschluss des Prüfverfahrens der Jahresrechnungen 2010 bis 2017. Das Landratsamt teilte mit, dass sich bei der überörtlichen Prüfung keine wesentlichen Anstände ergeben haben.

 

TOP 2: Bürgerfragestunde 

Es sind keine Bürger erschienen und es wurden keine Anliegen vorgebracht.

 

 

TOP 3: Beratung und Grundsatzbeschlussfassung Neuregelung des Gutachterausschusswesens im Alb-Donau-Kreis 

Bürgermeister Rewitz teilte mit, dass eine im Oktober 2017 in Kraft getretene Gutachterausschussverordnung eine Neuregelung im Gutachterausschusswesen erforderlich macht. Gemeinden würden 1.000 Kauffälle benötigen, um weiterhin einen eigenen Gutachterausschuss führen zu können. Dies ist für die Kommunen im Alb-Donau-Kreis nicht möglich, die Kommunen sind auf eine interkommunale Zusammenarbeit angewiesen.

Anhand einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sollen die Kommunen die Aufgabe „Gutachterausschuss“ an eine übernehmende Körperschaft übertragen, zu der sich die Stadt Ehingen bereit erklärt hat. Im Kern sieht die Vereinbarung eine Übertragung der Aufgabe zum 01. Februar 2021 an die Stadt Ehingen vor.

Für die Zusammensetzung des künftigen Ausschusses ist vorgesehen, die Mitglieder analog zu den zehn Wahlkreisen zu verteilen. Als maximale Anzahl für die Zahl der Gutachter sollte dabei die Regelzahl für die Mitglieder des Kreistags gelten. Dies bedeutet, dass die einzelnen Wahlkreise zwischen 4 und 7 Gutachter benennen können.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird derzeit ausgearbeitet. Sobald die Vereinbarung vorliegt, könne der Gemeinderat darüber beraten.

Der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise einstimmig zu.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

 

TOP 5: Verschiedenes

Bürgermeister Rewitz gab bekannt, dass die SG Altheim am 20.03.2020 im Bürgerhaus eine Blacklight-Party veranstalten wird. Am 28.03.2020 findet die Hauptversammlung statt. Bürgermeister Rewitz berichtete, dass das Seniorenteam das Bürgerhaus im Jahr 2020 an vier verschiedenen Terminen nutzen wird.

Bürgermeister Rewitz terminierte die nächste Sitzung auf den 19.03.2020.

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