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29.07.2021

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 29.07.2021  

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

 TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

 Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Die Ehinger Energie GmbH & Co. KG überwies für das Jahr 2021 eine 2. Teilzahlung der Konzessionsabgabe in Höhe von 3.609,00 €. Die Teilzahlung beträgt 25 % des Konzessionsbetrags aus dem Jahr 2020.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis teilte schriftlich mit, dass der Alb-Donau-Kreis zum 01. Januar 2023 alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Städten und Gemeinden zurücknehmen wird.
  • Vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis wurde zudem mitgeteilt, dass seit 15. Juli 2021 der Fachdienst Jugendhilfe von Herr André Helmlinger geleitet wird.
  • Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das 2. Quartal beträgt lt. Schreiben des Finanzamtes Stuttgart IV 81.707,48 €. Hiermit verrechnet wird die fällige Gewerbesteuerumlage in Höhe von 5.602,41 €. Insgesamt verbleibt ein Restguthaben in Höhe von 76.105,07 €.
  • Im ersten Halbjahr 2021 sind bei der Gemeinde Altheim keine Spenden eingegangen.

 

TOP 2: Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Beim Altheimer Schloss, 1. Änderung“ – Beratung und Beschlussfassung

Mit der Änderung der Örtlichen Bauvorschriften werden den geänderten Zielen einer nachhaltigen Energieversorgung als Beitrag zum Klimaschutz nachgekommen und gegenüber den denkmalgeschützten Gestaltungsbelangen Vorrang eingeräumt. Die städtebauliche- gestalterische Situation und Vorprägung der Dachlandschaft in Altheim rechtfertigt die bisher restriktive Zulässigkeitsfestsetzung nicht mehr. Mit der Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen, die dunkle Dachflächen mit sich bringen, wie sie im Umfeld der Ortslage bereits vorhanden sind, wird die Festsetzung zur Dachfarbe mit bisher naturrotem bis rotbraunem Material folglich um anthrazitfarbene Dachfarben ergänzt. Eine dunklere Grunddachfläche stellt dann keinen großen Kontrast zur Solaranlage dar.

Mit der Änderung der Festsetzung wird zudem den Zielen des Baugesetzes und der Landesbauordnung nachgekommen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan “Beim Altheimer Schloss“ als Bebauungsplanänderung nach § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich bleibt unverändert und der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften erhält die Bezeichnung “Beim Altheimer Schloss, 1. Änderung“. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
  2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Änderung der Festsetzung zur örtlichen Bauvorschrift mit Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Altheim 2021

Nach nichtöffentlicher Vorberatung in einer früheren Sitzung wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 einstimmig beschlossen. Vorangegangen war die nochmalige Durchsicht der wichtigsten Teilhaushalte mit kurzen Erläuterungen.

Das Gesamtvolumen des Haushalts 2021 beträgt 3.452.485 €. Davon entfallen 1.361.465 € auf den Ergebnishaushalt und 2.091.020 € auf den Finanzhaushalt.

Im Haushaltsjahr 2021 kann der Ergebnishaushalt mit einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von 46.482 € ausgeglichen werden. Im Ergebnishaushalt ist ein größerer Betrag für die Durchführung der Eigenkontrollverordnung dargestellt. Ebenfalls fällt ein großer Anteil für die Umlage an die Gemeinde Allmendingen im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft an. Durch den Umbau des Altheimer Kindergarten wird sich der Abmangel unter anderem durch steigende Personalkosten in den kommenden Jahren voraussichtlich erheblich erhöhen.

Im Finanzhaushalt werden in diesem Jahr einige zukunftsweisende Investitionen dargestellt. Darunter fällt unter anderem der Umbau des Kindergartens. Ebenso schreitet der Breitbandausbau in Altheim weiter voran.

Eine weitere Maßnahme von öffentlichem Interesse ist der Anbau des Sportheims der SG Altheim sowie des danebenliegenden öffentlichen Parkplatzes. Hierdurch wird eine Möglichkeit der öffentlichen Zusammenkunft geschaffen. Diese beiden Maßnahmen sollen im Jahr 2021 abgeschlossen werden.

Die jedoch größte Maßnahme stellt der Anschluss der Altheimer Kanalisation an die Ehinger Kläranlage sowie der Umbau der Altheimer Kläranlage dar. Hierfür werden insgesamt Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Dadurch, dass in den letzten Jahren einige Mittel angesammelt wurden und die Gemeinde eine Förderung vom Land in Höhe von 80 % bzw. des Maximalzuschusses in Höhe von 1.127.000 € erhält, kann dieses Großprojekt ohne Aufnahme eines Darlehens gestemmt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung der Gemeinde Altheim für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

TOP 4: Zustimmung zur Anpassung der Elternbeiträge im katholischen Kindergarten

Die Sicherstellung der Kinderbetreuung in der anhaltenden Krisenzeit beansprucht die Träger momentan nicht nur in hohem Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

Die kirchlichen und kommunalen Kindergartenverbände in Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, die Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent.

Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat empfiehlt dem Kirchengemeinderat einer Erhöhung der Elternbeiträge entsprechend der gemeinsamen Empfehlung für das Jahr 2021/2022 zuzustimmen.

 

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

 

TOP 6: Verschiedenes

Es lagen keine Wortmeldungen vor.

 

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