10.11.2025,
18.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

TOP 2 - Feststellung des Jahresabschlusses 2020 - Beratung und Beschlussfassung
TOP 3 - Hebesatzung zur Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2026 – Beratung und Beschlussfassung

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Altheim am 10. November 2025 

-Bekanntgabe der Beschlüsse-

 

TOP 1 Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über aktuelle Themen und Ereignisse:

Breitbandausbau

Der symbolische Spatenstich zum Breitbandausbau erfolgte am 15. Oktober 2025, gemeinsam mit Herrn Landrat Heiner Scheffold. Entsprechende Infoveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger werden durchgeführt, sobald die konkrete Maßnahmenumsetzung absehbar ist.

Grunderwerb

Die Gemeinde hat im Oktober ca. 6 ha Waldflächen als Kapitalanlage erworben. Diese Flächen sollen durch den Revierförster bewirtschaftet werden und künftig als Ausgleichsflächen, Tauschflächen oder evtl. auch für die Entwicklung eines Natur- oder Waldkindergartens in der Zukunft dienen.

 

TOP 2 Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte das Gremium zum aktuellen Sachstand wie folgt:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Altheim für das Jahr 2020 ist der erste Abschluss, der nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) erstellt wurde, und nimmt somit eine besondere Stellung ein. Mit dem Übergang zum NKHR ändern sich aufgrund gesetzlicher Anforderungen sowohl die Struktur als auch die Bestandteile des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss wird künftig aus drei wesentlichen Bestandteilen bestehen: der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung. Zusätzlich wird der Abschluss um einen Anhang ergänzt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Auf diese Weise wird ein vollständiges und transparentes Bild der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Altheim vermittelt. Auf den beigefügten Rechenschaftsbericht wird verwiesen.

Die Gemeinde Altheim ist durch die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Allmendingen in Prozessen des Rechnungswesens eng verbunden, wodurch Abhängigkeiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses entstehen. Mit der kürzlichen Fertigstellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Allmendingen können nun in den nächsten Monaten die weiteren Jahresabschlüsse für Altheim der Jahre 2021-2024 zügig erarbeitet werden.

Das Jahr 2020 verlief für die Gemeinde Altheim besser als erwartet. Ging man bei der Haushaltsplanung noch von einem geplanten negativen ordentlichen Ergebnis von – 257.367 Euro aus, konnte das Jahr jedoch tatsächlich mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von – 30.051,69 Euro abgeschlossen werden. Somit ergibt sich eine Abweichung in Höhe von 227.315,31 Euro.

Neben dem ordentlichen Ergebnis fließt das Sonderergebnis in Höhe von – 19.885,77 Euro in das Gesamtergebnis ein. Das Sonderergebnis resultiert im Wesentlichen aus außerordentlichen Abschreibungen der Abwasserbeseitigung im Rahmen der Bereinigung der Eröffnungsbilanz. Hier mussten aus gebührenrechtlicher Sicht Vermögensgegenstände aus der bestehenden Anlagenbuchhaltung in die Doppik übernommen werden, welche in der Doppik jedoch keinen Vermögengegenstand darstellen. Diese wurden dann im Jahr 2020 ausgebucht und in das Gebührenergebnis der Abwasserbeseitigung eingerechnet.

Das Gesamtergebnis beträgt – 49.937,46 Euro. Ein Vergleich zum Vorjahr kann aktuell nicht vorgenommen werden, da das Jahr 2019 noch kameral geführt wurde. Gegenüber dem geplanten Ergebnis in Höhe von – 257.367 Euro ergibt sich eine Abweichung in Höhe von 207.429,54 Euro.

Die Abweichung im Vergleich zum Planansatz ist in erster Linie auf ein besseres Ergebnis bei den ordentlichen Erträgen zurückzuführen. Diese lagen mit 1.492.616,34 Euro um 261.639,34 Euro über dem Planansatz von 1.230.977 Euro. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowie höhere Zuweisungen und Umlagen.

Die ordentlichen Aufwendungen weichen insgesamt um 34.324,03 Euro von der Haushaltsplanung ab. Ein großer Teil der Abweichung resultiert aufgrund von höheren Abschreibungen, diese betrugen 165.196,10 Euro und lagen somit 83.718,10 Euro über dem Planansatz. Diese Abweichung kommt dadurch zustande, dass bei der Planung des Haushaltsplans 2020 als ersten Haushaltsplan nach dem NKHR die Nettomethode angewendet wurde. Hier wurden die Abschreibungen um den Betrag der Auflösungen entsprechend reduziert. Im Gegenzug wurden bei den Erträgen keine Auflösungen dargestellt. In den Folgejahren wird für die Haushaltsplanung die Bruttomethode angewendet und die Auflösungen separat bei den Erträgen eingeplant. Weitere Abweichungen ergaben sich im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, diese betragen im Ergebnis insgesamt 387.044,32 Euro. Die Abweichung des Sach- und Dienstleistungsaufwandes von der Haushaltsplanung beträgt 21.794,32 Euro. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und des unbeweglichen Vermögens, Mieten und Pachten sowie Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen. Eine größere Abweichung im Vergleich zum Planansatz gab es bei der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Steinenfeld, die Maßnahme lag ca. 25 TEUR über dem eingeplanten Betrag.

Es gilt zu beachten, dass die außerordentlichen Aufwendungen nicht geplant werden können und sich daher gegebenenfalls eine hohe Planabweichung ergeben kann. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen entstehen aus unvorhergesehenen Ereignissen und Geschäftsvorfällen, welche sich klar von denen der gewöhnlichen Tätigkeit der Kommune unterscheiden. Diese Beträge fließen in das Sonderergebnis ein. In diesem Fall sind die außerordentlichen Aufwendungen aufgrund der bereits erwähnten Buchungen im Abwasserbereich entstanden.

Die Entwicklung der Finanzrechnung ist im Bereich der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit weitestgehend deckungsgleich mit den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Abweichungen ergeben sich durch die periodengerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen sowie aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen wie Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt hat sich gegenüber dem Haushaltsplan ebenfalls positiver entwickelt. – 175.889,00 Euro, tatsächlich ergibt sich eine Verbesserung um 307.524,80 Euro auf 131.635,80 Euro.

Die Einzahlungen und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit sind schwer planbar, weil externe Faktoren die Investitionsneigung stark beeinflussen. Dies trifft sowohl bei Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken als auch bei Auszahlungen für den Erwerb derselben und den Baufortschritt bei begonnen Objekten zu. Der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt im Jahr 2020 233.938,96 Euro.  Nach Berücksichtigung aller Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit, der Finanzierungstätigkeit und der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen verbleibt ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 98.411,80 Euro. Geplant war eine Reduzierung des Finanzierungsmittelbestandes um 480.589 Euro. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz um 382.177,20 Euro. Der tatsächliche Bestand an liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 betrug 745.880,31 Euro. Somit beträgt der Endbestand an liquiden Mitteln zum Ende des Haushaltsjahres 647.468,51 Euro. Die Gemeinde Altheim ist zum Ende des Haushaltsjahres 2020 somit weiterhin Schuldenfrei.

Zum 01.01.2020 betrug die Bilanzsumme 6.489.280,93 Euro. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2020 um 197.402,86 Euro auf 6.686.683,79 Euro. Ein wichtiger Bereich der Bilanz ist das Eigenkapital, hier gilt grundsätzlich, Überschüsse stärken das Eigenkapital und Fehlbeträge gehen zu Lasten des Eigenkapitals. Aufgrund notwendiger Bilanzberichtigungen hat sich das Basiskapital um 17.459,07 Euro erhöht. Dem steht jedoch ein Fehlbetrag im Sonderergebnis in Höhe von 19.885,77 Euro gegenüber, wodurch sich das Basiskapital insgesamt um 2.426,70 Euro vermindert. In gleicher Höhe reduziert sich somit auch das Eigenkapital. Das ordentliche Ergebnis belief sich auf – 30.051,69 Euro. Ein negatives ordentliches Ergebnis wirkt sich ebenfalls mindernd auf das Eigenkapital aus. Insgesamt verringerte sich das Eigenkapital somit um 32.478,39 Euro.

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist es besonders wichtig, sich auf die grundlegenden Prinzipien des wirtschaftlichen Handelns zu besinnen: Effizienz, Sparsamkeit und der verantwortungsvolle Einsatz vorhandener Ressourcen. Neue Aufgaben und die damit verbundenen Ausgaben müssen stets in Einklang mit der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen.

Deshalb ist es vor allem im investiven Bereich sowie bei der Planung und Umsetzung neuer Einrichtungen erforderlich, mit Bedacht vorzugehen und die langfristigen Folgekosten im Blick zu behalten. Unsere Haushaltspolitik muss auch weiterhin solide, sparsam und wirtschaftlich ausgerichtet sein. Die Gemeinde Altheim ist insgesamt gut aufgestellt. Wir können daher mit Zuversicht, aber auch mit der nötigen Vorsicht, in die Zukunft blicken.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Dem Rechenschaftsbericht mit Anhang und Anlagen wurde einstimmig zugestimmt.
  2. Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat am 10.11.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten einstimmig fest:
    EUR
1. Ergebnisrechnung  
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.492.616,34
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.522.668,03
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -30.051,69
1.4 Außerordentliche Erträge 1.182,80
1.5 Außerordentliche Aufwendungen -21.068,57
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -19.885,77
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -49.937,46
2. Finanzrechnung  
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.379.888,02
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.248.252,22
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 131.635,80
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 76.300,42
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -310.239,38
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u.2.5) -233.938,96
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -102.303,16
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 0,00
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -102.303,16
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- u. Auszahlungen 3.891,36
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 745.880,31
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -98.411,80
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 647.468,51
3. Bilanz  
3.1 Immaterielles Vermögen 0,00
3.2 Sachvermögen 5.895.767,27
3.3 Finanzvermögen 785.298,52
3.4 Abgrenzungsposten 5.618,00
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 6.686.683,79
3.7 Basiskapital und Kapitalrücklage 4.389.278,94
3.8 Rücklagen 0,00
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses -30.051,69
3.10 Sonderposten 1.990.102,71
3.11 Rückstellungen 52.642,39
3.12 Verbindlichkeiten 284.711,44
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 6.686.683,79

 

 

TOP Hebesatzsatzung Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2026

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte das Gremium zur Hebesatzsatzung der Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2026 wie folgt:

Die allgemeine finanzielle Lage der Kommunen in Baden-Württemberg ist äußerst angespannt. Die zunehmend angespannte Kostensituation, d.h. Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit (operative Kosten wie z.B. Personalkosten) in allen Bereichen wird verschärft u.a. durch Erhöhungen der Kreisumlage. Bereits für das Haushaltsjahr 2025 wurde eine Umlageerhöhung des Landkreises ohne eine Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer aus dem Haushalt in Höhe von ca. 13.000 € kompensiert. Eine weitere Erhöhung der Kreisumlage ist für 2026 beabsichtigt. Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit lag für den Haushaltsplan 2025 bei einem deutlichen Minus von ca. 5000 €. Während Verwaltung und Gemeinderat einen kontinuierlich strikten Kurs zur Haushaltskonsolidierung fahren, ist der weiteren Kostenentwicklung um Umlageerhöhung für die Haushaltsplanung 2026 nur noch mit einer Anpassung der Grundsteuer und Gewerbesteuer zu begegnen.

Die Verwaltung empfiehlt, den aktuellen Hebesatz der Grundsteuer A von 689 % auf 820 %, den aktuellen Hebesatz der Grundsteuer B von 197 % auf 240 % und den aktuellen Hebesatz der Gewerbesteuer von 340 % auf 370 % zum 01.01.2026 anzupassen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2005, also vor mehr als 20 Jahren, erhöht.

Auch werden diese Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer und Grundsteuer voraussichtlich nur einen Teil der zukünftigen Kostenentwicklung abfangen bzw. aus der Vergangenheit kompensieren können.

Die Anpassungen der Hebesätze kann über die Haushaltssatzung festgesetzt werden, wenn diese noch im Jahr vor der Anpassung für das Folgejahr beschlossen wird. Sollte die Haushaltssatzung erst im Folgejahr beschlossen werden, muss eine Hebesatzsatzung beschlossen werden.

Da die Haushaltssatzung in diesem Jahr nicht mehr beschlossen wird, müssen die Anpassungen der Grund- und Gewerbesteuer über eine Hebesatzsatzung festgesetzt werden.

Übersicht Hebesätze bisher und neu ab 01.01.2026:

Steuerart bisher neu
Grundsteuer A 689 % 820 %
Grundsteuer B 197 % 240 %
Gewerbesteuer 340 % 370 %

 

Kosten und Finanzierung / Einnahmen

Durch die Anpassung der Grundsteuer ergeben sich, im Vergleich zum Planansatz 2025, voraussichtlich Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A (Planansatz 13.500 €) in Höhe ca. 2.950 € und bei der Grundsteuer B (Planansatz 66.500 €) in Höhe von ca. 12.650 €.

Bei der Gewerbesteuer ergeben sich bei einem Vergleichswert von zuvor 200.000 € Gewerbesteuer-Mehreinnahmen in Höhe von ca. 17.650 €. Die Gewerbesteuer verbleibt jedoch nicht in voller Höhe bei der Gemeinde, es muss die Gewerbesteuerumlage abgeführt werden und sie hat Auswirkungen auf die FAG Berechnung.

Übersicht erwartete Mehreinnahmen:

  • Grundsteuer A: + ca. 950 €
  • Grundsteuer B: + ca. 650 €
  • Gewerbesteuer: + ca. 650

Bürgermeister Dr. Schaupp erklärt dem Gremium, dass die geplante vermutlich gerade einmal die zu erwartende Mehrausgabe der Kreisumlage decken wird, nicht jedoch andere Kostensteigerungen bzw. die Umlageerhöhungen des letzten Jahres.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Hebesatzsatzung zur Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2026.

 

TOP 4 Verschiedenes / Fragen und Anregungen

Bürgermeister Dr. Schaupp wies auf die kommende Veranstaltungen hin und gab folgende Termine bekannt:

  • Hauptübung der FFW Altheim am 15.11.2025 um 14 Uhr und anschließender Hauptversammlung
  • Adventszauber am 29.11.2025
  • nächste Gemeinderatssitzung am 12.2025
  • Klausurtagung des Gemeinderates am 10.01.2026

 

 

 

Anmeldung