19.03.2024,
00.00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.03.2024 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Installation der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Bürgerhauses

Die Arbeiten zur Installation einer 24,78 KWp Volleinspeiser-Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Bürgerhauses haben begonnen.

 

Integrationsmanagerin für Flüchtlinge

Frau Volk ist die neue Integrationsmanagerin für Flüchtlinge des Landratsamts Alb-Donau-Kreis für Schelklingen/Allmendingen/Ehingen. Sie wird regelmäßig, insbesondere in der Flüchtlingsunterkunft “Lamm” in Altheim Ansprechpartner für die Belange der Flüchtlinge sein. Sie wird eng mit der Verwaltung und dem Helferkreis in Altheim zusammenarbeiten, so dass eine bestmögliche Betreuung der Flüchtlinge sichergestellt ist.

 

Finanzzuweisungen für das 1. Quartal 2024

Nach Mitteilung des Stat. Landesamtes Ba-Wü betragen die Finanzzuweisungen für Altheim:

Finanzausgleich 1. Quartal 2024                         : 65.241,60 €

Umsatzsteueranteil 1. Quartal 2024                    :   8.410,00 €

Umsatzsteueranteil 1. Abschlusszahlung 2023   :        62,81 €

davon Kreisumlage 2024 (vierteljährlich)             – 60.040,00 €

Auszahlungsbetrag 1. Quartal                                13.674,41 €

 

 

TOP 2: Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Altheim

Bürgermeister Dr. Schaupp begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Simon Schweitzer und Herrn Michael Rommel. Er erklärte, dass in der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altheim am 11.11.2023 Herr Simon Schweitzer auf weitere 5 Jahre zum Kommandanten gewählt wurde. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Michael Rommel für weitere 5 Jahre gewählt.

Gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg ist eine Bestätigung der Wahl durch den Gemeinderat erforderlich. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bürgermeister Dr. Schaupp bedankte sich für die große Mitarbeit und die Aktivitäten, die durch die Feuerwehr organisiert werden sowie die Bereitschaft dieses Amt auszufüllen.

Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von Herrn Simon Schweitzer zum Kommandanten und Herrn Michael Rommel zum stellvertretenden Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Altheim einstimmig.

Daraufhin übergab Bürgermeister Dr. Schaupp die Bestellungsurkunden sowie je eine Flasche Wein an die Gewählten.

 

 

TOP 3: Bebauungsplanverfahren “Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“ und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan in Altheim, Ergänzung Planentwurf und erneute öffentliche Auslegung – Beratung und Beschlussfassung

Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 wurde Herr Schröder von Wick + Partner erstmalig online zugeschaltet.

Zunächst wurde der bisherige Verfahrensverlauf erläutert:

– 04.03.2021 Aufstellungsbeschluss zur Schaffung eines Gewerbegebiets am östlichen Ortsrand: Gesamtfläche von 3,8 ha umfasst die Flurstücke Nr. 366, 367 sowie Teilflächen des Flurstück Nr. 329, 329/1, 329/2, 349, 367/1, 613, 614/1 und 702/1

– 15.12.2022  1. Entwurfsbeschluss

– 19.09.2023 2. Entwurfsbeschluss: Nachbesserungen bei artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die inzwischen hergestellt wurden sowie Festsetzungsanpassungen zum Immissionsschutz.

Eine Konkretisierung der Vorhabenplanung seitens der gewerblichen Gebietsinteressenten haben mögliche Zielkonflikte zwischen einer adäquaten gewerblichen Nutzung und den schallbegrenzenden Festsetzungen durch Emissionskontingente aufgezeigt.

Daraufhin übergab Bürgermeister Dr. Schaupp das Wort an Herrn Schröder.

Bürgermeister Dr. Schaupp betonte, dass durch den erneuten Beschluss und die erneute Auslegung mit keiner großen Zeitverzögerung zu rechnen ist und der Satzungsbeschluss trotzdem im Herbst stattfinden soll. Ohnehin ist hier ein städtebaulicher Vertrag erforderlich, dessen Verfahren parallel betrieben wird.

GR Moll erkundigte sich, ob dann auch der Rekultivierungsplan erneut notwendig wird.

Bürgermeister Dr. Schaupp erklärte, dass die Fläche auch bisher schon im Plan enthalten war, nur als Lagerfläche, und jetzt eben bebaubar sein wird. Daher verändert sich am Rekultivierungsplan und an den Ökopunkten nichts.

Herr Schröder ergänzt, dass sich weder am Geltungsbereich noch am Böschungsbereich etwas verändert.

GRin Pascarella stellte die Frage, ob dann im FNP das Flst. 368 auch bereits enthalten ist für das Gewerbegebiet.

Bürgermeister Dr. Schaupp erklärte, dass hier bereits eine Erweiterung des Gewerbegebiets im FNP perspektivisch bedacht wurde.

GR J. Kottmann erkundigte sich, ob die Vorgaben für die Höhen dann auch in dem veränderten Bereich gelten.

Herr Schröder gab an, dass das Höhenniveau der Straße und die Gebäudehöhen gleich wie im gesamten Bebauungsplan sind.

GR G. Kottmann wollte noch wissen, wie der Interessent zu einer möglichen zeitlichen Verzögerung steht.

Bürgermeister Dr. Schaupp erklärte, dass er hier mit keiner weiteren zeitlichen Verzögerung rechnet und die Änderung einen Mehrnutzen für den Vorhabenträger bringt. Die Änderung hin zur baulichen Nutzung des Flst. 367 wurde mit dem Vorhabenträger im Vorfeld abgestimmt. Man ist hier im ständigen Dialog.

GR Hailer fragte sich, ob der Vorhabenträger dann trotzdem die gesamte Fläche erwerben möchte oder ob im vorderen Bereich eine Fläche frei wird.

Bürgermeister Dr. Schaupp erklärte, dass er aktuell davon ausgeht, dies jedoch nun aufgrund der Aufwertung zur baulichen Nutzung des Flst. 367 erneut abgestimmt werden muss und final im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden muss.

Daraufhin erging folgender einstimmiger Beschluss durch den Gemeinderat bei einer Befangenheit:

Der ergänzte und geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“ zusammen mit den zum Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.03.2024 wird gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 

 TOP 4: Einbeziehungssatzung „Ortsrand Bühlweg“, Flst.-Nrn 294/2, 293/1 (Teilfläche) – Aufhebung – Beratung und Beschlussfassung

GRin Haibt ist zu diesem TOP befangen.

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte zunächst den bisherigen Verfahrensverlauf:

28.10.2021: Aufstellungsbeschluss Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Arrondierung Siedlungsbereich – auf Anlass Vorhabenträger. Öffentliche Beteiligung.

15.12.2022: Entwurfsbeschluss auf Basis Planzeichnung, Textteil/Begründung und Antrag auf Ausnahme zur Umwandlung Streuobstbestands. Öffentliche Beteiligung.

Im Frühjahr 2023 ergab Rückmeldung unterer Naturschutzbehörde, dass dem Antrag wohl kein positiver Bescheid in Aussicht gestellt werden könnte: Erhaltung von Streuobstbeständen, §33a NatSchG, Notwendigkeit saP.

Risikoabwägung/Kostenabwägung in Abstimmung mit dem Vorhabenträger/ Grundstückseigentümer führte zur Entscheidung das Verfahren nicht weiterzuführen.

GR Wetzel erkundigte sich, ob es auch möglich wäre das Verfahren nur ruhen zu lassen statt es komplett zu beenden.

Herr Schröder gab an, dass bei einer Fortführung des Verfahrens ohnehin wieder ein Entwurfsbeschluss erforderlich ist, der an die dann aktuelle Rechtslage angepasst ist. Von daher macht es keinen Unterschied, ob das Verfahren ruht oder nicht.

GR Hailer wies noch daraufhin, dass er die Aufhebung für folgerichtig hält und der GR die Lehre daraus ziehen sollte, künftig vorsichtiger bei solchen Verfahren zu sein.

Es erging daraufhin folgender einstimmiger Beschluss durch den Gemeinderat:

Das Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Ortsrand Bühlweg“, Flst.-Nrn. 294/2, 293/1 (Teilfläche) wird wegen entgegenstehender naturschutzrechtlicher Belange nicht weiterverfolgt. Der Aufstellungsbeschluss vom 28.10.2021 wird aufgehoben und das Aufstellungsverfahren beendet.

 

 

TOP 5: Haushaltsplan 2024 – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp ging in seiner Haushaltsrede auf die wichtigsten Eckpunkte des Haushalts, grundsätzliche Informationen zu Kosten und Finanzierung sowie anstehende Investitionen ein.

Im Anschluss erläuterte Herr Rechtsteiner als Kämmerer der Gemeinde Altheim noch den Haushaltsplan 2024.

GR G. Kottmann bedankte sich im Namen des GR bei der Verwaltung und insbesondere Herrn Rechtsteiner für die Arbeit. Die genannten Zahlen seien zwar im Hinblick auf Zins und Tilgung etwas erschreckend aber viel in den steigenden Kosten bei den Pflichtaufgaben begründet. Ebenso bedankte er sich bei Bürgermeister Dr. Schaupp und hob hervor, was er bereits in der kurzen Amtszeit bewegt hat. Es gäbe eine Vision, bei der die Bürger mitgenommen werden, wo aber auch das Engagement jedes Bürgers notwendig ist.

GR Wetzel betonte noch, dass auch die Kleinigkeiten wie Blumenbeete und gepflegte Ortseinfahrten in diesem Haushaltsplan stecken und dies mache Altheim attraktiv. Man muss für die Zukunft planen und jede Mithilfe entlastet die Gemeindekasse.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss durch den Gemeinderat:

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 zu.

 

 

TOP 6: Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgenden nö Beschluss bekannt:

Der Gemeinderat hat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024 Bürgermeister Schaupp ermächtigt: zur Beauftragung das Folgeangebots zur Eigenkontrollverordnung des Ingenieurbüro Wassermüller zur Durchführung notwendiger zusätzlicher Leistungen im Rahmen des Härtefallantrags beim Regierungspräsidium Tübingen.

 

 

TOP 7: Verschiedenes

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 – Nachnominierung 

Aufgrund eines Ausfalls eines Beisitzers des Gemeindewahlausschuss, der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 20.2.2024 berufen wurde, musste eine Nachnominierung vorgenommen werden.

Als Beisitzer wurde Herr Stefan Bieger als Beisitzer vorgeschlagen.

Es erging folgender einstimmiger Beschluss durch den Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt Herrn Stefan Bieger in den Gemeindewahlausschuss als Beisitzer zu bestellen und durch die Verwaltung zu berufen.

Bürgermeister Dr. Schaupp dankte im Namen der Verwaltung, des Gemeinderats und allen Bürgerinnen und Bürgern den Beisitzern und stellvertretenden Beisitzerinnen des Gemeindewahlausschuss für Ihr Engagement im Rahmen der Kommunalwahlen.

 

Bürgermeister Dr. Schaupp informiert über folgende Termine: 

  • „Dorfputzete“ Sportheim Altheim am 13.04.2024 ab 9:30 Uhr
  • „Bürgerdialog – Abend“ Sportheim SG Altheim, 19.04.2024 um 18:00 Uhr
  • „Betrug erkennen – Vermögen schützen“ Bürgerhaus Altheim am 23.04.2024 um 15:30 Uhr
  • „Bürgerversammlung zur Gemeinderatswahl“ am 25.04.2024 um 19:00 Uhr
  • „Maibaumstellen“ am 30.04.2024 um 18:00 Uhr
  • „Pedelec (E-Bike) – Sicherheitskurs“ Parkplatz Sportheim Altheim am 03.05.2024 um 16:00 Uhr
  • „Jubiläum der SG Altheim“ am 29.06.2024
  • „Feuerwehrhockete“ am ersten Juliwochenende
  • „Backhaus-Bücherei-Dorfhockete“ am 20.07.2024

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 18.04.2024 im Gemeindehaus St. Michael in Altheim statt.

 

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