Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 28.10.2021
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:
TOP 2: Einwohnerfragestunde
Bei der Einwohnerfragestunde wurden von einem Einwohner Fragen in Bezug auf die Unterhaltung der Gräben und Wasserläufe auf der Gemarkung Altheim sowie zur Beschilderung der Sackgasse „Untere Höfe“ vorgetragen und von Bürgermeister Rewitz beantwortet.
TOP 3: Beschluss über die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr Altheim
Für die Freiwillige Feuerwehr Altheim ist die Beschaffung einer Wärmebildkamera geplant. Hierzu wurden von drei Anbietern Angebote abgegeben.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Anschaffung der Wärmebildkamera bei der Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 852,64 €.
TOP 4: Einbeziehungssatzung Ortsrand Bühlweg: Aufstellungsbeschluss
Für das Grundstück Flst.-Nr. 294/2 soll eine Bebauungsmöglichkeit eröffnet werden und damit der Siedlungsrand neu ausgeformt werden. In Abstimmung mit den derzeitigen Grundstückseigentümern soll eine Wohnnutzung für Familienangehörige im Sinne der Eigennutzung erfolgen. Das Flurstück ist derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Mit er Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB soll der Planbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach § 34 Abs. 4 BauGB für oben Beschriebenen Bereich und gemäß Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs eine Satzung aufzustellen, um den Planbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB).
TOP 5: Anordnung einer Baulandumlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet des Bebauungsplanes „Härtenen III“ in Altheim und Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Vermessung nach § 46 Abs. 4 BauGB
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes „Härtenen III“ ist aufgrund der Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse eine Umlegung erforderlich. Die Umlegung ermöglicht die plangerechte und zweckmäßige Nutzung der Grundstücke.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.
TOP 7: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Alb-Donau-Kreis über die kommunale Beistandsleistung „Bereitstellung und Bewirtschaftung eines Grüngutabfallsammelplatzes“
In der Gemeinde Altheim soll künftig ein Grüngutabfallsammelplatz vom Alb-Donau-Kreis betrieben werden.
Die Kostenerstattung durch das Landratsamt richtet sich nach der durch die Einwohnerzahl bestimmten wöchentlichen Öffnungszeiten. Bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 4 Stunden beträgt die jährliche Kostenerstattung für den Grüngutsammelplatz 7.900 €.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Alb-Donau-Kreis über die kommunale Beistandsleistung „Bereitstellung und Bewirtschaftung eines Grüngutabfallsammelplatzes“ zu.
TOP 8: Vergabe von Arbeiten: Erstes Nachtragsangebot zum Umbau der Kläranlage
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Kläranlage ist der Einbau von Spundwänden erforderlich. Diese Maßnahme war so nicht planbar. Daher wurde von der Firma Brotbeck ein Nachtragsangebot abgegeben.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme des Nachtragsangebots der Firma Brotbeck zum Bruttopreis von 8.523,38 € zu.
TOP 9: Verschiedenes
Bürgermeister Rewitz teilte mit, dass am Samstag, 06. November um 14:30 Uhr die Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Altheim am Bürgerhaus stattfindet.
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