Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.03.2025 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:
Arbeiten zur Kanalsanierung haben begonnen
Die Firma Geiger hat mit den Arbeiten der Kanalsanierungen in Altheim im östlichen Ortsteil begonnen. Es wird daher um Rücksichtnahme und Verständnis für die Straßenbehinderungen im Zeitraum der Sanierungsarbeiten gebeten.
Thekenanlage Bürgerhaus erneuert
Seit Januar ist die neue Thekenanlage im Bürgerhaus installiert. Diese wurde durch die Berg Brauerei im Rahmen eines Getränkebelieferungsvertrag mit 10.000 € kofinanziert.
Verkehrsschau in Altheim
Am Donnerstag, 20.02.2025 fand eine Verkehrsschau in Altheim statt. Dabei wurden folgende Maßnahmen entschieden:
TOP 2: Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgende nichtöffentliche Beschlüsse bekannt:
Errichtung einer neuen Sirene für den Bevölkerungsschutz
Nach Aufnahme in das Sirenenförderprogramm von Baden-Württemberg kann die bereits in 2021 erfolgte Planung der Sirenenanlage an der Bushaltestelle in Umsetzung gebracht werden. Hierzu wurden zwei Beschlüsse gefasst:
TOP 3: Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2025 – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp führte in den Tagesordnungspunkt und betonte in seiner Haushaltsrede unter anderem, wie wichtig eine gute und vorausschauende Haushaltplanung sei. Dabei wurde der Fokus im vorliegenden Haushaltsplan darauf gelegt dies so transparent wie möglich darzustellen. Die Haushaltslage erfordere deshalb eine kontinuierliche Prüfung und Anpassung. Effizienzsteigerungen und die kritische Analyse aller Aufgaben, um unnötige operative Kosten zu vermeiden. Bereits im Januar hatte der Gemeinderat sich deshalb in einer Klausurtagung intensiv mit der Haushaltskonsolidierung befasst und Einsparpotenziale identifiziert. Nun gelte es, diese Maßnahmen konsequent umzusetzen. Ein zentraler Aspekt der Strategie sei es, gezielte Investitionen mit ertragssteigernder Wirkung sowie eine konsequente Sondierung und Nutzung von Fördermitteln zu erwirken. Für 2025 stünden voraussichtlich rund 100.000 € an Fördermitteln zur Verfügung, die in Investitionen fließen würden. Bürgermeister Dr. Schaupp führte an, dass die anstehenden Investitionen in drei Prioritäten unterteilt werden können. In dieser Unterteilung wurde als Priorität 1 die strategischen Investitionen mit rund 325.200 € eingestuft, dazu zählt das Gewerbegebiet östlicher Ortsrand, der Agri-PV-Park sowie das Wohnbaugebiet Härtenen III. Diese haben mittelfristig eine ertragssteigernde Wirkung im Haushalt, was die Finanzlage von Altheim auf Dauer verbessern würde. Als Priorität 2 zählen die Investitionen in die Infrastruktur mit dem Breitbandausbau, die barrierefreie Bushaltestelle, Abwasserkanalsanierungen, der Neubau einer Sirene u.ä., mit insgesamt 904.000 €. Die sonstigen Investitionen für insgesamt 60.000 € werden unter die Priorität 3 mit der Dorfinnenentwicklung gefasst.
Bürgermeister Schaupp führte aus, dass trotz des wichtigen Bestrebens, durch Haushaltskonsolidierung und strategische Investitionen mittelfristig Einnahmen jenseits der Erträge aus Steuereinnahmen zu generieren und Ausgaben zu minimieren, der Gemeinderat nicht umhinkomme, auch zusätzliche Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen realisieren zu müssen, um die Leistungsfähigkeit und das Angebot unserer Kommune zu erhalten. Bevor jedoch Steuer- und Gebührenerhöhungen in Betracht gezogen werden würden, stünden – wie mehrfach angeführt – die Aufgabenkritik und die Schaffung von Effizienzen an erster Stelle. Auch gelte es, die Einnahmen aus Mieten und Pachten kritisch zu reflektieren, bevor eine erhöhte kommunale Besteuerung der Allgemeinheit in Betracht gezogen werden würde. Dies wurde bereits im Haushalt 2025 sowie den Folgejahren als Einkommensmaßnahme berücksichtigt.
Bürgermeister Dr. Schaupp sprach seinen besonderen Dank, sowohl im Rückblick als auch im Ausblick, allen Bürgerinnen und Bürgern aus, die durch Zahlung Ihrer Steuern, Gebühren und Entgelte Altheims Haushaltsfinanzierung möglich machten.
Bürgermeister Dr. Schaupp betonte, dass bei allen Herausforderungen im kommunalen Haushalt es ihm und dem Gemeinderat immer wichtig sei, heute und in Zukunft die nötigen Mittel dafür aufbringen, Altheim als lebenswerten Ort zu erhalten. Auch der Haushaltsplan 2025 würde klar diese Handschrift tragen! Dazu gehören der Erhalt freiwilliger Aufgaben wie Jugendtreff, Bücherei, Backhaus und die finanzielle Unterstützung der Vereine. Ebenso zähle dazu die Ertüchtigung kommunaler Einrichtungen wie des Bürgerhauses, etwa durch die Erneuerung der Thekenanlage in 2025. Solange das Vereins- und bürgerliche Engagement in Altheim stark sei, so Dr. Schaupp, würde dies bestmöglich unterstützt werden.
Bürgermeister Dr. Schaupp dankte zuletzt allen, die sich in Altheim engagierten und all das leisteten, was eine kommunale Verwaltung nicht leisten könne. Sein besonderer Dank galt dem Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit sowie Kämmerer Armin Rechtsteiner und der gesamten Finanzverwaltung für ihren unermüdlichen Einsatz.
Bürgermeister Dr. Schaupp übergab nach seiner Haushaltsrede dann das Wort an den Kämmerer Herr Rechtsteiner.
Herr Rechtsteiner erläuterte den Haushaltsplan und begann mit dem Gesamtergebnishaushalt. Dort werden die Aufwendungen und Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit dargestellt. Dabei erläuterte er, was hinter den Zahlen und den Steigerungen steckt. Im Gesamtergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2025 werden rund 1.660.450 € ordentliche Erträge und -1.782.370 € an ordentlichen Aufwendungen erwirtschaftet. Dies führt zu einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von -121.920 €. Durch das veranschlagte Sonderergebnis von 5.350 € verbessert sich das veranschlagte Gesamtergebnis auf -116.570 €, das Ergebnis bleibt jedoch trotzdem negativ. Gemeinden werden angehalten eine schwarze Null zu schreiben. Dieser Forderung kann Altheim, wie viele andere Gemeinden auch, in diesem wie auch in den Folgejahren nicht nachkommen, da die Haushaltslage momentan insgesamt schwierig ist.
Nach dem Gesamtergebnishaushalt erläuterte Herr Rechtsteiner den Gesamtfinanzhaushalt. Dabei erläuterte er, dass auch der Gesamtfinanzhaushalt einen veranschlagten Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von insgesamt -1.029.940 € aufweist. Geplant sind dazu folgende Investitionen im Baubereich die Maßnahmen wie der Neubau einer Sirene zum Bevölkerungsschutz, der Bau einer barrierefreien Bushaltestelle oder auch die Herstellung des Gewerbegebiets östlicher Ortsrand. Weitere Investitionen im Bereich Hauptamt ist die Anschaffung eines MTWs für die Feuerwehr und notwendige Grundstückskäufe.
GR Wetzel sprach ein Lob an Herr Rechtsteiner, Bürgermeister Dr. Schaupp und die Verwaltung aus. Es sind große Zahlen, aber auch durchdachte. Es wurde trotz der schwierigen Haushaltslage nichts weggestrichen zur Förderung der einzelnen Vereine, um das Engagement weiter zu erhalten.
GR Hailer schloss sich den Worten von GR Wetzel an und betonte, dass es ein guter Mix im Haushalt ist. Es werde viel Geld in die Hände genommen, aber es bewege sich so viel wie noch nie im Ort. Zudem seien die Kreditaufnahmen vorübergehend und werden in den nachfolgenden Jahren wieder erwirtschaftet werden können.
Bürgermeister Dr. Schaupp bedankte sich für das Lob.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem vorliegenden Haushaltsplan mit Haushaltssatzung zu.
TOP 4: Vergabe Mannschaftstransportwagen – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp begrüßte als sachkundige Person Kommandant Simon Schweitzer und als Zuhörer Vertreter der FFW Altheim. Er erläuterte die Sitzungsvorlage. Die Verwaltung hat zusammen mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altheim, Herr Schweitzer die Ausschreibung für die Beschaffung eines Mannschafttransportwagens (MTW) durchgeführt. Hierfür wurde seitens der FFW Altheim ein umfangreiches und detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt. Die Ausschreibung erfolgte aufgrund des Auftragsvolumens im sogenannten beschränkten Verfahren. Bürgermeister Dr. Schaupp dankte allen an der Ausschreibung Beteiligten bei der FFW Altheim und in der Verwaltung für die sehr guten Abstimmungsrunden hin zur Ausschreibung.
Die Ausschreibung wurde in vier Lose aufgeteilt:
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Feuerwehrtechnischer Ausbau
Los 3: Beladung
Los 4: Beklebung
Insgesamt wurden 13 Firmen als mögliche Bieter angeschrieben und darum gebeten, ein Angebot abzugeben. Für Los 1 sind Angebote von zwei Firmen eingegangen. Diese Angebote wurden anhand der Wertungsmatrix bewertet.
Anbieter: | Fa. MAN Truck & Bus | 2. Anbieter |
Preis | 40 Punkte | 36,62 Punkte |
Erfüllungsgrad / Technik | 35 Punkte | 38 Punkte |
Garantie / Ersatzteillieferung | 5 Punkte | 2,5 Punkte |
Folgekosten / Wirtschaftlichkeit | 9 Punkte | 9 Punkte |
Lieferzeit | 5 Punkte | 0 Punkte |
Gesamt | 94 Punkte | 86,12 Punkte |
Somit war das wirtschaftlichste Angebot von der Firma MAN Truck & Bus, Neu-Ulm mit 67.711,00 € brutto. Die Lieferzeit für das Fahrgestell beträgt laut Angebot 7 Monate nach Auftragserteilung.
Für Los 2 ist ein Angebot eingegangen. Dieses Angebot ist von der Firma Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen-Flehingen und beträgt 47.632,61 € brutto. Hier beträgt die Lieferzeit laut Angebot 24 Monate nach Auftragserteilung.
Die Kosten für Los 1 und 2 betragen somit zusammen 115.343,61 €.
Für nicht erkennbare Mehrausgaben sollte zusätzlich noch ein Puffer in Höhe von 2.000 € brutto eingeplant werden.
Für die Lose 3 und 4 gingen keine Angebote ein. Hier muss eine erneute Ausschreibung bzw. alternative Beschaffung stattfinden, sobald das Fahrzeug Stand Los 1 und 2 zur Verfügung steht. Die Angebotsunterlagen werden aufgrund des Umfangs in der Sitzung zur Auslage gebracht.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten von Los 1 in Höhe von 67.711,00 € brutto müssen im Haushaltsplan 2025 finanziert werden.
Die Kosten von Los 2 in Höhe von 47.632,61 € brutto sowie dem Puffer in Höhe von 2.000 € brutto müssen im Haushaltsplan 2027 finanziert werden.
Für das Fahrzeug erhält die Gemeinde eine Fachförderung in Höhe von 13.000 € sowie 50.000 € aus dem Ausgleichstock. Also insgesamt einen Zuschuss von 63.000 €.
Zur Beschaffung eines Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Altheim werden folgende Aufträge vergeben:
Die im Angebot beinhalteten Leistungen werden nach Rücksprache mit der FFW Altheim ggf. um Posten nach sinnhaftem Ermessen gekürzt.
Bürgermeister Dr. Schaupp übergab das Wort an Kommandant Simon Schweitzer.
Herr Schweitzer erklärte, dass die Angebote der zwei Firmen angeschaut wurden und die Positionen mit Summen verglichen wurden. Dabei kam auf, dass beide Fahrzeuge mit einem Frontantrieb ausgestattet sind. Aufgrund der Hanglage von Altheim und dem Gewicht des Fahrzeugs wäre die Ausstattung mit Allrad die bessere Wahl. Bei Schnee könnte das Fahrzeug aufgrund des hohen Gewichts eventuell Schwierigkeiten haben. Diese Erweiterung soll durch eine eventuelle Einsparung an einer anderen Stelle in Anspruch genommen werden. Vieles können die Feuerwehrkameraden auch selbst umsetzen, um nochmals Kosten einzusparen.
GR J. Kottmann und GR Wetzel sprachen sich klar für die Anschaffung eines Fahrzeugs mit Allrad aus.
GR Keller bedankte sich abschließend beim Kommandanten Herr Schweitzer und den Feuerwehrkameraden die sich mit der Ausschreibung auseinandersetzen. Außerdem bedankt er sich bei der Verwaltung und der Gemeinde die sich in den letzten Jahren immer wieder klar für die Unterstützung der Feuerwehr ausgesprochen haben. Dadurch erhält die Feuerwehr Altheim den guten Stand, den sie momentan besitzt.
Nach der Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Zur Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Altheim werden folgende Aufträge einstimmig vergeben:
Die im Angebot enthaltenen Leistungen werden nach Rücksprache mit der FFW Altheim ggf. um Posten nach sinnhaftem Ermessen gekürzt.
TOP 5: Erlass einer Vorkaufssatzung für den Innenraum – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage. Gemäß § 25 BauGB kann eine Gemeinde durch Satzung in bestimmten Bereichen ein gemeindliches Vorkaufsrecht begründen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Mit dem Erlass der Vorkaufssatzung erhält die Gemeinde das Recht, in den festgelegten Gebieten in laufende Kaufverträge einzutreten und die Grundstücke unter den gleichen bzw. marktüblichen Bedingungen zu erwerben. Erbschaften und weitere Ausschlüsse zum Vorkaufsrecht gemäß § 26 BauGB gelten.
Mit dieser Satzung erhält die Gemeinde die Möglichkeit, bei Grundstücksveräußerungen aktiv zu werden, um die kommunale Entwicklung im Sinne des öffentlichen Wohls zu gestalten. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt jeweils im Einzelfall durch Beschluss des Gemeinderats.
Im Vorfeld wurden mögliche Gebiete für städtebauliche Maßnahmen vorberaten und sind in der Vorkaufssatzung mit Zweckbestimmung aufgeführt. Bürgermeister Dr. Schaupp führte aus, dass alle betroffenen Eigentümer zu zwei optionalen Informationsveranstaltungen eingeladen wurden und über die geplante Vorkaufssatzung im Zusammenhang mit der Dorfinnenentwicklung informiert wurden. Er betonte, dass ein mit der Vorkaufssatzung verbundenes Ziel es sei, ein klares Signal in Richtung Eigentümer und Bürgerschaft zu senden, dass die Gemeinde im Sinne der Allgemeinheit bei städtebaulichen Maßnahmen mitgestalten möchte. In den allermeisten Fällen ist die Ausübung eines Vorkaufsrechts dann gar nicht notwendig, da man sich sowieso in einem guten Austausch befände. In einigen wenigen Fällen, und diese gab es in der Vergangenheit leider auch in Altheim, hätte durch eine Vorkaufssatzung auch städtebaulichen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden können.
Bürgermeister Dr. Schaupp erklärte, dass in der vorliegenden Fassung der Satzung der Bereich F in §2, wie im Lageplan eingezeichnet, noch ergänzt werden müsse.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Satzung mit Lageplan über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) gemäß § 25 BauGB zu.
TOP 6: Zustimmung Vergabe Erschließung Wohnbaugebiet Härtenen III – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage. Die Bauarbeiten zur Erschließung vom Baugebiet Härtenen III wurde von der Landsiedlung Baden-Württemberg beschränkt ausgeschrieben.
Das Leistungsverzeichnis wurde an 10 Firmen versendet. Zur Submission am 26.02.2025 gingen 6 Angebote ein:
Fa. A. Münch Blaustein 1.235.000,00 € brutto
Bieter 2 1.237.600,00 € brutto
Bieter 3 1.430.895,92 € brutto
Bieter 4 1.483.349,59 € brutto
Bieter 5 1.528.619,43 € brutto
Bieter 6 1.701.805,97 € brutto
Die letzte Kostenberechnung auf Grundlage des Leistungsverzeichnisse4s schloss brutto mit 1.754.500,00 € ab.
GR J. Kottmann wollte wissen wann letztlich mit einem Beginn der Arbeiten zu rechnen ist.
Bürgermeister Dr. Schaupp erklärte, dass unter Vorbehalt mit einem Start nach dem Abschluss der Bushaltestelle gerechnet werden könne – ein Start im Mai wäre durchaus realistisch.
GR Rommel erkundigte sich warum der Auftrag an die Firma Münch vergeben wird, da letztlich nur 2.600 € zur zweiten Bieterin liegen und ob mit der Firma Münch schon öfter zusammengearbeitet wurde.
Herr Nieß erklärte, dass mit der ersten Bieterin, der Fa. Münch aus Blaustein bereits gute Erfahrungen in der Verwaltungsgemeinschaft gemacht wurden.
Bürgermeister Dr. Schaupp ergänzte, dass das Leistungsverzeichnis dem Bieter exakte Vorgaben in Bezug auf die Leistungserbringung mache und die Angebotspreise deshalb vergleichbar mache.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Firma A. Münch Blaustein zum Angebotspreis von 1.235.000,00 € brutto.
TOP 7: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
Veranstaltungen
Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über folgende Veranstaltungen:
Bürgermeister Dr. Schaupp terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf Dienstag, den 29. April 2025 im Gemeindehaus St. Michael, Hauptstraße 6 in Altheim.