Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.05.2025 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim
-Bekanntgabe der Beschlüsse-
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:
Feierliche Freigabe des Radwegs am 20.05.2025
Die feierliche Freigabe des Radweges mit Landrat Scheffold fand am 20.05.2025 statt. Ein herzliches Dankeschön geht hier auch an den Kindergarten.
Anschaffung eines E-Lastenfahrrads vom Preisgeld Stadtradeln 2024
Vom Preisgeld zum Stadtradeln 2024 wurde ein E-Lastenfahrrad beschafft. Ein herzliches Dankeschön an Gemeinderätin Haibt und Gemeinderat Hailer die sich um die Beschaffung gekümmert und das E-Lastenfahrrad abgeholt haben.
Gebäude Birkenstraße 8
Gemeinde Altheim erwirbt Immobilie Birkenstraße 8 neben der Bücherei, hiermit ist der Startschuss zum Thema Dorf(innen)entwicklung gefallen. Sobald sich das Gebäude im Eigentum der Gemeinde befindet, soll dieses zeitnah abgerissen werden. Über die Verwaltung wird noch geprüft ob der Abriss förderfähig ist.
Bushaltestelle
Die Arbeiten bezüglich des Umbaus zur barrierefreien Bushaltestelle sind fertiggestellt.
TOP 2: Feuerwehrentschädigungssatzung
Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Gemeinde Altheim muss regelmäßig an die aktuellen Entschädigungssätze angepasst werden.
In diesem Zug wird die Feuerwehr-Entschädigungssatzung zur höheren Rechtssicherheit näher an das Satzungsmuster des Gemeindetags angelegt sowie Anmerkungen des Landratsamtes aus der Vergangenheit berücksichtigt.
Weiter ist beabsichtigt, Entschädigungssätze im interkommunalen Kontext, insbesondere innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft abgestimmt zu gestalten.
Kosten und Finanzierung:
Da sich die Entschädigungssätze analog zur aktuellen Preisentwicklung entwickeln, bedeutet dies Mehrkosten je nach Einsatzhäufigkeit. Teilweise werden Kosten durch die synchron angepasste Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung wieder kompensiert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES).
TOP 3: Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – Beratung und Beschlussfassung
Im Rahmen der Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr von Herrn Rechtsteiner müssen die in der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung festgelegten Beträge aktualisiert werden. Zum Beispiel wurde der Feuerwehranhänger neu in die Kostenersatz-Satzung aufgenommen. In diesem Zuge wird die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zur höheren Rechtssicherheit näher an das Satzungsmuster des Gemeindetags angelegt. Die Anpassungen können Sie aus beigefügter Satzung entnehmen.
Kosten und Finanzierung:
Die Kostensätze werden hauptsächlich durch die Feuerwehrverordnung des Innenministeriums zur Änderung der Verordnung Kostenersatz Feuerwehr für Fahrzeuge definiert bzw. durch Kalkulation ermittelt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS).
TOP 4: Ausfallbürgschaft Landsiedlung GmbH, Härtenen III – Beratung und Beschlussfassung
Das Wohnbaugebiet Härtenen lll wird von der Landsiedlung Baden-Württemberg als Erschließungsträger erschlossen. Für die Erschließung des Baugebiets muss von der Landsiedlung ein Kredit aufgenommen werden. Für diesen hat die Landsiedlung bei verschiedenen Kreditinstituten Angebote eingeholt. Nach Rücksprache mit der Verwaltung soll das Angebot der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) angenommen werden, da es sich um das günstigste Angebot handelt.
Die Landsiedlung hat hierfür einen Antrag gestellt, dass die Gemeinde für diesen Kredit eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.255.000 € gegenüber der LBBW als finanzierenden Kreditinstitut übernimmt. Der Ausfall gilt als festgestellt, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Landsiedlung Baden-Württemberg durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse erwiesen ist und etwaige zu Gunsten der Bank bestellte Sicherheiten verwertet sind.
Die Gemeinde darf Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Bürgschaft muss jedoch vom Landratsamtes Alb-Donau-Kreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Enthaltung, unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.255.000 €.
TOP 5: Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages ab 01.01.2026 Beratung und Beschlussfassung
Der bestehende Stromlieferungsvertrag mit der Erdgas Südwest für Standartlastprofile läuft bis zum 31.12.2025 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Da die bestehenden Konditionen voraussichtlich zu einer Vertragsverlängerung aktuell sehr hoch sind, wird empfohlen diesen Vertrag nicht zu verlängern und neue Angebote einzuholen. Aktuell hat die Gemeinde für diese Verbrauchsstellen einen Stromverbrauch von rund 125.000 kWh und der Arbeitspreis beträgt aktuell 12,8294 Cent/kWh Netto. Hierzu kommen noch die Kosten für Stromsteuer, Netzentgelte, Umsatzsteuer und weitere Abgaben.
Da eine erste Abfrage am Markt auch für dieses Jahr Preisbindungen auf die Stromangebote von wenigen Minuten bis Stunden ergeben hat, kann die Vergabe nicht im normalen Rahmen stattfinden und es ist eine Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrags für die Verwaltung notwendig.
Die Verwaltung beabsichtigt dieses Jahr die gemeinsame Ausschreibung (Bündelausschreibung) innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Allmendingen um ggf. ein besseres Angebot (Skalierungseffekt) abschließen zu können. Insgesamt kann somit eine Strommenge/Jahr von ca. 620.000 kwh in die Ausschreibung gebracht werden.
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten für die Stromversorgung der kommunalen Einrichtungen ergeben sich aus dem Abschluss des Strombelieferungsvertrags. Ein Großteil der Kosten (für ca. 100.000 kW/h) wird durch die Abwasser-Pumpanlage verursacht und somit auf die Abwassergebühren umgelegt (Kostendeckungsprinzip). Dieser Anteil belastet den kommunalen Haushalt somit nicht, jedoch die Einwohner von Altheim durch die Abwassergebühren.
Die saisonale Entwicklung der Strompreise in Deutschland weist keine deutlichen Muster auf, die auf eine spezifische günstigste Jahreszeit schließen lassen.
Jedoch sollte der Vorgang zum Abschluss Ende Q2 begonnen werden.
Für das Jahr 2026 ist mit einem Netto-Arbeitspreis von etwa 8 Cent/kwh zu rechnen, für 2027 von etwa 7,5 Cent/kwh, für 2028 von etwa 6-7 Cent/kwh:
Quelle: SWU Marktbericht KW 18.
Da unser bisheriger Netto-Arbeitspreis bei 12,8294 ct/kWh lag ist es wahrscheinlich, dass die Preise für einen neuen Stromliefervertrag ab 2026, sowohl bei Spotmarkt- als auch bei Festverträgen, niedriger sein wird.
Angesichts der aktuellen Marktvolatilität und der Nicht-Steuerbarkeit des Stromverbrauchs ist ein Festpreistarif mit Einheitspreis sinnvoll, um sich vor Preisschwankungen zu schützen und eine verlässliche Budgetplanung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Schaupp/ Verwaltung einstimmig zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrags ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 24 oder 36 Monaten.
TOP 6: Einführung Fernauslesbare Wasserzähler
Die bisherigen Wasserzähler sollen durch Digitale Wasserzähler ersetzt werden. Hierfür sollen sämtliche bisherigen Wasserzähler ausgetauscht werden. Dieses Vorgehen ist innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft abgestimmt – das System der digitalen Wasserzähler soll innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft für beide Gemeinden und Teilorte gemeinschaftlich und einheitlich eingeführt werden.
Mithilfe der Digitalen Wasserzähler können die Zählerstände künftig von der Gemeinde direkt ausgelesen werden und die Bürgerinnen und Bürger müssen die Zählerstände nicht mehr ablesen und der Gemeinde mitteilen. Um die Zähler auslesen zu können, muss jedoch das bereits in Altheim vorhandene LoRaWan-Funknetz ausgebaut werden.
Vorteile sind:
Kosten für die Einführung:
Die Kosten und Finanzierung werden zu 100% über die Wassergebühren und die Wasserzählergebühr abgebildet (Kostendeckungsprinzip). Für die Bürgerinnen und Bürger wirkt sich die Umstellung auf digitale Wasserzähler kostendämpfend auf die Kostenentwicklung im Vergleich zu einer Nicht-Einführung der digitalisierten Wasserzähler:
Wasserzählergebühr:
Von Seiten des Anbieters gibt es eine Garantie, dass die Eichfrist der Wasserzähler zweimalig durch Stichproben auf insgesamt 12 Jahre verlängert werden kann. Somit können die Wasserzählergebühren künftig auf 12 Jahre kalkuliert werden. Durch die verlängerte Eichfrist sinken die Wasserzählergebühren auf Grundlage des aktuell vorliegenden Angebots trotz höherer Anschaffungskosten im Vergleich zu den aktuellen Wasserzählergebühren (3 – 5 cbm) um ca. 0,10 € – 0,15 € je Monat.
Wassergebühren:
Durch das LoRaWAN-Funknetz und das systemseitige auslesen der Wasserzähler entstehen künftig zusätzliche jährliche Kosten, welche auf die Wassergebühr angerechnet werden. Jedoch erhält die Gemeinde für jedes installierte Gateway eine Pacht und eine Pauschale für die Stromkosten. Weiter wirken sich die Digitalen Wasserzähler kostendämpfend auf die Personalkosten aus. Somit können die inneren Verrechnungen niedriger angesetzt. Laut aktuellem Angebot sinken durch die Digitalen Wasserzähler die insgesamt ansatzfähigen Kosten im Vergleich zur Nicht-Einführung. Auf Grundlage der letztjährigen Gebührenkalkulation würden die Verbrauchsgebühr bei ansonst gleichbleibenden Zahlen um ca. 0,04 € je m³ geringer ausfallen.
Die Verwaltung empfiehlt grundsätzlich die Einführung der Digitalen Wasserzählen – eine konkrete Vergabe zur Beauftragung der Herstellung der zusätzlichen Gateway müsste in eine der folgenden Sitzungen erfolgen.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich bei einer Enthaltung der Einführung der digitalen Wasserzähler grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung zur Einholung von Angeboten.
TOP 7: Satzung Benutzungsordnung Gemeindebücherei – Beratung und Beschlussfassung
Die letzte Überarbeitung der Satzung Benutzungsordnung der Gemeindebücherei hat 2010 stattgefunden. Die Überarbeitung enthält neben kleineren Anpassungen folgende wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen:
Die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge entstanden im Austausch mit unserer Gemeindeangestellten in der Bücherei Frau Sontheimer.
Die Bücherei als kommunale freiwillige Aufgabe bleibt deutlich unter der Kostendeckung durch die Gebühreneinnahme. Die Kosten sind entsprechend im Haushalt 2025 folgende abgebildet. Die Änderungen/ Ergänzungen durch Satzung verhalten sich diesbezüglich weitestgehend kostenneutral.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Satzung Benutzungsordnung Gemeindebücherei in der Fassung vom 27.05.2025 mit Inkrafttreten zum 01.07.2025 zu.
TOP 8: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
Veranstaltungen
Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über folgende Veranstaltungen:
– Altheimer Pfingstfest vom 07. – 09.06.2025
– Altheim macht wieder mit beim Stadtradeln vom 22.06 bis 12.07.2025
– Bücherei- und Dorffest am 19.07.20225 geplant
– Nächste Gemeinderatssitzung voraussichtlich am 24.06.2025