24.06.2025,
18.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2025

Bekanntgabe der Beschlüsse

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Start des Stadtradelns

Bürgermeister Dr. Schaupp teilte mit, dass in den ersten Tagen ca. 2.000 km geradelt wurden.

Tempo 30 Beschilderung an Gemeinde Ein-/Ausfahrtstraßen

An allen Ein- und Ausfahrten von Altheim sind nun mit Tempo 30 beschildert. Dies dient der Verkehrssicherheit, auch hinsichtlich der kommenden Erntezeit.

Beschilderung Radweg

Durchfahrtsverbote werden angebracht. Vom Durchfahrtsverbot wird der landwirtschaftliche Verkehr ausgenommen werden.

Verkehrslenkung Grüngutanlage

Die An- und Abfahrt verläuft dann im Ringverkehr. Das Durchfahrtsverbot im Rahmen der Radewegebeschilderung wird nur in eine Richtung angebracht werden.

Start der Erschließungsmaßnahmen Härtenen III

Bürgermeister Dr. Schaupp teilte mit, dass mit der Erschließung begonnen wurde, sodass die neuen Bauplätze bald veräußert werden können. Interessenten können sich weiterhin bei der Verwaltung melden.

 

TOP 2: Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Dr. Schaupp gab bekannt, dass

der Gemeinderat in der vergangenen Gemeinderatssitzung dem Vergleich zur Behebung der Schadenssituation im Abwasser-Pumpwerk zustimmte.

Weiter stimmte der Gemeinderat der Vergabe der Behebung der Schadenssituation durch die Fa. Scharrtec auf Basis des Angebots i.H. von 8.270,5 € brutto zu.

Bürgermeister Dr. Schaupp wurde durch den Gemeinderat zur Vergabe der bauseits zu erbringenden Leistungen ermächtigt.

 

TOP 3: Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 entsprechend der gemeinsamen Empfehlung – Beratung und Beschlussfassung

Die VertreterInnen des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2024/2025 und im Kindergartenjahr 2025/2026 verständigt.

Nachfolgend ein Auszug aus dem gemeinsamen Rundschreiben vom 11.03.2024 des Städ­tetags Baden-Württemberg/Gemeindetags Baden-Württemberg/4-Kirchen-Konferenz für Kindertageseinrichtungen; Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung von El­ternbeiträgen für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026:

Die Finanzierung der Angebote in der frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf verschiedene Kostenträger vor; sie setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes, des Landes und den Kommunen, der Kirchen oder anderer freier Träger sowie aus Elternbeiträgen. Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behält.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent empfohlen. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.

Wir bitten die Träger, den Eltern weiterhin Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten wie bspw. die Wirtschaftliche Jugendhilfe, das Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes zur Verfügung zu stellen.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kos­tendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge.

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die
festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine
Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der
Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem
Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.

Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-
jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit).

Basis für die Zu- und Ab­schläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist.

Eine Erhöhung für das Kindergartenjahr 2025/2026 in Höhe von 7,3 % bedeutet beispielsweise: 

  • Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren eine Erhöhung des Elternbeitrags von 165 € auf 177 € oder
  • Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren eine Erhöhung des Elternbeitrags von 128 € auf 137 €.

Wie angeführt, ist das angestrebte Ziel der unterzeichneten Verbände in Baden-Württemberg ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Der Kirchengemeinderat wird im Nachgang an diese Sitzung über die Angelegenheit beraten bzw. den entsprechenden Beschluss fassen.

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte weiter über die früheren Behandlungen des Beratungsgegenstands wie folgt:

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 18.04.2024 wurde die Erhöhung von 7,5 % für das Kindergartenjahr 2024/2025 beschlossen. Es wurde beschlossen, dass die Entscheidung über eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 im Jahr 2025 erfolgt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig bei einer Befangenheit einer Anhebung der Elternbeiträge im Kindergarten St. Michael in Altheim, durch die Kath. Kirchengemeinde, ausdrücklich zu.

Der Gemeinderat schlug eine Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 % vor. Bei U3-jähringen soll ein Aufschlag von 100 % erhoben werden.

 

TOP 4: Hundesteuersatzung – Beratung und Beschlussfassung

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde besprochen, die Höhe der Hundesteuer zu überprüfen. Die Hundesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2012 auf 60,00 € für den Ersthund und auf 120 € für den zweiten und jeden weiteren Hund angepasst. Für Kampfunde beträgt die Hundesteuer seit dem 01.01.2012 für den Ersthund 300 € und für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 600 €.

Durch das Kommunalabgabengesetz (hier § 9 Abs. 3 des KAG für Baden-Württemberg) werden die Städte und Gemeinden zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Dies erfolgt auf der Grundlage einer kommunalen Abgabensatzung.

Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Hundehaltung und die damit verbundenen Belastungen und Gefahren für die Allgemeinheit (Verschmutzung von Gehwegen, Kinderspielplätzen, Parkanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen durch Hundekot, Gefährdung von Kindern, Fußgängern und Radfahrern, die von Hunden angefallen und verletzt werden können, Lärmbelästigung durch Gebell in Wohngebieten usw.) einzudämmen. Aus diesem Grund können Kampfhunde auch mit einem höheren Steuersatz besteuert werden, ebenso für Zweithunde etc.

Die Städte und Gemeinden können im Rahmen der kommunalen Satzung über die konkrete Ausgestaltung der Hundesteuer einschließlich der Bemessungsgrundlage und Höhe der Steuersätze entscheiden. Der Gesetzgeber hat ihnen hierbei einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt. Zu erwähnen ist auch, dass im Gegensatz zu Gebühren bei Steuern keine konkrete Gegenleistung erfolgen muss. Steuern dienen immer als Gesamtdeckungsmittel und sind nicht zweckgebunden. Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Hundesteuer in Altheim bisher im unteren Bereich (siehe Anlage 1). Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hundesteuer wie folgt zu erhöhen.

Erster Hund von 60 € auf 75,00 €

zweiter und jeder weitere Hund von 120 € auf 150,00 €

erster Kampfhund von 300 € auf 600,00 €

zweiter und jeder weitere Kampfhund Hund vom 600 € auf 1.200,00 €

Die Satzungsänderung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Es entstehen entsprechende Mehreinnahmen von ca. 300-500€ im kommunalen Haushalt.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Die Hundesteuer wird ab dem 01.01.2026 auf 75,00 € pro Jahr für den Ersthund und für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 150,00 € pro Jahr festgelegt.
  2. Bei Kampfhunden wird die Hundesteuer ab dem 01.01.2026 auf 600,00 € für den Ersthund und für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.200,00 € pro Jahr festgelegt.
  3. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2026.

 

TOP 5: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Veranstaltungen

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über folgende Veranstaltungen:

  • Sonntag, 06.07.2025: Florianshockete der FFW Altheim am Bürgerhaus mit neuen gespendeten Sonnenschirmen
  • Altheim macht wieder beim Stadtradeln vom 22.06.2025 bis 12.07.2025 mit
  • Samstag, 19.07.2025: Dorf- und Büchereifest am Dorfplatz beim Brunnen

Bürgermeister Dr. Schaupp terminierte die nächste Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause auf Dienstag, den 22. Juli 2025 im Gemeindehaus St. Michael, Hauptstraße 6 in Altheim.

Gehwege in Altheim

Gemeinderat Wetzel bat die Bürger Altheim über das Mitteilungsblatt zu informieren, dass alle Anlieger den Gehweg sauber halten sollen. Bei der Fronleichnams-Prozession hat man viel Unkraut etc. gesehen. Früher wurde auf die Reinigung des Gehweges vor allem vor Prozessionen mehr geachtet.

Schotterweg / Starkregen

Gemeinderat Wetzel berichtete, dass beim Starkregen die Schotterwege und das Schotterbankett teilweise stark ausgeschwemmt wurden und bittet dies zu kontrollieren.

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte, dass der Fronmeister dies bereits nach dem ersten Starkregen kontrolliert hat und den Schotter entsprechend wieder eingetragen hat. Da nur ca. 2 Wochen später wieder ein weiterer Starkregen fiel, bat Bürgermeister Dr. Schaupp um Nachsicht und Augenmaß auch hinsichtlich der Kosten, die durch eine dauerhaft wiederkehrende Sanierung entstehen würden

 

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