Staatliche Hilfen
Um Familien bei finanziellen Problemen zu unterstützen beziehungsweise um diese Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen und um soziale Härtefälle abzufedern, gibt es eine Reihe von finanziellen Hilfen für Familien.
Dies können sowohl regelmäßige Zahlungen (z. B. Kindergeld und Elterngeld) sein, aber auch Vergünstigungen, die Familien unter Umständen erhalten (z. B. mit dem Landesfamilienpass).
Landesfamilienpass und Gutscheinkarten
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos, beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt ca. 19-mal im Jahr nutzen. Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Die “Wilhelma” (Zoo) in Stuttgart und das “Blühende Barock” in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der “Wilhelma” innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im “Blühenden Barock” können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50)
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig. Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie auf dem Rathaus Allmendingen und auf den Internetseiten des Sozialministeriums (www.sozialministerium-bw.de).