15.10.2024,
18.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.10.2024 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Birgit Moll als Referentin des Bürgermeisters

Birgit Moll ist am 01.10.24 als Referentin des Bürgermeisters gestartet. Das Rollenprofil umfasst die Assistenzaufgaben für den Bürgermeister, aber auch Projektmanagement und Projektaufgaben in Unterstützung zum Bürgermeister innerhalb der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, jedoch exklusiv für Altheim-spezifische Vorgänge. Birgit Moll arbeitet zu 40%, was ca. 15h/Woche entspricht, vornehmlich Montag bis Donnerstag Vormittag.

 

Tempo 30 in Altheim

In der letzten Zeit gingen mehrere Beschwerden bzgl. erhöhter Geschwindigkeit in Altheim ein. Insbesondere in der Schulstraße und den Ein- und Ausfallstraßen wird oft zu schnell gefahren! Die Geschwindigkeitsanzeigetafel soll an neuralgischen Punkten für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sensibilisieren.

 

Unser Dorf hat Zukunft

Im Rahmen des Wettbewerbs “Unser Dorf hat Zukunft” hat die Bewertungskommission am 26. September Altheim besucht. Neben der Präsentation der Gemeindeentwicklung haben die Vereine/Einrichtungen Ihr Engagement sichtbar gemacht.

Unsere Aktionsgruppen zu „Unser Dorf hat Zukunft“ haben Fahrt aufgenommen. Dabei gilt, dass bei einer Teilnahme am Wettbewerb der Weg das Ziel ist. Im Rahmen des Wettbewerbs haben wir eine Zuwendung in der Höhe von pauschal 3.000,00 € für den entstandenen Aufwand bekommen. Außerdem wurde Altheim für den Sonderpreis “Vorbildliche kommunale Leistungen” vorgeschlagen.

 

 

TOP 2: Geschäftsordnung für den Gemeinderat Altheim – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass gemäß § 36 GemO der Gemeinderat verpflichtet ist, eine Geschäftsordnung zu erlassen, die die Arbeitsweise des Gremiums, die Durchführung der Sitzungen sowie die Mitwirkungsrechte der Gemeinderatsmitglieder regelt.

Die Geschäftsordnung stellt ein wesentliches Instrument zur geordneten und effizienten Durchführung der Ratsarbeit dar. Bis dato existiert für den Gemeinderat Altheim keine Geschäftsordnung – ein älterer Vorentwurf wurde vorgefunden.

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf der Geschäftsordnung vorberaten, ohne dass in der Zwischenzeit weitere Änderungswünsche eingingen. Daher stand die Geschäftsordnung zum Sitzungstermin zur öffentlichen Beratung und Beschlussfassung an.

Nachdem das Gremium keine weiteren Ergänzungen hatte erging folgender Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Geschäftsordnung für den Gemeinderat Altheim.

 

 

TOP 3: Vergabe von Arbeiten zur Kanalsanierung – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp berichtete, dass Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung 2022 des Abwassernetzes durchgeführt und dabei Schäden der Schadensklassen 1-5 festgestellt wurden. Für sehr leichte Schäden ist keine Sanierung erforderlich, bei mittleren Schäden ist eine mittelfristige Sanierung (5-10 Jahre) und für schwere bis sehr schwere Schäden ist eine zeitnahe Sanierung erforderlich, da die Dichtheit, Standsicherheit sowie Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist. Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Wassermüller wurde im Januar das Vorgehen zur Kanalsanierung der Schadensklassen 3-5 besprochen. Um die Kosten für Bürger:innen (Unterhaltsmaßnahmen) und den Altheimer Haushalt (Investive Maßnahmen) verträglich zu gestalten, wurde vom Gremium entschieden, die Sanierungsarbeiten in zwei Teilen zu vergeben: 2024-2025 und 2026-2027.

Die Sanierungsarbeiten für den ersten Bauabschnitt wurden beschränkt ausgeschrieben, zur Submission gingen sechs Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot kommt von der Fa. Geiger aus Kempten, zum Angebotspreis von: 155.192,66 € Die Kostenschätzung lag bei ca. 196.000,00 €.

Die Kosten für die Kanalsanierung werden entsprechend auf die Abwassergebühren umgelegt. Investive Kosten entsprechend mit den Abschreibungen, Kosten zum Unterhalt entsprechend in voller Höhe im Jahr des Entstehens.

In den Abwassergebühren 2024 sind die Kosten zur Kanalsanierung bereits berücksichtigt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Fa. Geiger Kanaltechnik aus Kempten zum Angebotspreis von 155.192,66 €.

 

 

TOP 4: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

 

TOP 5: Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV Kohlplattenhau“ in Altheim 1. Entwurfsbeschluss – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass der Gemeinderat Altheim in der Sitzung vom 17.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Kohlplattenhau“ gefasst hat. Planung und Umsetzung wurden auf Grundlage der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung konkretisiert und unter Abstimmung der Planungsbeteiligten ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet.

Die Grundstückseigentümerin, die Freyberg‘sche Forstverwaltung, plant auf Gemarkung der Gemeinde Altheim im Gewann Kohlplattenhau die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Agri-PV-Anlage. Die Errichtung und Betrieb sollen im Rahmen einer Kooperation mit einem Energieunternehmen erfolgen; hierzu soll eine Projektgesellschaft gegründet werden. Als Agri-PV Anlage wird neben der Energiegewinnung durch die Module eine Doppelnutzung mit vielfältiger landwirtschaftlicher Nutzung angestrebt. Die Kosten und Finanzierung des Planvorhabens trägt die Vorhabenträgerin.

Bürgermeister Dr. Schaupp begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Schröder vom Planungsbüro Wick + Partner.

Herr Schröder erläuterte anhand einer Präsentation den Aufbau des Bebauungsplans und die zweifache Auslegung aufgrund der Aufstellung im Regelverfahren. Weiter stellte er die eingegangenen Stellungnahmen durch die Beteiligung im November vor und ging auf die Festsetzungen  im Bebauungsplanentwurf ein.

Nachdem vom Gremium keine weiteren Fragen kamen, bedankte sich Herr Schröder für die Aufmerksamkeit.

Daraufhin ergingen folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans (Stand 05.10.2023) zur Kenntnis und beschloss einstimmig die dargestellten Abwägungsvorschläge zur Konkretisierung der Bebauungsplaninhalte.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit der konkretisierten Bezeichnung „Sondergebiet Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“ in der Fassung vom 04.10.2024 wurde einstimmig gebilligt sowie die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zudem die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt die Einstellung im Internet und die Auslegung mit entsprechend erforderlicher Bekanntmachung durchzuführen.

 

 

TOP 6: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Veranstaltungen

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über folgende Veranstaltung:

  • Hauptübung der FFW Altheim mit Hauptversammlung am Samstag, 09.11.2024.

 

Bürgermeister Dr. Schaupp terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 19. November 2024 im Bürgerhaus, Schulstraße 10 in Altheim.

Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über die Gemeinsame Gemeinderatssitzung mit dem Gemeinderat Allmendingen am 13. November 2024 zur Vorstellung des Interkommunalen Feuerwehrbedarfsplan.

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