Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:
Altheim gehört zu den Preisträgern beim Stadtradeln
Altheim ist die beste Newcomer-Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Damit hat Altheim deutschlandweit den 2. Platz in der Kategorie “Fahrradaktivstes Kommunalparlament” und den 1. Platz unter den Newcomern in der Kategorie “Fahrradaktivstes Kommunalparlament” (Kommunen bis 10.000 EW) erreicht. Zur Preisverleihung am Mittwoch, 27.11.2024 wurde Altheim nach München eingeladen und durch Gemeinderat Jörg Hailer vertreten. Beim Stadtradeln-Quiz erreichte Jörg Hailer den ersten Platz und gewann für die Gemeinde einen Gutschein in Höhe von 5.000 € für Anschaffungen rund ums Fahrrad von e-motion. Im neuen Jahr darüber beraten, welche Anschaffung(en) wir für Altheim tätigen wollen.
Technische Störung Abwasserpumpwerk
Leider treten aktuell Störungen am Abwasserpumpwerk auf. Dabei handelt es sich um einen defekten Schalldämpfer. Die Fachfirma, der Bauhof sowie die Verwaltung arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.
Abschluss zu Arbeiten zum Radwege Lückenschluss
Die Arbeiten zum Lückenschluss des Radwegenetzes sind weitestgehend abgeschlossen. Eine feierliche Einweihung gemeinsam mit dem Landratsamt ist für das Frühjahr geplant.
Bürgerhaus erhält neue Thekenanlage
In der Zeit vom 17.01.2025 bis 20.01.2025 wird im Bürgerhaus die neue Thekenanlage installiert. In dieser Zeit steht das Bürgerhaus für Veranstaltungen voraussichtlich nicht zur Verfügung.
Altheimer Christbaum am alten Rathaus
Der diesjährige Christbaum wurde von Herrn Franz Stiehle gespendet. Bürgermeister Dr. Schaupp bedankt sich im Namen aller Altherimer für die Spende!
TOP 2: Flächennutzungsplan – Empfehlungsbeschlüsse an gemeinsamen Ausschuss – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass heute für zwei Änderungen des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim 2015 mit Teilfortschreibung 2021 auf der Gemarkung Altheim ein Empfehlungsbeschluss gefasst werden soll.
Bürgermeister Dr. Schaupp übergab das Wort an Herr Schröder und Herr Schmelcher von Studio Stadtlandschaften.
Herr Schröder erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.
Der Gemeinderat empfahl einstimmig bei zwei Befangenheiten dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim zu beschließen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02. November 2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021), als 6. Änderung „Erweiterung Sonderbaufläche Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“ gemäß § 2 BauGB einzuleiten. Der Beschluss durch den gemeinsamen Ausschuss über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 mit Teilfortschreibung 2021 wird nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Änderung der landwirtschaftlichen Fläche auf einer Teilfläche des Flurstücks 328 (Forchenweg) zu geplanter Mischbaufläche, in Altheim
Änderung der bisherigen geplanten Wohnbaufläche auf Teilflächen der Flurstücke 331, 331/1, 332 und 333/1 sowie Teilflächen 334/1 und 334/2 zu landwirtschaftlichen Flächen (Herausnahme), in Altheim
Herr Schröder erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.
Der Gemeinderat empfahl einstimmig dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim zu beschließen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02. November 2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021), als 7. Änderung „Schulstraße / Forchenweg“ gemäß § 2 BauGB einzuleiten. Der Beschluss durch den gemeinsamen Ausschuss über die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 mit Teilfortschreibung 2021 wird dann nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
TOP 3: Feststellung Gebührenrechtliche Ergebnis Bereich Abwasser – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage.
Gemäß § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württembergs können bei der Gebührenbemessung die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Normalerweise können mittels vorliegender Jahresabschlüsse Unter- und Überdeckungen im 5-Jahreszeitraum in Verrechnung gebracht werden. Leider ist die VVG Allmendingen-Altheim jedoch mit der Erstellung der Jahresabschlüsse in Verzug, so dass die Feststellung dieses Gebührenrechtlichen Ergebnisses notwendig wird. Auch die Abrechnung des Bauhofs ist erst vor wenigen Tagen für 2020 erfolgt. Bürgermeister Dr. Schaupp mahnte in diesem Zusammenhang die zeitnahe Aufarbeitung der Jahresabschlüsse in der VVG Allmendingen-Altheim an.
Bei der Feststellung des Gebührenrechtlichen Ergebnisses für 2020 ist zu beachten, dass in Kauf genommene Unterdeckungen nicht ausgeglichen werden können. Wenn eine Gebühr nicht kostendeckend beschlossen wird, kann die Differenz zwischen kostendeckendem Gebührensatz und beschlossenen Gebührensatz nicht weiterverrechnet werden.
Laut Kalkulation für 2020 wäre der kostendeckende Gebührensatz beim Schmutzwasser bei 4,42 € gelegen; beschlossen wurden jedoch 4,24 €. Beim Niederschlagswasser wäre der kostendeckende Gebührensatz 0,39 € gelegen, beschlossen wurden jedoch 0,37 € €. Somit muss diese Differenz auf die Menge des Schmutzwassers und die versiegelte Fläche hochgerechnet und als in Kauf genommene Unterdeckung berücksichtigt werden.
Herr Rechtsteiner erläuterte das gebührenrechtliche Ergebnis.
Im Rahmen der Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2020 wurde für die Gemeinde Altheim im Bereich Abwasserbeseitigung folgendes gebührenrechtliches Ergebnis festgestellt:
Schmutzwasser:
Kosten: 147.220,72 €
Einnahmen: – 102.633,27 €
In Kauf genommene Unterdeckung – 4.221,90 €
Ergebnis; 40.365,55 €
Somit ergibt sich beim Schmutzwasser für das Jahr 2020 eine Unterdeckung in Höhe von 40.365,55 €.
Niederschlagswasser:
Kosten: 31.429,34 €
Einnahmen: -23.206,58 €
In Kauf genommene Unterdeckung – 1.149,36 €
Ergebnis; 7.073,40 €
Somit ergibt sich beim Niederschlagswasser für das Jahr 2020 eine Unterdeckung in Höhe von 7.073,40 €.
Die Kläranlage Altheim wurde in den Vorjahren von einem gemeindeeigenen Klärwärter betreut. Hierfür sind jährlich Kosten in Höhe von ca. 20.000 € – 25.000 € angefallen. Da der Klärwärter jedoch im Jahr 2020 zeitweise ausgefallen ist, wurden die Arbeiten vom Bauhof Allmendingen übernommen. Hierdurch sind Kosten in Höhe von ca. 60.000 € entstanden, welche ursprünglich nicht in dieser Höhe eingeplant waren. Dies macht einen großen Teil der Unterdeckungen aus.
Der Gemeinderat stellte einstimmig das Gebührenrechtliche Ergebnis im Abwasserbereich mit einer Unterdeckung im Schmutzwasser in Höhe von 40.365,55 € und im Niederschlagswasser in Höhe von 7.073,40 € fest.
TOP 4: Anpassung der Abwassersatzung – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage.
Die Gemeinde Altheim erhebt zur Deckung der Kosten im Bereich der Abwasserbehandlung eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr. Das System der Abwassergebühren ist ein in sich geschlossenes, kostendeckendes System ohne Gewinnabsicht, das sich aus Gebühren der Einwohner finanziert und Ausgaben, die durch den Betrieb und Unterhalt der Anlagen zustande kommt, gegenrechnet. Es ist nicht Teil des kommunalen Haushalts. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Gebühren regelmäßig neu zu kalkulieren und entsprechend kostendeckend zu erheben. Die Gebühren wurden zum 01.01.2025 von der Gemeinde entsprechend neu kalkuliert.
Aktuell werden folgende Gebührensätze erhoben:
– Schmutzwassergebühr: 4,20 € je Kubikmeter Frischwasserbezug;
– Niederschlagswassergebühr: 1,00 € je qm versiegelte Fläche
Die Gebührenkalkulationen beinhalten die laufenden Kosten und Erlöse, die ermittelten Abschreibungen des Anlage- und Betriebsvermögens sowie die kalkulatorische Verzinsung der Restbuchwerte abzüglich der vereinnahmten Anliegerbeiträge und Zuschüsse. Hinzu kommen die jeweiligen Über- und Unterdeckungen der Vorjahre. Im Bereich der Abwasserbeseitigung werden die Kosten zu den Leistungseinheiten versiegelte Fläche und Frischwasserbezug in Bezug gesetzt. Im Ergebnis ergibt sich die kostendeckende Abwassergebühr für das jeweilige Haushaltsjahr.
Herr Rechtsteiner erläuterte die Kalkulation.
In die Kalkulation wurden die Kosten für Eigenkontrollverordnung (EKVO) mit einbezogen. Hierbei handelt es sich um Sanierungsarbeiten am Kanalisationsnetz. Bei den Kosten für die Eigenkontrollverordnung handelt es sich sowohl um laufende Unterhaltskosten als auch um investive Kosten in Höhe von insgesamt ca. 180.000€. Der Anteil der laufenden Unterhaltskosten muss in voller Höhe im Jahr der Entstehung in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden.
Mit der Kanalinspektion 2022 wurde das Kanalnetz der Gemeinde Altheim als Wiederholungsbefahrung untersucht. Der Bericht vom April 2023 weist diverse Schäden (Schadensklasse 3-5) im Abwassernetz der Gemeinde Altheim aus, welche je nach Schwere des Schadens Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich macht. Der Sanierungsplan ergibt Kosten in Höhe von 400.000 €, welcher zeitnah beginnend in 2025 in den nächsten Jahren umgesetzt werden muss.
Im Jahr 2020 ergibt sich im Schmutzwasserbereich eine Unterdeckung in Höhe von 40.365,55 € und im Niederschlagswasserbereich von 7.073,40 €. Wenn diese Unterdeckungen in voller Höhe aufgenommen werden, ergibt sich ein Kostendeckender Gebührensatz von 6,11 € beim Schmutzwasser und von 1,01 € im Niederschlagswasser.
Der Vorschlag der Verwaltung ist jedoch, beim Schmutzwasser nur eine Unterdeckung in Höhe von 31.288,09 € und beim Niederschlagwasser in Höhe von 6.392,24 € zu berücksichtigen. So würde sich ein Gebührensatz von 5,70 € beim Schmutzwasser und von 1,00 € im Niederschlagswasser ergeben.
Das bedeutet, dass die Restsumme von insgesamt 9.758,61 € somit im kommunalen Haushalt verbleibt, d.h. es erfolgt eine Querfinanzierung in dieser Höhe aus dem kommunalen Haushalt und kann als in Kauf genommene Unterdeckung in den Folgejahren nicht ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Schmutzwassergebühr zum 01.01.2025 auf 5,70 € je Kubikmeter Abwasser und die Niederschlagswassergebühr auf 1,00 € je qm versiegelte Fläche festzulegen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderung der Abwassersatzungsatzung zum 01.01.2025.
TOP 5: Feststellung gebührenrechtliche Ergebnis Bereich Wasser – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage.
Mit der Feststellung des Gebührenrechtlichen Ergebnisses im Bereich Wasser handelt es sich um den analogen Fall wie im Bereich Abwasser. Bzgl. der Ausführungen sei auf diesen Absatz verwiesen.
Der Gebührensatz im Bereich Wasser wurde in 2020 kostendeckend beschlossen.
Hier ist jedoch noch zu beachten, dass die Gebührensatz 2020 ohne Berücksichtigung der Verzinsung des Anlagevermögens beschlossen wurde. Somit kann die Verzinsung auch nicht beim gebührenrechtlichen Ergebnis berücksichtigt werden.
Herr Rechtsteiner erläuterte das gebührenrechtliche Ergebnis.
Im Rahmen der Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2020 wurde für die Gemeinde Altheim im Bereich Wasserversorgung folgendes gebührenrechtliches Ergebnis festgestellt:
Kosten: 66.259,76 €
Einnahmen: – 46.511,34 €
In Kauf genommene Unterdeckung 0,00 €
Summe; 19.748,42 €
Verzinsung 6.633,86 €
Ergebnis 13.114,56 €
Somit ergibt sich beim Schmutzwasser für das Jahr 2020 eine gebührenrechtliche Unterdeckung in Höhe von 13.114,56 €.
Der Gemeinderat stellte einstimmig das Gebührenrechtliche Ergebnis im Bereich Wasser mit einer Unterdeckung in Höhe von 13.114,56 € fest.
TOP 6: Anpassung der Wasserversorgungssatzung – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage.
Die Gemeinde Altheim erhebt zur Deckung der Kosten im Bereich Wasserversorgung Verbrauchsgebühren. Das System der Wassergebühren ist wie bei den Abwassergebühren auch ein in sich geschlossenes, kostendeckendes System ohne Gewinnabsicht, das sich aus Gebühren der Einwohner finanziert und Ausgaben, die durch den Betrieb und Unterhalt der Anlagen zustande kommt, gegenrechnet. Es ist nicht Teil des kommunalen Haushalts. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Gebühren regelmäßig neu zu kalkulieren und soll diese auch kostendeckend erheben. Die Gebühren wurden zum 01.01.2024 von der Gemeinde entsprechend neu kalkuliert.
Die bisherige Verbrauchsgebühr beträgt aktuell 1,73 € je Kubikmeter Frischwasser.
Die Gebührenkalkulationen beinhalten die laufenden Kosten und Erlöse, die ermittelten Abschreibungen des Anlage- und Betriebsvermögens sowie gegebenenfalls die kalkulatorische Verzinsung der Restbuchwerte abzüglich der vereinnahmten Anliegerbeiträge und Zuschüsse. Hinzu kommen die jeweiligen Über- und Unterdeckungen der Vorjahre. Im Bereich der Wasserversorgung werden die Kosten auf die jährliche Frischwassermenge bezogen. Im Ergebnis ergibt sich die kostendeckende Wassergebühr für das aktuelle Haushaltsjahr.
Im Jahr 2020 ergibt sich im Bereich Wasserversorgung eine Unterdeckung in Höhe von 13.114,56 €. Diese wird in voller Höhe in die Kalkulation eingestellt.
Herr Rechtsteiner erläuterte die Kalkulation.
GRin Pascarella merkte an, dass zwar die Abwassergebühren aufgrund der aktuellen Umstände in Altheim im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch sind, Altheim bei den Wassergebühren sich im unteren Mittelfeld bewegt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2025 auf 1,93 € je Kubikmeter Frischwasser festzulegen. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr ebenfalls 1,93 €. Auf eine Verzinsung des Eigenkapitals wird verzichtet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2025.
TOP 7: Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und ehrenamtlichen Vereinigungen – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte die Sitzungsvorlage.
Das bürgerschaftliche Leben in unserer Gemeinde wird wesentlich mitgestaltet vom ehrenamtlichen Engagement der örtlichen Vereine und Vereinigungen. Ohne ihre freiwillig erbrachten Leistungen und Dienste wäre unser freiheitlich demokratisches Gemeinwesen in seiner Aktivität und lebenswerten Vielfältigkeit nicht vorstellbar. Diese erfüllen damit gesellschaftspolitische Aufgaben. Daher sollen die Vereine und Vereinigungen im Rahmen des Möglichen von der Gemeinde unterstützt und gefördert werden.
Die aktuell bestehende Richtlinie für die Vereinsförderung wurde am 06.04.1999 vom Gemeinderat beschlossen. Diese betrifft jedoch nur die SG Altheim und keine anderen Vereine oder Vereinigungen. Aus diesem Grund wurden die Richtlinien für die Vereinsförderung entsprechend angepasst und bezieht sich nun auch auf Vereine und Vereinigungen im Allgemeinen. So soll die Richtlinie zur Vereinsförderung künftig einheitlicher und fairer gestaltet werden. Gleichzeitig soll trotz der allgemein herrschenden klammen Haushaltslage von Kommunen an der Förderung für Vereine und Vereinigungen in gleicher Höhe festgehalten werden. Dies soll auch als deutliches Signal der Wertschätzung gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement in unserer Gemeinde verstanden werden.
An weitere Vereine und Vereinigungen wurden bisher zwar jährlich pauschale Förderbeträge ausgezahlt, jedoch waren diese nicht in der bisherigen Richtlinie aufgeführt. Hier wurden unterschiedliche Beträge zwischen 150,00 € und 200,00 € ausbezahlt, diese wurden nun einheitlich auf 200 € festgesetzt.
Die Beträge für die SG Altheim wurden gleichbleibend wie bisher belassen. Von der Kommune zur Verfügung gestellte bzw. unterhaltene Einrichtungen wie das Backhaus, die Bücherei, der Jugendtreff oder die FFW Altheim sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Richtlinien für die Vereinsförderung zum 01.01.2025. Die Richtlinien werden auf der Website der Gemeinde Altheim im Downloadbereich unter „Allgemeines“ abgelegt.
TOP 8: Einwohnerfragestunde gemäß §33 Abs. 4 GemO
Ein Einwohner erkundigte sich wie viel Gewerbesteuer in Altheim eingenommen wird und ob dies komplett in den Haushalt in Altheim einfließt.
Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass das Gewerbesteueraufkommen in Altheim großen Schwankungen unterliegt und oft noch in den Folgejahr(en) Nach- und Rückzahlungen anstehen. Aktuell sind im kommunalen Haushalt für Altheim in 2024 rund 240.000 € Gewerbesteuer eingeplant. Diese fließen jedoch nicht zu 100 % in den Haushalt, sondern davon geht noch die Gewerbesteuerumlage (rund 25.000€) an das Landratsamt weg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist öffentlich auf der Website der Gemeinde Altheim www.altheim-info.de abgelegt und einsehbar. Bürgermeister Schaupp merkte an, dass Altheim im Vergleich zu Nachbarkommunen mit 340% einen der niedrigsten Gewerbesteuerhebesätze hat.
Ein Einwohner stellte die Frage bezüglich der neuen Hebesätze zur Grundsteuer und möchte wissen, ob es einen Termin für den Start des Gewerbegebiets gibt.
Herr Rechtsteiner führte Einzelheiten zur Grundsteuerreform aus, welche in der vorherigen Sitzung bereits beraten und beschlossen wurde. Bürgermeister Schaupp verwies auch nochmals auf den entsprechenden Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2024 und seinem Begleitschreiben im Mitteilungsblatt. Er ergänzte, dass durch die veränderte Berechnung der Grundsteuer, die Hebesätze eine rein rechnerische Größe darstellen, wenn man der politischen Maßgabe der Aufkommensneutralität folgt, der auch der Gemeinderat Altheim gefolgt ist. Er merkte an, dass Hebesätze nicht mehr als Vergleichsparameter zur Grundsteuererhebung zwischen Kommunen herangezogen werden können, da der Bodenrichtwert als Multiplikator bei der Berechnung der Grundsteuer nun Anwendung findet und dieser sich von Kommune zu Kommune mitunter deutlich unterscheidet.
Zum Gewerbegebiet erklärte Bürgermeister Dr. Schaupp, dass aus planerischer Sicht alle Hürden für das Gewerbegebiet bereits genommen wurden und die letzten Abstimmungen mit dem Landratsamt laufen. Aktuell müssen mit dem Vorhabenträger zu einem Teil des Gewerbegebiets sowie dem Grundstückseigentümer zur Veräußerung der Flächen noch Städtebauliche Verträge geschlossen werden. Diese befinden sich aktuell in Erarbeitung. Nach Abschluss dieser Verträge wird dann ein Satzungsbeschluss im nächsten Jahr möglich, der Baurecht schafft.
TOP 9: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
Veranstaltungen
Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über folgende Veranstaltung:
Bürgermeister Dr. Schaupp terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf Montag, den 20. Januar 2025 im Gemeindehaus St. Michael, Hauptstraße 6 in Altheim.
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