Logo Gemeinde 89605 Altheim
Suche

09.07.2019

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 09.07.2019 

– Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

Seitheriger Gemeinderat 

TOP 1: Ehrung langjähriger Gemeinderäte 

Bürgermeister Rewitz ehrte fünf von acht Gemeinderäten für insgesamt 95 Jahre Zugehörigkeit zum Gemeinderat. Für jeweils 25 Jahre Mitarbeit im Gremium wurde Herr Gerhard Kottmann, Herr Georg Moll und Herr Albert Steinle ausgezeichnet. Herr Ralph Moll und Herr Jürgen Kottmann für jeweils 10 Jahre.

Bürgermeister Rewitz überreichte allen eine Urkunde mit Stele und Anstecknadel vom Gemeindetag Baden-Württemberg.

 

TOP 2: Feststellung evtl. Hinderungsgründe gem. § 29 GemO für den Eintritt in den neu gewählten Gemeinderat

Bürgermeister Rewitz verlas einen Teil des Wahlprüfungserlasses und informierte, dass der alte Gemeinderat feststellen müsse, ob für die neuen Mitglieder ein Hinderungsgrund nach § 29 GemO vorliege, weswegen er oder sie nicht in das Gremium einrücken können. Er teilte mit, dass bei den Mitgliedern kein Hinderungsgrund festgestellt werden kann.

Dies wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.

 

TOP 3: Verabschiedung ausscheidender Gemeinderäte

Bürgermeister Rewitz verabschiedete Herrn Albert Steinle und Herrn Ralph Moll. Er dankte ihnen für ihren Einsatz in den vergangenen Jahren.

 

Neu gewählter Gemeinderat 

TOP 1: Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates gem. § 32 Abs. 1 GemO 

Bürgermeister Rewitz berichtete, dass die Gemeinderatswahl mit Schreiben des Landratsamts Alb-Donau-Kreis vom 17.06.2019 für gültig erklärt wurde. Laut Gesetz muss der Bürgermeister die neu gewählten Mitglieder verpflichten.

Bürgermeister Rewitz verlas folgende Verpflichtung:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Bürgermeister Rewitz verpflichtete jeden Gemeinderat per Handschlag.

 

TOP 2: Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters gem. § 48 Abs. 1 GemO 

Der Gemeinderat beschloss, dass drei Bürgermeisterstellvertreter nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen bei der Gemeinderatswahl gewählt werden sollen. Die Wahl fand offen statt.

Der Gemeinderat wählte Herrn Gerhard Kottmann als 1. Stellvertreter, Herrn Jürgen Kottmann als 2. Stellvertreter und Herrn Jürgen Wetzel als 3. Bürgermeisterstellvertreter.

 

TOP 3: Wahl der zwei Vertreter der Gemeinde Altheim und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hochsträßwasserversorgungsgruppe 1“ 

Bürgermeister Rewitz erklärte, dass zwei Vertreter der Gemeinde Altheim in den Zweckverband zu wählen sind. Der Bürgermeister sei Kraft Amtes Mitglied.

Der Gemeinderat wählte Herrn Georg Moll und Herrn Bernhard Fuchs als Vertreter in die Verbandsversammlung. Als Stellvertreter wurden Jörg Hailer und Miriam Pascarella bestimmt.

 

TOP 4: Wahl der vier Mitglieder und deren Stellvertreter in den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/ Altheim 

Bürgermeister Rewitz teilte mit, dass vier Mitglieder und vier Stellvertreter bestimmt werden müssen.

Als Mitglieder wurden vorgeschlagen:

  • Gerhard Kottmann
  • Tanja Haibt
  • Jürgen Wetzel
  • Jürgen Kottmann

Als stellvertretende Mitglieder wurden vorgeschlagen:

  • Jörg Hailer
  • Bernhard Fuchs
  • Georg Moll
  • Miriam Pascarella

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

TOP 5: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt: 

  • Das Regierungspräsidium teilte mit, dass die Gemeinde Altheim eine Zuwendung für Nachhaltige Waldwirtschaft in Höhe von 4.080,00 € erhält.
  • Laut Ausscheidungsurkunde muss sich die Gemeinde Altheim an der Unterhaltung der Kirchenuhr und der Glocke mit 161 € beteiligen.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis teilte mit, dass die Gemeinde Altheim für das Nebenentgelt vom Dualen System für das I. Halbjahr 2019 ein Betrag in Höhe von 611,39 € erhält.
  • Die Gemeinde Altheim erhält laut Schreiben des Landratsamts Alb-Donau-Kreis 67.398,10 € Finanzzuweisungen (2. Teilzahlung 2019). Damit verrechnet wird die fällige Finanzausgleichsumlage. In der Summe erhält die Gemeinde Altheim einen Betrag in Höhe von 40.543,79 €.
  • Die Katholische Kirchengemeinde hat die Kindergartenabrechnung für das Jahr 2018 vorgelegt. Die Gemeinde Altheim muss insgesamt 135.480 € bezahlen. Es wurden bereits 151.500 € durch Vorauszahlungen beglichen. Damit verbleibt ein Guthaben in Höhe von 16.019,43 € das mit dem Jahr 2019 verrechnet wird.
  • Die Ehinger Energie GmbH & Co KG erhielt für die Konzessionsabgabe 2019 eine 2. Teilzahlung in Höhe von 3.505 €.
  • Der Antrag für eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock für das Jahr 2019 wurde zurückgestellt. Die Gemeinde sei nicht verschuldet, habe das Regierungspräsidium die Entscheidung begründet.

 

TOP 6: Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und seines Stellvertreters der freiwilligen Feuerwehr Altheim 

Bürgermeister Rewitz berichtete, dass die Feuerwehr am 03.06.2019 einen neuen Kommandanten und Stellvertreter gewählt hat.

Vor einer Ernennung der Personen muss der Gemeinderat die Wahl bestätigen.

Der Gemeinderat bestätigte die Wahl einstimmig.

Bürgermeister Rewitz ernannte Herrn Simon Schweitzer zum Feuerwehrkommandanten und Herrn Michael Rommel zu dessen Stellvertreter.

 

TOP 7: Vorbereitung der Bürgermeisterwahl im Jahr 2019, Beschluss über die Bekanntmachung der Wahl und Ausschreibung der Stelle, Wahl des Gemeindewahlausschusses, Bewerbervorstellung 

Der Gemeinderat hat den 15.09.2019 als Termin für die Bürgermeisterwahl festgelegt. Das Gremium bestimmte den 12.07.2019 als Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung. Laut Gesetz beginnt die Einreichungsfrist für die Bewerbungen am Tag nach der Ausschreibung und endet am 19.08.2019.

Weiter bestimmte der Gemeinderat den 10.09.2019 als Termin für eine öffentliche Kandidatenvorstellung.

Der Gemeindewahlausschuss setzt sich aus den acht Gemeinderatsmitgliedern zusammen. Vorsitzender ist Gerhard Kottmann.

 

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche 

Es wurde ein Baugesuch vorgestellt und beraten:

Neubau eines Zweifamilienhauses auf Fl.St. 222/5, Schulstraße 46

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

 

TOP 9: Verschiedenes 

Bürgermeister Rewitz gab die Belegungsliste für Veranstaltungen im Bürgerhaus im Juli 2019 bekannt und teilte mit, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 stattfinden wird.

Notdienste & Barrierefreiheit