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12.12.2023

Sitzungsbericht zur Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023 der Gemeinde Altheim

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Schlussverwendungsnachweis Förderung für wasserwirtschaftliches Vorhaben vom 28.11.23: Anschluss Altheim an Kläranlage Ehingen

– Tatsächliche Gesamtkosten Anschluss Altheim an Kläranlage Ehingen: 1.580.826,91 € gegenüber geplanten Gesamtkosten von 1.624.000 €

– Baumaßnahme: 1.180.826.91 €

– Investitionszuschuss Anschlussbeitrag Abwasserkanäle (Ehingen): 350.000 €

– Investitionszuschuss Anschlussbeitrag Sammelkläranlage (Ehingen): 50.000 €

– Zuwendungsfähige Ausgaben: 1.447.275,24 €

– Zuwendungsfähige Ausgaben laut Bescheid: 1.409.783,00 € (Maximalhöhe) bei Förder-satz 80% ergeben die

– Geplante/tatsächliche Zuwendung des Landes über 1.127.800,00 €

 

Einwohnerzahl/Altersverteilung laut Melderegister Stand 11.12.2023: 612 Personen im Melderegister erfasst

– Balken = Altersverteilung in Gruppen

 

 

 

 

Information Neuerung Abfuhr „Gelber Sack“

Zum 1.1.2024 übernimmt das Entsorgungsunternehmen Veolia die Abfuhr der gelben Säcke im Alb-Donau-Kreis – dieser Entsorgungsweg ist bundesweit einheitlich über das Verpackungsgesetz geregelt. Mit der Übernahme von Veolia werden die Touren und Abfuhrtermine neu geordnet. Hierbei werden sich in der Anfangszeit Verzögerungen bei der Abholung ergeben. Die Abfallwirtschaft ADK bittet um Verständnis. Unter www.aw-adk.de ist der Abfallkalender abrufbar, Veolia mit ihrer Ulmer Niederlassung ist unter Tel. 0800 0785600 oder de-ves-info-ulm@veolia.com erreichbar.

 

Wilde Müllablage auf Altheimer Gemarkung

Anzeige einer Ablagerung von Autowerkstatt-Müll auf der Gemarkung Altheim am 26.11.2023. Wilde Müllablage ist KEIN Kavaliersdelikt und wurde zur Anzeige gebracht. Hinweise der Altheimer Bürgerschaft diesbezüglich und in Zukunft sind willkommen.

 

Einzug von Flüchtlingen aus der Ukraine ins „Alte Lamm“ Zum 6.12.2023 wurden 13 Flüchtlinge mit ukrainischer Staatsbürgerschaft als Anschlussunterbringung der Gemeinde Allmendingen im „Alten Lamm“ untergebracht.

Nach wie vor suchen wir dringend nach Unterstützerinnen und Unterstützer für den Helferkreis in Altheim, die sich bei Gemeinderat Jörg Hailer melden können.

 

TOP 2: Neufassung der öffentlich – rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim – Beratung

Am 06.06.1971 wurde eine öffentlich – rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Allmendingen und der Gemeinde Altheim gefasst. Diese unterlag danach noch einigen Änderungen. Zuletzt wurde zum 01.06.2011 eine Neufassung dieser Vereinbarung sowie nachfolgend im Jahr 2015 Änderungen hierzu beschlossen. Zwischenzeitlich erfolgten Änderungen im Verwaltungsablauf und in den Gesetzesgrund-lagen machen nun eine aktuelle Neufassung der Vereinbarung über die Bildung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim erforderlich. Hierzu wurden in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht die getroffenen Regelungen und Formulierungen überarbeitet. Sobald diese Genehmigung vorliegt, kann die öffentliche Bekanntmachung erfolgen und die Vereinbarung tritt am Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft. Die parallel bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die Einrichtung und Unterhaltung eines Schulverbands zwischen den Gemeinden Allmendingen und Altheim für die Grund- und Hauptschule Allmendingen und zwischen den Gemeinden Allmendingen und Altheim zur Einrichtung und Unterhaltung des Kinderhauses „Don Bosco“ in Allmendingen wurden in die VVG Vereinbarung nun integriert. Auf Nachfrage von GR Moll erläuterte BM Dr. Schaupp, dass aufgrund von Personal-mangel im Kindergarten Don Bosco aktuell keine U3-Betreuung möglich ist. Er hoffte, dass sich diese Situation bald entspannte und bald wieder eine U3 Betreuung im Don Bosco auch für Altheimer Kinder möglich wäre. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim wurde entsprechend neu gefasst. Die Vereinbarung wurde nach Beschlussfassung durch beide Gemeinderäte dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt und nach Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Sie trat an dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

TOP 3: Fusion Komm.Pakt.Net – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Information:

Mit der Komm.Pakt.Net in der Rechtsform einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts wurde im Jahr 2016 ein rechts- und handlungsfähiger interkommunaler Verbund geschaffen, der sich seither des Themas des kommunalen Breitbandausbaus annahm. Mit Beschluss aus 2015 stimmte der Gemeinderat dem Beitritt der Gemeinde Altheim zu der neuen Organisation Komm.Pakt.Net zu. Die Gründung erfolgte am 4. November 2015 in Ulm. Neben dem Alb-Donau-Kreis waren sieben andere Landkreise (Biberach, Bodenseekreis, Freudenstadt, Ostalbkreis, Ravensburg, Reutlingen und Zollernalbkreis) und insgesamt 231 Städte und Gemeinden Gründungsmitglieder.

Die Ziele der neuen Anstalt waren, Aufgaben und Interessen der Kommunen beim Breitbandausbau zu bündeln und zu koordinieren sowie Synergien zu schaffen und zu nutzen. Ein weiteres Ziel von Komm.Pakt.Net war es, als Verbund eine starke Marktposition zu erlangen und den flächendeckenden Ausbau mit gigabitfähigen Netzen zügig und effizient voranzutreiben. Seit der Gründung von Komm.Pakt.Net haben sich jedoch auch Weiterentwicklungen ergeben. Die Förderprogramme des Bundes sind seit 2019 mit den Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg kompatibel. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes) vom 26. April 2021 ist die Förderung von rein kommunalen Unternehmen, die privatrechtlich organisiert sind, möglich geworden. Damit konnte die OEW den Ursprungsgedanken zum Engagement im Breitbandausbau aus dem Jahr 2013 wieder aufgreifen. Aufgrund der neuen rechtlichen Möglichkeiten wurde am 4. August 2021 die OEW Breitband GmbH gegründet. Auch dieser Gesellschaft war der Alb-Donau-Kreis und die Kommunen seit Gründung verbunden, indem der Beteiligung von Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH zugestimmt wurde. Mit der Gründung der OEW Breitband GmbH sollte der Ausbau der Breitbandinfrastruktur additiv zum Ausbau der Städte und Gemeinden mit Komm.Pakt.Net erfolgen. Bereits seit Gründung der OEW Breitband GmbH ist Komm.Pakt.Net als Gesellschafterin beteiligt. Komm.Pakt.Net und OEW Breitband GmbH arbeiten bereits heute im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eng zusammen. Beiden Institutionen sind in ihren Gründungsdokumenten Aufgaben zugewiesen, die große Schnittmengen aufweisen. Um die Effizienz im Breitbandausbau und in der Verwaltung der bestehenden geförderten Breitbandnetze zu steigern, ist beabsichtigt, die Aufgaben von Komm.Pakt.Net auf die OEW Breitband GmbH zu übertragen. Dies soll im Wege der Einzelrechtsnachfolge geschehen. Konkret sollen die einzelnen Vertragsverhältnisse auf die OEW Breitband GmbH übertragen werden. Hierdurch soll die Struktur durch die künftige Vermeidung von Doppelfunktionen vereinfacht und die Fachexpertise gebündelt werden. Darüber hinaus soll eine Senkung der Verwaltungsausgaben erreicht werden. Nach dem Übergang per Einzelrechtsnachfolge ist es im Anschluss vorgesehen, die Komm.Pakt.Net aufzulösen. Innerhalb der OEW Breitband GmbH wird eine Sparte „Komm.Pakt.Net – Büro der Beteiligten“ eingerichtet. Die Sparte „Komm.Pakt.Net – Büro der Beteiligten“ übernimmt für die derzeit an Komm.Pakt.Net beteiligten Kommunen und/oder Landkreise die bisherigen Aufgaben und Leistungen von Komm.Pakt.Net. Mit der Auflösung von Komm.Pakt.Net wird gemäß § 17 der Anstaltssatzung das Vermögen im Verhältnis der geleisteten Stammeinlagen auf die Beteiligten verteilt. Am 31. Januar 2024 soll die schrittweise Auflösung von Komm.Pakt.Net und Übertragung auf die OEW Breitband GmbH in einer Verwaltungsrat-Sondersitzung beschlossen werden. Ein einstimmiger Beschluss ist hierfür erforderlich. In der Verwaltungsrat-Sondersitzung sollen zudem die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, die zur Übertragung der bisher durch Komm.Pakt.Net KAöR wahrgenommenen Aufgaben und Rechtsverhältnisse auf die OEW Breitband GmbH erforderlich sind. Eine Übertragung der entsprechenden Verträge und Aufgaben auf die OEW Breitband GmbH wird derzeit für die Beteiligten an Komm.Pakt.Net zum Beschluss vorbereitet. Soweit Beteiligte der Komm.Pakt.Net den Austritt aus Komm.Pakt.Net KAöR wünschen, ist hierfür die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. Der Ostalbkreis und seine Kommunen streben keine Übertragung der Verträge auf die OEW Breitband GmbH an, sondern möchten die entsprechenden Aufgaben und Verträge in den eigenen Verantwortungsbereich übernehmen.

  1. Bürgermeister Schaupp bzw. seinem Vertreter wurde einstimmig die Weisung erteilt, im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KAöR) für die Auflösung der Kommunalanstalt zu stimmen.
  2. Bürgermeister Schaupp bzw. seinem Vertreter wurde einstimmig die Weisung erteilt, den notwendigen Beschlüssen im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net KAöR zuzustimmen, die zur Übertragung der bisher durch Komm.Pakt.Net KAöR wahrgenommenen Aufgaben und Rechtsverhältnisse auf die OEW Breitband GmbH erforderlich sind.
  3. Bürgermeister Schaupp bzw. seinem Vertreter wurde einstimmig die Weisung erteilt, Beschlüssen im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net KAöR zuzustimmen, die zum Ausscheiden von Beteiligten aus Komm.Pakt.Net KAöR berechtigen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen möglichen Austritt der Gemeinde Altheim b. Ehingen.

 

TOP 4: Hebesatzung zur Grundsteuer – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Information Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 beschlossen, den aktuellen Hebesatz der Grundsteuer A von 320% auf 370 % und den aktuellen Hebesatz der Grundsteuer B von 300% auf 350 % zum 01.01.2024 anzupassen. Die Anpassungen der Hebesätze können über die Haushaltssatzung festgesetzt werden, wenn diese noch im Jahr vor der Anpassung für das Folgejahr beschlossen wird. Sollte die Haushaltssatzung erst im Folgejahr beschlossen werden, muss eine Hebesatzsatzung beschlossen werden. Da die Haushaltssatzung in diesem Jahr nicht mehr beschlossen wird, müssen die Anpassungen der Grundsteuer über eine Hebesatzsatzung festgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Hebesatzsatzung zur Grundsteuer zum 01.01.2024.

 

TOP 5: Räum- & Streupflichtsatzung – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Information: Nachdem die letzte Räum- und Streupflichtsatzung aus dem Jahre 2014 ist, liegt nun eine einheitliche Neufassung vor. Wesentliche Änderungen ergeben sich insbesondere in §2 der nun darauf hinweist, dass bei einer Räumung durch die Gemeinde Verpflichtung nicht entfällt. Ebenso wird in §3 & §5 die Meter-Anzahl der zu räumenden Fläche erhöht, was insbesondere den Fußgängern zu Gute kommt. In §6 Nr. 3 wird jetzt explizit das Aufbringen von umweltschädlichen Mitteln untersagt. Die Zeiten für das Schneeräumen werden geändert von Montag bis Samstag bis 7:00 Uhr, Sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr. Die Pflicht endet einheitlich um 20:30 Uhr.

Auf die Rückfrage von GR Kottmann, ob das Aufbringen von Salz gestattet oder es sich um ein umweltschädliches Mittel handelt, antwortete BM Dr. Schaupp, dass hier noch eine Abklärung erfolgt, um auf eventuelle Fragen spruchreif zu sein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Streupflichtsatzung.

 

TOP 6: Pachtpreise nicht landwirtschaftlicher Flächen im Innenbereich – Beratung und Beschlussfassung

In Altheim herrscht aktuell eine undurchsichtige Situation bzgl. Pachtverträgen für Flächen, die nicht einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen Teilweise werden Flächen unentgeltlich genutzt, teilweise entgeltlich. Es bedarf einer fairen, einheitlichen Regelung bzgl. Pachtverhältnissen kommunaler Flächen für alle Nutzer kommunaler Flächen. Eine Regelung schafft auch Rechtssicherheit bzgl. Dienstbarkeiten, die oft im Zusammenhang mit kommunalen Flächen entstehen. Bei aller Regelung muss Pragmatismus und ein geringer Verwaltungsaufwand im Vordergrund stehen. Eine faire Regelung entspricht der guten kommunalen Praxis (siehe andere Gemeinden)

Ansatz:

Neuordnung der nicht-landwirtschaftlichen Nutzungsverhältnisse im Innenbereich gemeindlicher Grundstücke, Flurstücke zum 1.4.24 (Ziel: öffentlicher Grundsatzbeschluss):

– Einführung einer Pflegeverpflichtung

– Einführung/Anpassung einer Pacht Im Zusammenhang mit Neuordnung der Pacht wird auch eine Veräußerung nachgelagert geprüft, wenn sinnvoll.

  1. Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Pachtpreise für nicht-landwirtschaftlich genutzte Flächen im Innenbereich mit offensichtlicher Nutzung – im Ermessen der Verwaltung – ab 01.01.2024 im Grundsatz: a. Bis 50m²: 0 € Pachtgebühr jährlich b. 51 m² – 100 m²: 25 € Pachtgebühr jährlich c. 101 m² – 200 m²: 50 € Pachtgebühr jährlich d. Ab 201 m²: 75 € Pachtgebühr jährlich
  2. Die Pachtverträge sollten zum 01.04.2024 geschlossen werden und folgende Bestandteile enthalten: a. Pflegeverpflichtung b. Rückbauverpflichtung bspw. für Gewächshäuser oder Ähnliches c. 3-monatige Kündigungsfrist zum Monatsende

 

TOP 7: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Es lagen zur Sitzung keine aktuellen Baugesuche vor.

 

TOP 8: Verschiedenes/ Fragen & Anregungen der Gemeinderäte

Anstehende Termine:

Am 14.12.2023 besuchte MdL Manuel Hagel die Gemeinde Altheim.

Am 16.12.2023 war im Backhaus Backtag.

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung fand voraussichtlich am Dienstag, 23.01.2024, um 18:30 Uhr im Gemeindehaus statt.

 

Vorankündigung:

Veranstaltungsankündigung 23.04.2024

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