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17.10.2023

Sitzungsbericht zur Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023 der Gemeinde Altheim

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp gab Folgendes bekannt:

  • Herr Fabian Breymaier ist neuer Sachgebietsleiter des Ordnungsamts.
  • Bürgermeister Dr. Schaupp hieß Herrn Fabian Breymaier in der VVG Allmendingen/Altheim willkommen. Herr Breymaier übernahm zukünftig die Protokollführung der GR-Sitzungen. Frau Saskia Dietz blieb Ansprechpartnerin des Gemeinderats in der Geschäftsstelle Gemeinderat.

 

Eilentscheidung §43 (4) GemO: Notinstandsetzung / Erneuerung Sicherheitslichtanlage Notlicht Bürgerhaus

Die Sicherheitslichtanlage Notlicht war defekt, was gesetzlich notwendig ist, um im Falle eines Stromausfalls in Dunkelheit die Notausgänge anzuzeigen. Eine nicht zeitnahe Instandsetzung bzw. Erneuerung hätte zur Einstellung jeglichen Betriebs im Bürgerhaus geführt. Die Eilentscheidung war erforderlich, da eine vorübergehende Instandsetzung und anschließende Erneuerung nicht bis zum 27.10.2023 hätte erfolgen können. An diesem Tag war eine große Veranstaltung der Sportgemeinschaft Altheim im Bürgerhaus geplant, die ohne funktionierende Notlichtanlage abgesagt werden müsste. Daher traf der Bürgermeister am 09.10.2023 die Eilentscheidung, um eine vorübergehende, notdürftige Instandsetzung der Anlage am 23.10.2023 durch die Firma BatterieCenter Süd GmbH zu ermöglichen. Auch die Entscheidung zur nachfolgenden Erneuerung der Anlage wurde getroffen. Die dafür notwendigen Komponenten wurden umgehend bestellt. Die notdürftige Instandsetzung konnte teilweise mit den Kosten der Erneuerung verrechnet werden. Die Kosten betrugen: Notinstandsetzung: 1659,95€; Erneuerung: 7.691,78€ brutto (Kosten wurden teilweise verrechnet).

Radwege Gemarkung Altheim

Das Landratsamt hatte am 11. September 2023 die LGVFG-Förderung (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Radwege um Altheim dem Regierungspräsidium übergeben. Der Antrag war somit fristgerecht gestellt. Die Bundesförderung „Stadt und Land“ für Fahrrad-Infrastruktur wurde ebenfalls verlängert

 

TOP 2: Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages ab 01.01.2024 – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Information: Der bestehende Stromlieferungsvertrag lief bis zum 31.12.2023 und verlängerte sich automatisch um ein weiteres Jahr. Da die bestehenden Konditionen zu diesem Zeitpunkt sehr hoch waren, wurde empfohlen, diesen Vertrag nicht zu verlängern und neue Angebote einzuholen. Die Gemeinde hatte einen aktuellen Stromverbrauch von rund 130.000 kWh, und der Verbrauchs-Strompreis betrug 49,90 Cent/kWh Brutto ohne Strompreisbremse. Ein Hauptanteil des Stromverbrauchs entfiel auf die Abwasser-Pumpanlage. Bis zum 31.12.2022 betrug der Verbrauchs-Strompreis ca. 25 Cent/kWh. Die enorme Preissteigerung von 200 % im letzten Jahr war dem Marktumfeld, der Energiekrise und dem Ukraine-Krieg geschuldet. Es wurde davon ausgegangen, dass der neue Verbrauchs-Strompreis bei ca. 30-32 Cent/kWh liegen würde. Der Zeitpunkt zum Abschluss war im Oktober voraussichtlich günstig. Selbst dies entsprach einer Kostensteigerung von 128 % gegenüber 2022.

Da eine erste Abfrage am Markt und Gespräche mit dem aktuellen Stromlieferungsunternehmen auch für dieses Jahr Preisbindungen auf die Stromangebote von wenigen Stunden ergeben hatte, konnte die Vergabe nicht im normalen Rahmen stattfinden. Daher war eine Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrags für Bürgermeister Schaupp/Verwaltung notwendig. Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig Bürgermeister Schaupp / Verwaltung zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrags ab dem 01.01.2024 mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten.

 

TOP 3: Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2024 – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Information: Der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer A betrug 320%, und der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer B betrug 300%. Die Höhe der Hebesätze wurde zuletzt vor 18 Jahren im Jahr 2005 angepasst. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre hatten 38% der Gemeinden in Deutschland die Grundsteuer erhöht. Die Umstellung des Haushalts von Kameralistik hin zur Doppik stellte das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit in den Vordergrund, wonach die Gemeinde einen ausgeglichenen Ergebnis-Haushalt erreichen sollte. Hierfür mussten sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen im Auge behalten werden. Da sowohl viele Pflichtaufgaben bestanden als auch die Gemeinde freiwillige Aufgaben für die Allgemeinheit umsetzen wollte, konnte der ausgeglichene Haushalt nicht nur über die Ausgabenseite erreicht werden. Eine der wenigen Einnahmen, auf die die Gemeinde direkt Einfluss nehmen konnte, war die Grundsteuer. Daher musste nach 18 Jahren ohne Anpassung der Hebesätze nun über eine solche nachgedacht werden, um Altheim finanzstabil in die Zukunft führen zu können und den kommunalen Aufgaben auch in Zukunft angemessen nachkommen zu können.

Die Orientierung im interkommunalen Vergleich, Stand 30.06.2023, half ebenfalls bei der Beratung und Beschlussfassung.

Der Gemeinderat hatte einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 370% und den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 350% ab dem 01.01.2024 zu erhöhen.

 

TOP 4: Vergabe Beschaffung Funkmeldeempfänger FFW Altheim – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Information: Im Alb-Donau-Kreis fand zu dieser Zeit die Umstellung von alten Funkmeldeempfängern auf das neue digitale, verschlüsselte Alarmierungssystem statt. Die Feuerwehr benötigte in diesem Zusammenhang 18 neue, digitale Funkmeldeempfänger. Die Kosten waren im Haushalt 2023 entsprechend berücksichtigt. Dem Gremium lagen drei Angebote vor, inklusive einem Angebot der Firma Südruf, die einen Rahmenvertragsangebot mit dem Alb-Donau-Kreis abgeschlossen hatte. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beschaffung von 18 neuen Funkmeldeempfängern zu, und zwar dem Angebot der günstigsten Bieterin, der Firma Südruf.

 

TOP 5: Entwidmung Feldweg Restfläche Flst. 367/2 – Beratung und Beschlussfassung

Grundsätzliche Information: Im Rahmen einer GR-Sitzung 2018 war bereits ein überwiegender Teil des Flst. 367/2 entwidmet worden und 2019 bekannt gegeben worden. Auf dem Luftbild war eine Feldwegfläche von ca. 370 m² (Flst. 367/2) rot eingezeichnet, die noch nicht entwidmet war. Das Luftbild zeigte auch einen deutlichen Abbaufortschritt der Rest-Feldwegfläche. Das verbleibende Wegstück war zudem eine Sackgasse und erfüllte nicht mehr den Zweck einer Nord-Süd Wegeverbindung.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Entwidmung der Restfläche Flst. 367/2, Gemarkung Altheim, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens nach § 5 Abs. 4 Satz 1 bzw. Abs. 6 Satz 3 StrG.

 

 

 

 

 

TOP 6: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Es lagen keine aktuellen Baugesuche vor.

 

TOP 7: Vergabe zur PV-Anlage Bürgerhaus

Sachvortrag mit grundsätzlicher Information: Im Zuge der Haushaltsplanung 2023 wurde entschieden, eine PV-Anlage auf das Dach vom Bürgerhaus Altheim zu installieren. Da aufgrund der Verbrauchsmenge und –zeiten nur eine Voll-Einspeiser-Anlage wirtschaftlich sinnvoll war, wurden drei Angebote eingeholt. Die Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Enthaltung die Vergabe zur Errichtung einer Volleinspeiser-PV-Anlage an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Febe aus Ringingen, zum Angebotspreis von Netto 1.119,35 €.

 

TOP 8: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV Kohlplattenhau“ in Altheim und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden – Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hatte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV Kohlplattenhau“ in Altheim gefasst und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beraten und beschlossen.

Die Freiherr von Freyberg‘sche Forstverwaltung plante auf eigenen Grundstücken im Gewann Kohlplattenhau auf der Gemarkung der Gemeinde Altheim die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage als Agri-PV-Anlage. Das Vorhaben beabsichtigte, neben der Energiegewinnung durch die Module, eine ergänzende beziehungsweise Doppelnutzung mit vielfältig möglicher landwirtschaftlicher Nutzung.

Die Lage des Planbereichs wies günstige Voraussetzungen für die Nutzung der Sonnenenergie auf. Ohne Verschattung und mit geeigneter Globalstrahlung waren gute Ertragsbedingungen zur Stromgewinnung mittels Photovoltaik gegeben. Geplant war die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von rund 25 MWp.

Das Plangebiet, im Eigentum der Vorhabenträgerin, umfasste einen größeren, relativ ausgeräumten Feldflurbereich mit Acker- und Grünlandnutzung auf der südlichen Teilfläche des Flurstücks Nr. 900/2. Nach Norden grenzte auf dem gleichen Grundstück der südexponierte Waldrand des nördlich liegenden Waldbestands an.

Für die Erstellung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Außenbereich war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit dem hier aufzustellenden Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Kohlplattenhau“ sollten daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Anlage sollte der großflächigen Nutzung der Solarenergie für eine umwelt- und ressourcenschonende Stromerzeugung mittels Photovoltaik in einem auszuweisenden Sondergebiet dienen.

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wurde in einem Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß den Anforderungen des § 2a BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erfasst und bewertet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einem Umfang von rund 29 Hektar war aus der beigefügten Plankarte (Anlage 1) ersichtlich. Die Festsetzungsziele wurden in einem Vorentwurf der Planzeichnung zum Bebauungsplan dargestellt.

Da der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim derzeit für den Planbereich landwirtschaftliche Fläche darstellte, war hier eine Änderung erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte durch die Verwaltungsgemeinschaft im Parallelverfahren.

Die Ziele der Planung und die bisher ermittelten Rahmenbedingungen waren in der beigefügten Anlage 3 dargestellt und wurden in der Sitzung erläutert. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Mit den vorgelegten Unterlagen konnte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Ein Städtebaulicher Vertrag I zum Planvorhaben mit dem Vorhabenträger befand sich aktuell in der Finalisierung.

Zum Aufstellungsbeschluss fand am 02.11.2023 um 19:00 Uhr eine Einwohnerversammlung statt.

 

 

 

 

 

TOP 9: Verschiedenes/ Fragen & Anregungen der Gemeinderäte

Anstehende Termine:

  • Einladung zum Bürgerdialog mit dem Bürgermeister am 20.10.2023 ab 17:30 Uhr ins Sportheim Altheim.
  • Einladung der Altheimer Jugend zu “Pizza & Politics” ins Sportheim am 31.10.2023 um 17 Uhr im Rahmen des Ferienprogramms der SGA (Unkostenbeitrag 5€, Anmeldung bei rehm@aol.de).
  • Einladung zur Einwohnerversammlung im Bürgerhaus am Donnerstag, 02.11.2023 um 19 Uhr zum Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Kohlplattenhau“.
  • Hauptübung der FFW Altheim am 11.11.2023 um 14 Uhr, um 17 Uhr Hauptversammlung.
  • Nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 14.11.2023 um 18:30 Uhr im Gemeindehaus statt.

 

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