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17.11.2022

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 17.11.2022 

  • Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

Schreiben Abfallwirtschaft ADK – Anpassung Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze

Bürgermeister Rewitz verliest das Schreiben des Abfallwirtschaftsamt des Alb-Donau-Kreises vom 10.10.2022. Darin teilt es die Anpassung der Öffnungszeiten von Wertstoffhöfen und Grünabfallsammelplätzen mit. Für Altheim wird die Öffnungszeit des Grünabfallsammelplatzes künftig ganzjährig am Samstagvormittag von 9 – 13 Uhr sein.

 

Duales System – Nebenentgelte II. Halbjahr 2022

Bürgermeister Rewitz verliest das Schreiben des Abfallwirtschaftsamt des Alb-Donau-Kreises vom 08.11.2022. Darin wird mitgeteilt, dass das Nebenentgelt für die Pflege der Containerstandplätze 1,66 € pro Einwohner im Jahr an die Gemeinden beträgt. Für Altheim bedeutet dies einen Auszahlungsbetrag von 518,75 € für das II. Halbjahr 2022.

 

 

TOP 2: Einwohnerfragestunde 

Da keine Bürger zur Sitzung gekommen waren, fuhr Bürgermeister Rewitz mit dem nächsten Tagesordnungspunkt fort.

 

 

TOP 3: NKHR: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2022, Beschlussfassung über die Feststellung der Bilanzsumme

Bürgermeister Rewitz stellte Frau Kottmann als zuständige Mitarbeiterin für die Einführung des NKHR vor. Des Weiteren gab er bekannt, dass die Firma Rödl & Partner, die eigentlich die Vorstellung im Gemeinderat übernehmen sollte, krankheitsbedingt abgesagt hat. Deshalb erfolgte die Vorstellung des TOPs durch die Verwaltung mit Verweis auf die Sitzungsvorlage.

Die Gemeinde ist zum Zeitpunkt der Bilanz schuldenfrei. Der Beschluss wird an das Landratsamt gesendet und man muss mit einer Frist von ca. einem halben Jahr für die Prüfung rechnen.

Bürgermeister Rewitz erklärte, dass hier sowohl das Haushaltsrecht als auch gleichzeitig alle Verfahren umgestellt wurden und bedankte sich bei allen Mitarbeitern, insbesondere Frau Kottmann, für die große Teamleistung.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, dass es keiner weiteren Vorstellung durch die Firma Rödl & Partner mehr bedarf.

Gemeinderat Wetzel bedankte sich bei der Verwaltung für die übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung.

Der Gemeinderat stellte die Bilanz der Gemeinde Altheim zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme von 6.489.280,93 € wie in der Anlage dargestellt fest und beauftragte die Verwaltung die Eröffnungsbilanz dem Landratsamt Alb-Donau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zum Betriebsplan 2023 für den Gemeindewald Altheim

Bürgermeister Rewitz erklärte, dass es sich beim vorliegenden Betriebsplan, aufgrund der geringen Größe des Betriebswaldes, um überschaubare Zahlen handelt, die in der dem Gemeinderat zugestellten Planungsunterlage aufgeführt sind. Der größte Posten mit 2.600 € ist für neue Kulturen eingeplant und man rechnet mit einem Ergebnis von – 3.473 €. Zudem wurde das Schreiben von Herrn Dr. Duvenhorst, Fachdienst Forst und Naturschutz vom 14.10.2022 verlesen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Betriebsplan 2023 für den Gemeindewald Altheim mit einem Ergebnis von – 3.473,00 €.

 

Bürgermeister Rewitz erklärte sich zum TOP 5 für befangen, nahm im Zuschauerbereich Platz und gab den Vorsitz an Gerhard Kottmann als 1. stellvertretenden Bürgermeister.

 

TOP 5: Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister –
Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes
 

Gerhard Kottmann eröffnete den Tagesordnungspunkt und gab das Wort an Frau Hummler. Frau Hummler erläuterte, dass Herr Bürgermeister Rewitz das vorzeitige Ausscheiden aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister der Gemeinde Altheim zum 28.02.2023 beantragt hat. Dies ist nach § 16 GemO möglich und der Gemeinderat muss über Vorliegen eines dort aufgeführten wichtigen Grundes entscheiden.

Da Herr Bürgermeister Rewitz sowohl über 62 Jahre alt, als auch seit mehr als 10 Jahren als Bürgermeister tätig ist, erging folgender einstimmiger Beschluss mit 8 Stimmen:

Es wird nach § 16 GemO festgestellt, dass die Voraussetzungen für das vorzeitige Ausscheiden der ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister der Gemeinde Altheim bei Herrn Robert Rewitz gegeben sind und das Vorliegen eines wichtigen Grundes bestätigt.

 

Bürgermeister Rewitz übernahm wieder den Vorsitz und nahm am Ratstisch Platz.

 

TOP 6: Vorbereitung der Bürgermeisterwahl in Altheim im Jahr 2023 

Bürgermeister Rewitz gab das Wort an Frau Hummler, die den Sachvortrag hält.

Frau Hummler ging mit dem Gemeinderat anhand der Sitzungsvorlage die einzelnen Punkte, zu denen Beschlüsse gefasst werden müssen, durch.

 

6.1 Eventuelle Änderung der Hauptsatzung

Frau Hummler erklärte, dass der Gemeinderat entgegen der momentan geltenden Regelung durch Festlegen in der Hauptsatzung die Möglichkeit hätte, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu ernennen, da die Gemeinde mehr als 500 Einwohner hat.

Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, dass der Bürgermeister Ehrenbeamter auf Zeit bleiben soll und dass die Hauptsatzung nicht geändert wird.

 

6.2 Festlegung des Wahltages/der Neuwahl

Frau Hummler informierte, dass die Wahl im vorliegenden Fall spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle stattfinden muss, d.h. spätestens am 28.05.2023. Für einen reibungslosen Übergang empfahl die Rechtsaufsichtsbehörde einen Wahltermin in der Zeit vom 31.11.2022 – 31.01.2023. Aufgrund von Bekanntmachungsfristen und Beachtung der Feiertage, verkürzte sich diese Zeitspanne nochmal auf den 22.01.2023 – 31.01.2023.

Eine Neuwahl musste dann am 2. – 4. Sonntag nach der Wahl erfolgen.

Herr Jürgen Kottmann erkundigte sich, ob die Zeitspanne bis zur Neuwahl am 12.02.2023 für eine erneute Briefwahl ausreichend ist. Bürgermeister Rewitz bejahte dies.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, den 29.01.2023 als Wahltag und den 12.02.2023 als Termin für eine eventuelle Neuwahl.

 

6.3 Bekanntmachung/Stellenausschreibung

Frau Hummler erklärte, dass die Stelle für einen ehrenamtlichen Bürgermeister nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss. Bewerbungen konnten frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl eingereicht werden. Die Wahl musste möglichst frühzeitig bekanntgemacht werden.

Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Wahl am 25.11.2022 mit dem Inhalt aus Anlage 2 bekannt zu machen.

Frau Hummler wies darauf hin, dass eine Stellenausschreibung, soweit gewünscht, im Mitteilungsblatt, in den regionalen Tageszeitungen und dem Staatsanzeiger möglich ist.

Bürgermeister Rewitz empfahl eine Ausschreibung im Staatsanzeiger.

Herr Wetzel gab zu bedenken, dass hier Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen müssen und sprach sich dafür aus, dass eine Ausschreibung im Mitteilungsblatt und den regionalen Tageszeitungen sowie auf der Homepage erfolgt.

Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Stelle am 25.11.2022 im Mitteilungsblatt von Altheim sowie auf der Homepage und am 26.11.2022 in den überregionalen Tageszeitungen Südwestpresse und Schwäbische Zeitung auszuschreiben.

 

6.4 Ende Einreichungsfrist Bewerbungen

Frau Hummler legte dar, dass das Gremium den 25.11.2022 als Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung bestimmt hat. Laut Gesetz beginnt die Einreichungsfrist für die Bewerbungen somit am Tag nach der Bekanntmachung, am 26.11.2022. Das Ende der Einreichungsfrist kann frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl und spätestens auf den 3. Freitag vor der Wahl, 02.01.2023 – 13.01.2023, gelegt werden. Die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber sollte aus Fristgründen im Mitteilungsblatt am 13.01.2023 erfolgen. 

Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, das Ende der Einreichungsfrist auf den 09.01.2023, 18:00 Uhr zu legen.

 

6.5 Bildung Gemeindewahlausschuss

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetz Herr Bürgermeister Rewitz und dessen Stellvertreter die stellvertretenden Bürgermeister in der jeweiligen Reihenfolge. Frau Hummler schlug vor, die übrigen Mitglieder aus den Reihen des Gemeinderats zu wählen.

Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

Vorsitzender:                        Bürgermeister Robert Rewitz

Stellvertreter:                        Stellvertretende Bürgermeister

Beisitzer:                               Jürgen Kottmann

Beisitzer:                               Jürgen Wetzel

Beisitzer:                               Tanja Haibt

Stellvertreter:                        Bernhard Fuchs

Stellvertreter:                        Jörg Hailer

Stellvertreter:                        Georg Moll

Stellvertreter:                        Miriam Pascarella 

Zu den Sitzungen werden immer alle Mitglieder (auch Stellvertreter) eingeladen. Der Gemeindewahlausschuss übernimmt gleichzeitig die Aufgaben des Wahlvorstands.

 

  • Termin für öffentliche Bewerbervorstellung

Frau Hummler erklärte, dass ein Termin für eine öffentliche Bewerbervorstellung keine Pflicht ist, die Gemeinde aber dies den Bewerbern anbieten kann. Dieser Termin sollte dann zeitnah zum Wahltermin liegen. 

Das Gremium bestimmte mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, den 24.01.2023 als Termin für eine öffentliche Kandidatenvorstellung.

 

  • Modalitäten Kandidatenvorstellung

Das Gremium stimmte mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, den Modalitäten wie vorgeschlagen zu.

 

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Bürgermeister Rewitz gab bekannt, dass die Verwaltung einen Bauvorbescheid für das Flst. 39/6 nördlicher Lammberg beantragen wird. Dabei geht es wie bereits besprochen um den Abbruch des vorhandenen Schuppens und die Erstellung von zwei Wohnhäusern. Baugesuche von anderen Personen lagen nicht vor.

 

 

TOP 8: Verschiedenes 

Bürgermeister Rewitz terminierte die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung auf den 15.12.2022.

 

 

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