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23.01.2024

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Öffentlich – rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen – Altheim
Nach der Beschlussfassung am 12.12.2023 durch den Gemeinderat ergab sich eine redaktionelle Änderung in §6.1, §6.2 und §6.3. Die Bezeichnung der Kinderkrippe wurde mit „Kinderkrippe (U3) Don Bosco“ spezifiziert.

Klausurtagung des Gemeinderats am 20./21.01.2024
Im Fokus der Klausurtagung stand die mögliche Dorf(innen)entwicklung der Gemeinde.
Hierzu wurden verschiedene Möglichkeiten zur Wohnentwicklung sowie Projekte für ein lebenswertes, finanziell stabiles und wirtschaftlich starkes Altheim diskutiert.

Jahresbetriebsplan 2024 – Gemeindewald Altheim
Anhand einer Präsentation informierte Herr Daferner das Gremium über das vergangene Jahr, Herr Dr. Duvenhorst erläuterte die Planungen für 2024. Der Betriebsplan weist im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 232 € und Ausgaben in Höhe von 2.369 €. Dies führt zu einem Ergebnis von -2.137 €. Im Jahr 2023 zuvor wurde allerdings ein deutlich positives Ergebnis erzielt, so dass im Mittel über mehrere Jahre gesehen der Altheimer Gemeindewald den Haushalt nicht belastet. Der Gemeinderat beschloss den vom Landratsamt vorgelegten Jahresbetriebsplan 2024, Betriebsnummer 12, für den Gemeindewald Altheim einstimmig.

Regionalplan Donau-Iller: Abwägung nach Stellungnahme
Die Gemeinde Altheim hat im zweiten Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Donau-Iller eine Stellungnahme abgegeben. Am 05.12.2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands die Stellungnahme beraten und einer Abwägung zugeführt. Nach aktueller Rückmeldung wird der Regionalplan nicht verändert, da die parzellenscharfe Abgrenzung in den  nachgelagerten Verfahren durchgeführt wird.

Bescheid des Innenministerium Baden-Württemberg
Mit Datum vom 14.12.2023 erhielt die Gemeinde Altheim den Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung über die Zuwendung für den Ausbau des Landkreisweiten Backbones des Alb-Donau-Kreises auf Gemarkung Altheim. Nach abgeschlossener Prüfung des bezeichneten Schlussverwendungsnachweises wird die Zuwendung auf 82.196,53 € festgesetzt.

 

TOP 2: Spendenbericht 2. Halbjahr 2023 – Beratung und Beschlussfassung
Seit der Annahme der Spende in der Gemeinderatssitzung am 14.11.2023 gingen keine weiteren Spenden ein.

 

TOP 3: Betriebsplan 2024 für den Gemeindewald Altheim – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp begrüßte Herrn Dr. Duvenhorst vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis sowie Herrn Daferner des Forstreviers.
Bürgermeister Dr. Schaupp informierte kurz, dass das Landratsamt Alb-Donau-Kreis den Altheimer Gemeindewald bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung wird durch den Revierförster Herrn Daferner durchgeführt. Für die jeweiligen Aufwendungen und Erträge erstellt das Landratsamt jährlich einen Betriebsplan.
Gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) ist ein Beschlussvorschlag seitens des Gemeinderats für den Betriebsplan herbeizuführen.

 

TOP 4: Hauptsatzung – Beratung und Beschlussfassung
Die Hauptsatzung ist in Baden-Württemberg eine Pflichtsatzung einer kommunalen Gebietskörperschaft, d.h. Gemeinde. Es handelt sich hierbei um solche Regelungsgegenstände, welche die Verfassung und innere Organisation der Gemeinde betreffen.
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg verweist in mehreren §§ auf die Regelung durch Hauptsatzung. Zur dauernden Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben auf den Bürgermeister verweist die GemO in §44 (2) entsprechend auf Regelung durch die Hauptsatzung. Entsprechend §4 (2) muss die Hauptsatzung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats beschlossen werden. Satzungen sind der Rechtsaufsichtsbehörde, das heißt dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis anzuzeigen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim hat am 02.05.2012 die aktuell gültige Hauptsatzung beschlossen, welche seit dem 12.05.2012 in Kraft ist.
Zahlreiche Änderungen in den Gesetzen sowie im Verwaltungsablauf (beispielsweise Videositzungen) und in der Praktikabilität der Verfügungsrahmen machen eine Neufassung der Hauptsatzung nach über 10 Jahren erforderlich.
Der Entwurfsvorschlag orientiert sich an der Vorlage für Kommunen <5000 Einwohner des Gemeindetags und der Hauptsatzung der Nachbargemeinde Allmendingen.
Der Gemeinderat hat in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023 die Hauptsatzung entsprechend vorberaten. Entsprechend §4 (2) GemO muss die Hauptsatzung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats beschlossen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Altheim. Die Satzung wird ortsüblich bekanntgemacht, dem Landratsamt angezeigt und tritt dann am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

TOP 5: Vertrag über die Abwassereinleitung in die Kläranlage Ehingen – Beratung und Beschlussfassung
Die Kläranlage der Gemeinde Altheim war den steigenden Umweltschutzanforderungen nicht mehr gewachsen. Die Gemeinde Altheim musste deshalb ihre Abwasserbeseitigung neu aufstellen und hat dazu ein Strukturgutachten in Auftrag gegeben.

Nach einer Prüf- und Abstimmphase zwischen der Gemeinde Altheim und den Behörden wurde als Ergebnis aus dem Strukturgutachten die Lösung mit der Schließung der kleinen und alten Kläranlage in Altheim und ein Anschluss an die Sammelkläranlage Ehingen bevorzugt.
Da die Kläranlage der Stadt Ehingen noch Kapazitäten frei hat und eine gemeinsame Entsorgung fachtechnisch möglich und seitens der Aufsicht wünschenswert ist, wurden zwischen Vertretern der Stadt Ehingen (Donau) und der Gemeinde Altheim Gespräche geführt und die Weichen für eine gemeinsame Abwasserbeseitigung in der Sammelkläranlage Ehingen (Donau) gestellt.
Für den Anschluss an die Kläranlage und das Kanalnetz leistet die Gemeinde Altheim entsprechend der Vereinbarung einen einmaligen Finanzierungsbeitrag und beteiligt sich anteilig an den jährlichen laufenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung sowie an den künftigen Investitionen.
Die jährliche Pauschale der Gemeinde für den Betrieb und die Unterhaltung der gemeinsam genutzten Abwasseranlagen beträgt 7.200 EUR. Mit diesem Betrag sind auch die auf die Anlagen entfallenden Personal- und Sachkosten einschließlich der Verwaltungskosten abgedeckt. Diese Pauschale wird im
Abstand von 4 Jahren gemäß der zwischenzeitlich ergangenen Preissteigerungen nach dem Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg angepasst.
An der laufenden Behandlung des Abwassers in der gemeinsam genutzten Kläranlage beteiligt sich die Gemeinde den Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Kläranlage. Der Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis der im Abrechnungsjahr von den Beteiligten verkauften Frischwassermengen abzüglich der Absetzungen und zuzüglich eigen geförderter Wassermengen nach der Abwassersatzung.
Für den erstmaligen Anschluss an die vorhandenen Abwasseranlagen beträgt der Finanzierungsbeitrag 400.000 €.
Die öffentl. – rechtl. Vereinbarung mit der Stadt Ehingen wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2023 behandelt.
Hier wurde der öffentl. – rechtl. Vereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde zugestimmt.
Jedoch gab es nach der Beschlussfassung von Seiten des Regierungspräsidiums noch eine Anmerkung. In § 18 Abs. 2 stand in der ursprünglichen Vereinbarung „Sie bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der beiden Vereinbarungspartner.“ § 18 Abs. 2 wurde nun aber von der Rechtsaufsicht abgeändert und er lautet nun „Sie bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.“
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem in § 18 Abs. 2 geänderten Vertrag über die Abwassereinleitung in die Kläranlage Ehingen mit der Stadt Ehingen zu.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es lagen keine Baugesuche vor.

 

TOP 7: Verschiedenes
Bürgermeister Dr. Schaupp informiert über folgende Termine:
• Veranstaltung: Betrug erkennen – Vermögen schützen am 23.04.2024 um 15.30 Uhr im Bürgerhaus Altheim in Zusammenarbeit mit dem Seniorenteam Altheim und dem Polizeipräsidium Ulm.
• Veranstaltung: Pedelec (E-Bike) – Sicherheitskurs am Freitag, 03.05.2024 um 16 Uhr am Parkplatz beim Sportheim Altheim in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht Ehingen.
Anmeldemöglichkeit folgt.
• Seniorenfasnet am 24.01.2024 ab 14 Uhr im Bürgerhaus Altheim
• Altheimer Fasnet mit Kaffeekränzle der SGA Abteilung Turnen am Freitag, 02.02.2024 ab 14:30 Uhr im Bürgerhaus in Altheim
• Bürgerdialog-Abend voraussichtlich am Freitag, 19.04.2024 im Sportheim Altheim
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 20.02.2024 um 18.30 Uhr im Gemeindehaus St. Michael in Altheim statt.

 

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