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24.06.2021

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 24.06.2021

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

 Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Es ging ein Schreiben von Innenminister Thomas Strobl bei der Gemeindeverwaltung ein. Mit diesem Schreiben möchte er seinen Dank für den Einsatz, die Arbeit und das gute Miteinander während der Corona-Pandemie aussprechen. Dieser Dank wird an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weitergegeben.
  • Derzeit herrscht bundesweit eine niedrige Inzidenz. Auch in Altheim gibt es derzeit keine Corona-Fälle und es wurden keine Anordnungen zur Häuslichen Quarantäne ausgestellt (Stand 24.06.2021).
  • Die Gemeinde Altheim erhält im Rahmen der FAG-Zuweisung für das 2. Quartal 2021 insgesamt 32.300,87 €.

 

TOP 2: Verabschiedung von Frau Irmgard Kottmann als Backfrau der Gemeinde Altheim

Am 01.03.1985, zu einer Zeit, in der das Dorfleben in Altheim anders geprägt war als heute, trat Frau Irmgard Kottmann ihren Dienst bei der Gemeinde Altheim als Backfrau an.

Das Backhaus ist eine wichtige und zentrale Einrichtung der Gemeinde Altheim. Es sind nicht nur die tausende Brotleibe die Frau Kottmann geformt und gebacken hat, sondern auch der soziale Treffpunkt, den diese Einrichtung ausmachen.

Bürgermeister Rewitz betonte, er würde es ihr zwar gönnen, als letzte Backfrau Altheims in die Geschichte einzugehen, es wäre allerdings schade, wenn sich kein Nachfolger für Frau Kottmann findet und das Backhaus geschlossen werden muss.

Bürgermeister Rewitz bedankte sich ganz herzlich bei Frau Kottmann für ihren langjährigen Einsatz, ihre Arbeit und ihr Engagement für die Gemeinde Altheim, auch im Namen des gesamten Gemeinderats und aller Bürgerinnen und Bürger.

Nach über 30jähriger Tätigkeit als Backfrau in Altheim verabschiedete Bürgermeister Rewitz Frau Kottmann nun gerne in den wohlverdienten Ruhestand.

 

TOP 3: Verabschiedung von Herrn Josef Wetzel als Fronmeister der Gemeinde Altheim

Am 11.09.1986 begann Herr Josef Wetzel seinen Dienst als Fronmeister der Gemeinde Altheim. Er kümmerte sich jahrzehntelang um die alltäglichen Dinge in Altheim und fuhr stets mit dem Blick für das Notwendige und Praktische durch Altheim.

Es sind allerdings nicht nur die Feldwegunterhaltung oder der Winterdienst, durch die Herr Wetzel in Altheim auffiel. Er engagierte sich jahrelang als Gemeinderat, Stellvertretender Bürgermeister und Feuerwehrkommandant mit viel Herzblut für die Gemeinde Altheim.

Bürgermeister Rewitz sprach ein hohes Maß an Wertschätzung und seinen Dank für das persönliche Engagement aus. Er verabschiedete Herr Wetzel auch im Namen des Gemeinderats und aller Bürgerinnen und Bürger in den wohlverdienten Ruhestand.

 

TOP 4: Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan “Härtenen III“ (nach § 13b BauGB) – Beratung über den Vorentwurf und Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach Baugesetzbuch – Beschlussfassung

Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, zur Sicherung der Wohnbauentwicklung der Gemeinde einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans “Härtenen III“ wurde am 20.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Auf Grundlage des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses wurde ein städtebauliches Erschließungs- und Bebauungskonzept erarbeitet. Ziel ist die Realisierung von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser, die in der vorhandenen Maßstäblichkeit des Ortes den westlichen Ortsrand bilden.

Für eine größere Darstellung hier die Grafik als pdf.

Entsprechend der Umgebungsbebauung soll die einheitliche Baustruktur mit Einfamilienhäusern auch im Plangebiet fortgeführt werden; eine Gebietsdurchgrünung bleibt durch die privaten Gartenbereiche erhalten.

Mit einem Erschließungsring als Wohnwege zwischen dem Finkenweg von Osten und dem südlich angrenzenden Härtenenweg kann eine verkehrsarme und flächensparende Erschließungsstruktur entwickelt werden. Die nördlichen Grundstücke werden direkt von der Birkenstraße erschlossen.

Mit vorliegendem Erschließungs- und Bebauungskonzept und den grundsätzlichen Zielen des Bebauungsplans kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Beteiligung fließen anschließend in den konkreten Bebauungsplanentwurf ein, der in einem nächsten Schritt wiederum dem Gemeinderat zur Billigung und Beschlussfassung der öffentlichen Auslegung zur Beratung vorgelegt wird.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 05.12.2019 wird als Planungsgrundlage der Bebauungsplanaufstellung nebst Aufstellung einer Satzung über Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO das Erschließung- und Bebauungskonzept vom 15.06.2021 beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB als Bebauungsplan des Außenbereichs im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden; die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll parallel hierzu erfolgen.

 

TOP 5: Bodenordnung im räumlichen Geltungsbereich des zukünftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Härtenen III“ – Grundsatzbeschluss über die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff Baugesetzbuch mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis als Umlegungsstelle

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung ein Umlegungsverfahren einzuleiten und das Landratsamt Alb-Donau-Kreis als Umlegungsstelle zu beauftragen.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

TOP 7: Verschiedenes

Es lagen keine Wortmeldungen vor.

 

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