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27.02.2019

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 27.02.2019 

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Das Ministerium für ländlichen Raum teilt mit, dass die geplanten Baumaßnahmen am Sportheim im Jahresprogramm für das Jahr 2019 aufgenommen wurden. Für diese Maßnahme wird die Gemeinde eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum erhalten.
  • Das Landratsamt bestätigt die Anzeige der Änderung der Streupflichtsatzung vom 27.11.2018 und die Anzeige der Änderung der Hundesteuersatzung vom 17.12.2018.

 

TOP 2: Benennung des Gemeindewahlausschusses für die Europawahl und die Kommunalwahlen

Bürgermeister Rewitz teilte mit, dass für die Wahlen am 26.05.2019 ein Gemeindewahlausschuss bestellt werden muss. Er erklärte, dass er kraft Gesetzes den Vorsitz hat.

Für den Wahlausschuss vorgeschlagen wurden Josef Fischer (stv. Vorsitzender), Emil Frank, Karl-Dieter Mayer, Anton Bieger, Birgit Moll, Stefanie Guter und Karl Bierer.

Bürgermeister Rewitz gab bekannt, dass die vorgeschlagenen Personen auch bereit seien, das Amt zu übernehmen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bestellung der genannten Personen zu.

 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 

Bürgermeister Rewitz informierte, dass die Gemeinde mit dem Abschluss des Jahres 2018 schuldenfrei sein wird. Nach Jahren des Investierens und einer anschließenden Zeit des Konsolidierens sei es nun wieder Zeit, Geld auszugeben.

Der Haushalt 2019 hat ein Volumen von 2.314.377 Euro. Davon entfallen 1.497.215 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 817.162 Euro auf den Vermögenshaushalt.

Für das Jahr 2019 sind u.a. verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen im Bürgerhaus geplant. Im investiven Bereich sind die Schaffung von Gemeinschaftsräumen und der Bau eines Parkplatzes am Sportheim vorgesehen. Dafür wurden Zuschussmittel aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum und aus dem Ausgleichstock beantragt.

Bürgermeister Rewitz gab bekannt, dass die Gemeinde Ausgaben für den Ausbau des Backbone-Netzes plant und dafür auch mit Zuweisungen vom Land rechnet.

Um den Haushalt decken zu können, müssen der Rücklage 362.162 Euro entnommen werden.

Ab dem Jahr 2021 sei geplant, die Abwasserbeseitigung in Angriff zu nehmen. Dafür rechnet Bürgermeister Rewitz mit Ausgaben in Höhe von rund einer Million Euro.

Er teilte mit, dass dennoch am Ende des Finanzplanungszeitraums nur mit einer marginalen Darlehensaufnahme zu rechnen sei.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 zu.

 

 

TOP 4: Verrechnungsbeschlüsse über Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den kostenrechnenden Einrichtungen  

Bürgermeister Rewitz erklärte, dass laut Gesetz bei der Gebührenbemessung die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen.

Deshalb muss für die Abwassergebühren ein Verrechnungsbeschluss gefasst werden.

Bürgermeister Rewitz schlug vor, im Niederschlagswasser die Überdeckung des Jahres 2017 in Höhe von 5.139,66 Euro mit den Unterdeckungen der Jahre 2014 (1.148,13 Euro), 2015 (290,57 Euro) und 2016 (1.244,95 Euro) zu verrechnen.

Im Schmutzwasser soll die Überdeckung des Jahres 2017 in Höhe von 8.513,79 Euro mit der Unterdeckung des Jahres 2014 verrechnet werden. Aus dem Jahr 2014 verbleibt ein Restunterdeckungsbetrag in Höhe von 1.453,13 Euro.

Der Gemeinderat beschloss die Verrechnung einstimmig.

 

TOP 5: Verpackungsgesetz: Neue Abstimmungsvereinbarung; Meinungsbild gelber Sack oder gelbe Tonne 

Bürgermeister Rewitz informierte, dass aufgrund des neuen Verpackungsgesetzes mit Inkrafttreten 01.01.2019 zwingend eine neue Abstimmungsvereinbarung mit der Dualen System Deutschland GmbH abgeschlossen werden muss. Diese regele die Ausgestaltung eines Erfassungssystems für restentleerte Verpackungen privater Endverbraucher.

Die Verhandlungen würden nicht die 55 Gemeinden im Alb-Donau-Kreis führen, sondern der Landkreis. Daher würde vorgeschlagen, dem Kreis ein Verhandlungsmandat für die Verhandlung und den Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt dem Alb-Donau-Kreis einstimmig die Vollmacht zur Verhandlung und zum Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung mit der Dualen System Deutschland GmbH.

Nach der Gegenüberstellung Für und Wieder Gelber Sack/ gelbe Tonne sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den gelben Sack beizubehalten.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche 

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

 

TOP 7: Verschiedenes

Bürgermeister Rewitz gab bekannt, dass die Krabbelgruppe am 06.04.2019 im Bürgerhaus einen Flohmarkt veranstalten wird.

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