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27.05.2021

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 27.05.2021

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Die Eurofins Institut Jäger GmbH entnahm am 16.04.2021 eine Trinkwasserprobe im Kindergarten St. Michael in Altheim. Im Befund zum Prüfbericht wurde mitgeteilt, dass das Wasser in den Härtebereich hart einzuordnen und die Wasserprobe hygienisch-chemisch einwandfrei ist.
  • Die Gemeinde Altheim erhält laut Schreiben des Finanzamts Stuttgart IV einen Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 86.531,03 € für das 1. Quartal 2021. Hiermit verrechnet wird die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 8.446,48 €.
  • Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erhielt die Gemeinde Altheim von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. einen Bescheid über die Gewährung einer Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in Höhe von 1.030,00 €.
  • Der Bewilligungszeitraum für die Gewährung einer Zuwendung nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.
  • Aktuell gibt es in Altheim einen positiven Corona-Fall und eine damit zusammenhängende Quarantäneanordnung. (Stand 27.05.21)

Seit Montag, 24.05.2021 befindet sich der Alb-Donau-Kreis in der Öffnungsstufe 1.

 

 

TOP 2: Vergabe Asphaltbelagsarbeiten „Beim Altheimer Schloss“

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die Asphaltarbeiten im Neubaugebiet „Beim Altheimer Schloss“ zu einem Angebotspreis von 24.268,56 € an das Unternehmen Käser aus Wolfegg zu vergeben.

 

 

TOP 3: Vergabe der Kanalreinigung und Inspektion zur Eigenkontrollverordnung

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die Kanalreinigung und Inspektion zur Eigenkontrollverordnung zu einem Angebotspreis von 60.534,11 € an das Unternehmen Mantz aus Ehingen zu vergeben.

 

 

TOP 4: Abrechnung der Kindergartengebühren Januar und Februar 2021 während der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat auch weiterhin große Auswirkungen auf Schulen und den Kindergartenbetrieb. Auf Beschluss der Landesregierung wurden im Rahmen des zweiten Lockdowns die Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen. Deshalb konnten die normalerweise angebotenen Leistungen, für die die Eltern Entgelte entrichten, nicht in Anspruch genommen werden.

Das Katholische Verwaltungszentrum Ehingen teilte mit Schreiben vom 19.03.2021 mit, dass wie schon im Lockdown im Frühjahr/Sommer 2020 der Regelbetreib in den Kindertageseinrichtungen vom 16.12.2020 bis zum 21.02.2021 eingestellt war. Dadurch sind für diesen Zeitraum den Kindergartenträgern die Kindergartengebühren mit Ausnahme der Gebühren für die Notbetreuung entgangen.

Nun hat das Land Baden-Württemberg wieder beschlossen, den Kindergartenträgern die entgangenen Kindergartenbeiträge zum großen Teil zu erstatten. Darin enthalten ist folgende ausdrückliche Empfehlung an die Kommunen:

Die kommunalen Landesverbände empfehlen ihren Mitgliedern für den o.g. Zeitraum ausdrücklich, auf Elternbeiträge und Gebühren für nicht geleistete Betreuungszeiten zu verzichten und den kirchlichen und freien Trägern die ausgefallenen und ausfallenden Beiträge bis zur Höhe der jeweiligen kommunalen Gebührensätze zu erstatten.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

  1. Für die Monate Januar und Februar 2021 werden im Kinderbetreuungsbereich die Entgelte erlassen. Ausgenommen hiervon ist die Notbetreuung.
  2. Für die nächste coronabedingte Schließung im Kinderbetreuungsbereich werden die Entgelte ebenfalls erlassen. Ausgenommen hiervon ist die Notbetreuung.
  3. Dem kirchlichen Träger wird der Beschluss so zur Umsetzung mitgeteilt.

 

 

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung von Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH

 

Der flächendeckende Breitbandausbau erfordert enorme Investitionen, die erst nach langer Laufzeit rentabel werden. Es gibt aber Investoren, die an dieser Art sicherer, langfristiger Investitionen (25 bis 30 Jahre) sehr interessiert sind. Aus diesen Grundüberlegungen beabsichtig die OEW, eine OEW Breitband GmbH für den Breitbandausbau zu gründen, an der sich Komm.Pakt.Net beteiligen kann und soll.

Konkret ist ein Zusammenschluss der bestehenden kommunalen Breitbandverbünde in und um das Komm.Pakt.Net-Gebiet mit der OEW Breitband GmbH geplant. Neben Komm.Pakt.Net sind die BLS-Breitbandversorgung Landkreis Sigmaringen mbH, der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg und der Zweckverband Breitband Bodenseekreis bereits in die Verhandlungen eingebunden.

Das Satzungsgebiet der OEW Breitband GmbH umfasst ganz Baden-Württemberg, wobei die Gebiete der teilhabenden Breitbandverbände vorrangig im Focus sein werden.

Mithilfe der Finanzierung der OEW Breitband GmbH wäre der Glasfaserausbau in den Kommunen in den „grauen Flecken“ in einer Geschwindigkeit möglich, die mit der aktuellen Konstellation nicht erreicht werden kann. Der Ausbau erfolgt im Betreibermodell und die Infrastruktur verbleibt in kommunaler Hand, der OEW. Damit hat die kommunale Seite Einfluss auf die Gestaltung der Netzbetriebsverträge einschließlich der Endkundenpreise.

Damit wäre es möglich, ein komplett „eigenes“ kommunales Netz im Bereich der weißen, grauen und schwarzen Flecken zu errichten.

Komm.Pakt.Net wird weiterhin für die Erschließung von „weißen Flecken“ und künftig auch zum Teil der „grauen Flecken“ sorgen. Die OEW Breitband GmbH als kommunales Unternehmen soll den Ausbau der „grauen Flecken“ additiv und unterstützend dort vorantreiben, wo die Kommunen nicht selbst tätig werden und es die Gebiets- und Ausbaukulisse der Gesellschaft sinnvoll ergänzt.

Weiteres Ziel ist es, wo immer es möglich ist, die privaten Unternehmen durch Konkurrenz zu einem Glasfaser-Ausbau zu ermuntern und die verbleibenden Gebiete selbst lukrativ zu versorgen.

Es ist vorgesehen, dass sich Komm.Pakt.Net mit 25.000 € an der OEW Breitband GmbH beteiligt. Dies entspricht ungefähr einer Beteiligung von einem Prozent an der Gesellschaft und somit nur einem sehr geringen Anteil. Dieser Betrag wird von Komm.Pakt.Net aufgebracht.

Die Corona-Krise hat deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Glasfaserinfrastruktur ist. Mit diesem Engagement würden die Beteiligten von Komm.Pakt.Net nicht nur ihren ursprünglichen Gründungsgedanken verfolgen. Sie könnten damit auch noch schlag-kräftiger für gleiche Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sorgen und damit zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Raumschaft beitragen.

Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig Bürgermeister Rewitz der Beteiligung der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der geplanten OEW Breitband GmbH, vorbehaltlich deren Gründung, zustimmen.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zum Breitbandausbau in Altheim

Die Verwaltung wurde ermächtigt für den FTTH Ausbau in der Gemeinde Altheim die Bearbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen zur Förderantragstellung, Ausschreibungsunterlagen, öffentliche Ausschreibungen, Objektüberwachung, Baukoordination, Objektbetreuung, Dokumentationsunterlagen und Anforderung von Fördergeldern an Komm.Pakt.Net zu übertragen.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die Planung auf Basis der vorliegenden Unterlagen auf die Vorgaben der Bundesförderung zu einem Angebotspreis in Höhe von 15.969,80 € an das Planungsbüro GeoData zu vergeben.

 

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

 

TOP 8: Verschiedenes

Bürgermeister Rewitz gab bekannt, dass die nächste Sitzung in den kommenden zwei Wochen stattfinden wird. Hierzu wird zeitnah eingeladen.

 

 

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