Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 04.03.2021
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:
TOP 2: Einwohnerfragestunde
Bei der Einwohnerfragestunde wurden von einem Einwohner Fragen in Bezug auf die Verunreinigung der Gehwege durch Hundekot, zum Spielplatzstandort, zu verkehrsrechtlichen Belangen und eine Frage in Bezug auf den Bebauungsplan „Am Schloss“ vorgetragen und von Bürgermeister Rewitz beantwortet.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“
Die Gemeinde Altheim plant ihre Siedlungsentwicklung u.a. am östlichen Ortsrand. Bereits der bisher wirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 stellt entlang der Kreisstraße eine geplante Gewerbefläche dar.
Nunmehr gibt es einen konkreten Flächenbedarf eines ortsansässigen Unternehmens. Der Standort des Betriebes soll gesichert werden. Eine Betriebserweiterung und Platz für weitere gewerbliche Entwicklungen sollen in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Betrieb entwickelt werden. Zudem soll eine Entwicklungsfläche für weitere ortsansässige Gewerbebetriebe entwickelt werden, um mittelfristigen Flächenbedarf zu bedienen.
Der Geltungsbereich am östlichen Ortsrand der Gemeinde Altheim, nördlich der Kreisstraße 7422 zwischen Allmendingen und Ringingen, umfasst das Flurstück Nr. 366, 367 sowie Teilflächen des Flurstück Nr. 367/1 und insgesamt eine Fläche von rund 3,3 ha.
Die Gewerbefläche soll über den auszubauenden Weg auf Flurstück 349 angebunden werden. Als Bauflächen werden Gewerbegebietsflächen nach § 8 BauNVO festgesetzt.
Für den östlichen Gemeindeanschluss der Braas- und Schwenkstraße an die Kreisstraße K7422 bestehen Planungen seitens des Landkreises, diesen Anschluss neu und damit sicherer zu gestalten. Hierzu soll zeitnah eine Abstimmung mit dem Landratsamt erfolgen, um entsprechende Planungen und Flächenbedarfe zu berücksichtigen; ggf. muss eine Anpassung des Geltungsbereichs zum Vorentwurf erfolgen.
Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans erfolgt im Vollverfahren mit einer Umweltprüfung. Im nächsten Schritt wird ein Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erarbeitet; dieser wird zur Beschlussfassung in einer nächsten Sitzung des Gemeinderats beraten.
Der Gemeinderat hat einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für die gewerbliche Entwicklung in Altheim beschlossen.
TOP 4: Aufstellung eines Schwalbenhauses im Bereich Sportplatzgelände Altheim, Vergabe der Bauarbeiten
Der Gemeinderat beauftragte die Zimmerei Baur GmbH, Bernstadt und Schmidt Metallbau, Bernstadt mit dem Bau eines Schwalbenhauses.
TOP 5: Vergabe Untersuchungsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
Der Gemeinderat vergab einstimmig die Untersuchungsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung an die Firma Wassermüller, Ulm.
TOP 6: Annahme von Spenden; Spendenbericht 2. HJ 2020
Im 2. Halbjahr 2020 ging eine Spende in Höhe von 222,50 € für die Bücherei Altheim bei der Gemeinde ein. Die erhaltene Spende wurde bereits in voller Höhe für die Beschaffung von Büchern verwendet.
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es wurden zwei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils erteilt:
TOP 8: Verschiedenes
Bürgermeister Rewitz terminierte die nächste Sitzung auf den 15.04.2021.
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