Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 09.12.2021
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:
TOP 2: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften “Beim Altheimer Schloss, 1. Änderung“ – Behandlung der Stellungnahmen aus der Planauslegung, Satzungsbeschluss, – Beratung und Beschlussfassung –
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 den Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Beim Altheimer Schloss“ gefasst. Änderungsziel ist die Zulässigkeit von Solarenergieanlagen neu zu regeln.
Insgesamt gingen in Bezug auf den Entwurf der Änderung zur Neufassung der Örtlichen Bauvorschriften 10 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. Diese wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
TOP 3: Einbeziehungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften “Ortsrand Bühlweg“ – Beratung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss, -Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat am 28.10.2021 das Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beschlossen. Damit soll eine Bebauungsmöglichkeit für das Grundstück Flst.-Nr. 294/2 sowie für den östlichen Teil des Grundstücks Flst.-Nr. 293/1 eröffnet werden.
Derzeit befindet sich im Planbereich eine Streuobstwiese, welche aufgrund ihrer Größe nach Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geschützt ist (Erhaltung von Streuobstbeständen, §33a NatSchG).
Das vorgeschlagene Ausgleichskonzept soll sowohl den Ausgleich des Streuobstbestands wie auch den naturschutzrechtlichen Ausgleich berücksichtigen und sieht eine Neupflanzung an zwei Standorten westlich und südlich der Ortslage vor.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Betriebsplan 2022 des Gemeindewalds Altheim
Revierförster Werner Bierer gab einen kleinen Rückblick auf das Jahr 2021 und stellte den Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald Altheim vor. Zum einen sind Maßnahmen zur Kultursicherung geplant und es soll anders als im Vorjahr wieder ein Holzeinschlag erfolgen.
Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan einstimmig zu.
TOP 5: Benutzungsgebühr für Frischwasser; Neukalkulation zum 01.01.2022; Satzungsänderung
Zum 01.01.2022 wurden die Benutzungsgebühren für Frischwasser neu kalkuliert. Hierbei wurde eine Unterdeckung aus den Vorjahren i.H.v. 6.200 € berücksichtigt.
Es kommt dadurch zu Gebührenanpassungen bei den Grundgebühren und bei den Verbrauchsgebühren.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung und die Erhöhung des Wasserzinses auf 1,47 € ab dem 1. Januar 2022.
TOP 6: Benutzungsgebühr für Abwasser; Neukalkulation zum 01.01.2022; Satzungsänderung
Aufgrund der Aufgabe der eigenen kommunalen Kläranlage der Gemeinde Altheim ist auch eine Gebührenkalkulation der Benutzungsgebühren für Abwasser erforderlich geworden.
Die bisherige Gebühr von 4,24 €/m³ kann um 31 % reduziert werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung und die Senkung des Abwasserzinses auf 2,90 € ab dem 1. Januar 2022.
TOP 7: Vergabe der Planungsleistungen zum Breitbandausbau
Bei der Gemeindeverwaltung ging ein Angebot von der Firma RBS Rave für die Tiefbaumaßnahmen und die technische Dokumentation zum Breitbandausbau ein. Zur Angebotshöhe besteht allerdings noch Gesprächsbedarf.
Der Gemeinderat erteile einstimmig Bürgermeister Rewitz die Ermächtigung nach den geplanten Gesprächen die Planungsleistungen zum Breitbandausbau an die Firma RBS Rave zu vergeben.
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es lagen keine Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung vor.
TOP 9: Verschiedenes
Bürgermeister Rewitz blickte auf das Jahr 2021 zurück und bedankte sich beim Gemeinderat für ihren Einsatz und die gute Zusammenarbeit.
Von Seiten des Gemeinderats wurden Bürgermeister Rewitz und der Verwaltung ebenfalls ein Dank ausgesprochen.
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