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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 10.03.2022
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:
TOP 2: AWA 2023 – Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunalen Beistandsleistungen
Zum 01.01.2023 wird die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen und der Kompostierung pflanzlicher Abfälle, welche auf die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen war, vom Landkreis zurückgenommen.
Mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sollen folgende Beistandsleitungen, mit denen die Kommunen den Landkreis beim Zuständigkeitswechsel und auch danach unterstützen soll, geregelt werden.
Für die kommunale Auskunftserteilung beträgt die einwohnerbezogene Aufwandsentschädigung 1,00 € pro Einwohner und Jahr für die befristete Dauer der Beistandsleistung von 01.01.2023 bis 31.12.2024.
Der Landkreis beauftragt die Kommunen mit der Einsammlung des wilden Mülls auf ihrer Gemarkung und erstattet hierfür eine einwohnerbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,50 € pro Einwohner und Jahr.
Für die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen für Altglas beträgt die Aufwandsentschädigung 1,15 € pro Einwohner und Jahr. Die Aufwandentschädigung für die Bereitstellung von Stellplätzen für die PPK-Depotcontainersammlung beträgt 0,25 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Einwohner und Jahr.
Für die Einrichtung von Haushaltsverbundnummern, die Pflege des Datenbestands und die Übermittlung von Daten, welche der Landkreis für die Gebührenerhebung benötigt, erhält die Gemeinde Altheim künftig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,15 € pro Einwohner und Jahr.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über kommunale Beistandsleistungen im Zusammenhang mit dem Übergang abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden auf den Landkreis nach der Beendigung der Aufgabenübertragung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAbfG in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung zu.
TOP 3: Spendenbericht Altheim 2. HJ 2021
Im 2. Halbjahr 2021 ging eine Spende in Höhe von 282,50 € für die Bücherei Altheim bei der Gemeinde ein.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Es wurden zwei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils erteilt:
TOP 5: Verschiedenes
Bürgermeister Rewitz terminierte die nächste Sitzung auf den 07.04.2022.
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