10.03.2022

Gemeinderatssitzung

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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Altheim vom 10.03.2022  

– Bekanntgabe der Beschlüsse –

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten 

Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:

  • Die Gemeinde Altheim erhält laut Schreiben des Finanzsamts Stuttgart IV für das 4. Quartal 2021 einen Einkommensteueranteil in Höhe von 85.395,85 €. Damit verrechnet wird die fällige Gewerbesteuerumlage in Höhe von 7.370,05 €. Die Gemeinde Altheim erhält somit 78.025,80 € gutgeschrieben.  Nach der Jahresabrechnung erhält die Gemeinde außerdem insgesamt 11.946,20 €.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis teilte mit, dass zum 15.01.2022 Frau Dr. Kathrin Schmidtke die Leitung des Fachdienstes Verkehr und Mobilität übernimmt.
  • Am 20. Januar bestätigte das Landratsamt Alb-Donau Kreis die Anzeige der 1. Satzung vom 09. Dezember 2021 zur Änderung der Abwassersatzung und deren in Kraft treten am 01. Januar 2022. Zudem wurde die Anzeige der 3. Satzung vom 09. Dezember 2021 zur Änderung des Wasserversorgungssatzung, sowie deren in Kraft treten am 01. Januar 2022 bestätigt.
  • Da seit November 2021 das Pumpwerk in Betrieb genommen wurde, ist eine moderne Visualisierung dringend Notwendig. Dies führte zu einer Eilentscheidung, mit der die Beauftragung der Visualisierung zum Angebotspreis von 3.364,61 € an die Firma Lohr, Ravensburg vergeben wurde.
  • Von der L-Bank ging ein Zuschuss in Höhe von 49.320,00 € im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung Ländlicher Raum für den „Anbau einer Küche mit Getränkelager an bestehendes Sportvereinsheims mit Umbau der einzigen Gaststätte am Ort mit Außenanlage“ bei der Gemeinde Altheim ein.
  • Vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, erhielt die Gemeinde Altheim den Änderungsbescheid 2018 und den Festsetzungsbescheid 2019 der Abwasserabgabe für das Einleiten von Schmutzwasser der Kläranlage Altheim. Für das Veranlagungsjahr 2018 erhält die Gemeinde Altheim einen Rückerstattungsbetrag von 844,25 €. Die Abgaben für das Veranlagungsjahr 2019 wurden auf 0 € festgesetzt.
  • In das Entwicklungsprogram Ländlicher Raum wurden für das Jahr 2022 zwei Projekte in Altheim aufgenommen.
  • Im Rahmen der Finanzzuweisungen für das 1. Quartal 2022 erhält die Gemeinde Altheim einen Finanzausgleich in Höhe von 45.236,10 €, einen Umsatzsteueranteil in Höhe von 6.642,00 € und eine erste Abschlagszahlung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 571,29 €. Hiermit verrechnet wird die Kreisumlage in Höhe von 61.850,00 € wodurch ein Erstattungsbetrag in Höhe von 9.400,61 € zustande kommt.

 

 

TOP 2: AWA 2023 – Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunalen Beistandsleistungen 

Zum 01.01.2023 wird die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen und der Kompostierung pflanzlicher Abfälle, welche auf die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen war, vom Landkreis zurückgenommen.

Mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sollen folgende Beistandsleitungen, mit denen die Kommunen den Landkreis beim Zuständigkeitswechsel und auch danach unterstützen soll, geregelt werden.

Für die kommunale Auskunftserteilung beträgt die einwohnerbezogene Aufwandsentschädigung 1,00 € pro Einwohner und Jahr für die befristete Dauer der Beistandsleistung von 01.01.2023 bis 31.12.2024.

Der Landkreis beauftragt die Kommunen mit der Einsammlung des wilden Mülls auf ihrer Gemarkung und erstattet hierfür eine einwohnerbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,50 € pro Einwohner und Jahr.

Für die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen für Altglas beträgt die Aufwandsentschädigung 1,15 € pro Einwohner und Jahr. Die Aufwandentschädigung für die Bereitstellung von Stellplätzen für die PPK-Depotcontainersammlung beträgt 0,25 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Einwohner und Jahr.

Für die Einrichtung von Haushaltsverbundnummern, die Pflege des Datenbestands und die Übermittlung von Daten, welche der Landkreis für die Gebührenerhebung benötigt, erhält die Gemeinde Altheim künftig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,15 € pro Einwohner und Jahr.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über kommunale Beistandsleistungen im Zusammenhang mit dem Übergang abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden auf den Landkreis nach der Beendigung der Aufgabenübertragung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAbfG in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung zu.

 

 

TOP 3: Spendenbericht Altheim 2. HJ 2021

Im 2. Halbjahr 2021 ging eine Spende in Höhe von 282,50 € für die Bücherei Altheim bei der Gemeinde ein.

 

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden zwei Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils erteilt:

  • Umbau des bestehenden Wohnhauses und Umbau Atelier zum Wohnhaus im Bereich Steingeweg, Flst. Nr. 57/1
  • Verlängerung der Baugenehmigung des im Jahr 2008 erstellten Reitplatzes im Bereich Forchenweg, Flst. Nr. 331/1

 

 

TOP 5: Verschiedenes 

Bürgermeister Rewitz terminierte die nächste Sitzung auf den 07.04.2022.

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