Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Altheim vom 24.05.2018
– Bekanntgabe der Beschlüsse –
Top 1 : Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Rewitz gab folgendes bekannt:
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018 für die Gemeinde Altheim
Nach nichtöffentlicher Vorberatung in einer früheren Sitzung wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018 einstimmig beschlossen. Vorangegangen war die nochmalige Durchsicht aller Einzelpläne mit kurzen Erläuterungen. Bürgermeister Rewitz führte dazu aus, dass man stolz sein könne auf den diesjährigen Haushalt. Nach einer Zeit, in der man gezwungen war Schulden zu machen, um Pflichtaufgaben zu erfüllen und Projekte wie die Ausweisung von Bauplätzen zu stemmen, habe man eine vierjährige Durststrecke hinter sich gebracht, um den Haushalt nachhaltig zu konsolidieren. Dabei sei es gelungen, dennoch wichtige Aufgaben zu erfüllen und die ein oder andere Investition zu realisieren. Zum 31.12.2018 werde Altheim schuldenfrei sein. Dies sei eine erfreuliche wenn auch nur kurzfristige Zäsur. Es gebe immer noch Aufgaben zu erfüllen, z.B. müsse man sich Gedanken über die Zukunft der Kläranlage machen, das reiße dann wieder ein Loch in die Kasse. Die Zuschüsse werden auch geringer, wenn die Haushaltslage stabil bleibe, auch das gelte es zu beachten. Insgesamt könne man aber sehr zufrieden sein. Bürgermeister Rewitz schloss mit dem Dank an den Gemeinderat für die kontinuierliche Finanzpolitik, dem Dank an die Bürger Altheims, die den Haushalt mit ihren Abgaben und Steuern mittragen und dem Dank an die Altheimer Kämmerin und den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung für die gute Vorbereitung und Umsetzung der Haushaltsziele. Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1.315.353 € im Verwaltungshaushalt und 1.428.000 € im Vermögenshaushalt.
TOP 3: Neuorganisation der unteren Forstbehörde des Landratsamts Alb-Donau-Kreis im Zuge des Kartellverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum aktuellen Stand der Neuorganisation der Forstverwaltung im Alb-Donau-Kreis zur Kenntnis.
Mögliche Organisationsformen nach Ausgliederung des Staatswaldes:
Variante 1: Landeslösung
Das Landratsamt behält die bisherigen Aufgaben im Bereich des Kommunal- und Privatwaldes mit Ausnahme des Holzverkaufs und die forsthoheitlichen Aufgaben als staatliche Aufgabe.
Variante 2: Kommunale Lösung
Alle waldbesitzenden Gemeinden schließen sich in Form eines interkommunalen Zusammenschlusses zur Betreuung und Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwalds zusammen. Die hoheitlichen Aufgaben verbleiben beim Landratsamt.
Variante 3a: Körperschaftliches Forstamt
Hierbei gründen einzelne Kommunen oder Zusammenschlüsse von mehreren Kommunen ein körperschaftliches Forstamt. Dieses übernimmt alle forsthoheitlichen und betrieblichen Aufgaben.
Variante 3b: Körperschaftliches Forstamt mit allen Kommunen im Landkreis
Es erfolgt die Gründung eines körperschaftlichen Forstamts mit allen Kommunen. Dieses übernimmt ebenfalls alle forsthoheitlichen und betrieblichen Aufgaben.
Der Gemeinderat beschließt den grundsätzlichen Beitritt zur geplanten Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts für den Forstbetrieb (ADK-Forst). Der Beitritt steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung dieser Organisation.
Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, die Umsetzung entsprechend der Variante 3b und falls nicht möglich oder nicht geeignet entsprechend der Variante 2 vorzubereiten.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Apartment und Doppelgarage.
TOP 5: Verschiedenes
Das Bürgerhaus ist im Juni für zwei Einzelveranstaltungen belegt.
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