Sitzungsbericht
zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.10.2025 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:
Vorstellung Karin Hengstler
Frau Hengstler wurde von Bürgermeister Dr. Schaupp im Gremium willkommen geheißen und als Protokollantin in der Geschäftsstelle Gemeinderat vorgestellt.
TOP 2: Ehrung Blutspender
Bürgermeister Dr. Schaupp begrüßte Herrn Ganser als Vereinsvorsitzenden und Herrn Bierer, der geehrt wurde.
Herr Bierer erhielt für 75 Blutspenden eine Verleihungsurkunde, sowie die Ehrennadel in Gold mit Eichenkranz und der Zahl 75.
Zusätzlich wurde er noch mit einem Präsentkorb von der Gemeinde Altheim beglückwünscht.
TOP 3: Empfehlungsbeschlüsse zu den Änderungen des Flächennutzungsplanes der VVG Allmendingen-Altheim – Beratung und Beschlussfassung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans “Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“ entwickelt die Gemeinde derzeit gewerbliche Bauflächen. Der überwiegende Planbereich ist durch die 1. Teilfortschreibung im FNP als geplante gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Planbereich reicht nach Osten in einen bisherigen Bergabbaubereich, der im FNP mit dem Rekultivierungsziel landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Die Fläche erscheint aufgrund der Vorprägung gegenüber Flächen im sonstigen Außenbereich geeignet.
Mit der Flächennutzungsplanänderung soll der bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Bereich zukünftig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden, um die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Altheim langfristig zu sichern.
Der Gemeinsame Ausschuss hat auf Empfehlungsbeschluss des Gemeinderats vom 14.11.2023 das Änderungsverfahren am 28.11.2023 eingeleitet. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 08.04.2024 bis 10.05.2024 durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden dabei über die Planung unterrichtet.
Die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und der Planentwurf wurden nach dem Empfehlungsbeschluss des Gemeinderats vom 29.04.2025, am 04.06.2025 im Gemeinsamen Ausschuss beraten und die Offenlage des angepassten Entwurfs beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 21.07.2025 bis 29.08.2025 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Entwurfsplanung unterrichtet.
Anregungen aus den Stellungnahmen zum Entwurf sollen gemäß den Vorschlägen der Abwägungstabelle behandelt werden. Auf dieser Grundlage wurde der Stand vom 16.09.2025 zum Feststellungsbeschluss erarbeitet.
Um den formulierten Bedenken der zuständigen Raumordnungsbehörden Rechnung zu tragen, wurde die Fläche der 2. Änderung von 2,1 ha, auf die für den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan benötigten 0,8 ha, reduziert. Damit wird der tatsächliche Bedarf neuer Gewerbeflächen für die Erweiterung der im Ort ansässigen Firmen abgebildet. Aus der Plananpassung als Folge der Berücksichtigung entsprechender Stellungnahmen ergeben sich keine neue oder stärkere Berührung von Belangen; eine erneute Beteiligung ist nicht erforderlich.
Das Änderungsverfahren zur 2. Flächennutzungsplanänderung wird in einem Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß den Anforderungen des § 2a BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung sind der Planzeichnung zu entnehmen. Ergänzend sind ebenfalls die Begründung und der Umweltbericht beigefügt.
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt durch die Gemeinde Altheim im Parallelverfahren.
Mit den vorgelegten Unterlagen kann der Feststellungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss empfohlen werden.
Der Gemeinderat fasste hierzu folgende Beschlüsse einstimmig:
Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim den in der Anlage dargestellten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung zuzustimmen.
Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim die 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbebaufläche Altheim Ost“ in der Fassung vom 16.09.2025 festzustellen.
Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen und in Folge die Genehmigung sowie den Feststellungsbeschluss nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans “Gewerbegebiet Östlicher Ortsrand“ entwickelt die Gemeinde gewerbliche Bauflächen auch für ortsansässige Unternehmen. Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans soll die gewerbliche Entwicklung am östlichen Ortsrand am Standort verfestigt werden. Die angrenzende Nutzung hat eine entsprechende Vorprägung.
Eine Wohnbauentwicklung auf der bisher im Flächennutzungsplan zudem am östlichen Siedlungsrand dargestellten geplanten Wohnbaufläche tritt zur Vermeidung immissionsschutzrechtlicher Konflikte als städtebauliches Entwicklungsziel für die Gemeinde zurück. Die Gemeinde möchte alternativ Arrondierungsflächen der Siedlungsstruktur, für die auch gewisse Umsetzungsperspektiven bestehen, zukünftig im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbauflächen ausweisen.
Hierzu erfolgt ein Flächentausch durch Herausnahme der östlichen Flächen und Neuausweisung durch eine 7. Änderung des Flächennutzungsplans.
Der gemeinsame Ausschuss hat auf Empfehlungsbeschluss des Gemeinderats Altheim am 16.01.2025 das Änderungsverfahren als 7. Änderung durch Beschlussfassung eingeleitet.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 17.02.2025 – 11.04.2025 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden unterrichtet.
Die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und der Planentwurf wurden nach dem Empfehlungsbeschluss des Gemeinderats vom 29.04.2025, am 04.06.2025 im Gemeinsamen Ausschuss beraten und die Offenlage des angepassten Entwurfs beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 21.07.2025 bis 29.08.2025 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Entwurfsplanung unterrichtet.
Anregungen aus den Stellungnahmen zum Entwurf sollen gemäß den Vorschlägen der Abwägungstabelle behandelt werden. Auf dieser Grundlage wurde der Stand vom 16.09.2025 zum Feststellungsbeschluss erarbeitet. Aus der Beteiligung erfolgten keine wesentlichen Änderungen der Unterlagen.
Das Änderungsverfahren zur 7. Flächennutzungsplanänderung wird in einem Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß den Anforderungen des § 2a BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung sind der Planzeichnung zu entnehmen. Die Begründung und der Umweltbericht sind beigefügt.
Mit den vorgelegten Unterlagen kann der Feststellungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss empfohlen werden.
Der Gemeinderat fasste hierzu folgende Beschlüsse einstimmig:
Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim den in der Anlage dargestellten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung zuzustimmen.
Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim die 7. Änderung / Flächentausch des Flächennutzungsplans „Schulstraße / Forchenweg“ in der Fassung vom 16.09.2025 festzustellen.
Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen und in Folge die Genehmigung sowie den Feststellungsbeschluss nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
TOP 4: Beteiligung der Gemeinde Altheim an der Agri-PV Altheim GmbH – Beratung und Beschlussfassung
Die Agri-PV Altheim GmbH plant im Gewann Kohlplattenhau im ersten Bauabschnitt die Errichtung einer ca. 25ha großen Agri-PV Anlage, im zweiten Bauabschnitt eine Erweiterung um weitere ca. 8ha. Nach §6 EEG erhält die Gemeinde Altheim nach Inbetriebnahme eine Einspeisevergütung und Gewerbesteuer. Im Rahmen der Vorgänge der Bauleitplanung und Beteiligung der Öffentlichkeit hat Bürgermeister Dr. Schaupp die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinde Altheim von bis zu 7,5% an der Agri-PV Altheim GmbH erwirkt, die die Gemeinde zum Gesellschafter, verbunden mit allen Pflichten und Rechten machen würde. Vorteil ist die Einbeziehung in alle Belange der GmbH über die Jahre der Existenz der Anlage/ Agri-PV GmbH. Weiter wird die Gemeinde entsprechend ihrer Kapitaleinlage an den Netto-Ausschüttungen der Agri-PV GmbH beteiligt, was neben den §6EEG Einspeisevergütungen und Gewerbesteuer zur weiteren, wichtigen Finanzstabilität der Gemeinde Altheim in den mindestens nächsten 20 Jahren beiträgt.
Im Rahmen der Süderweiterung der Agri-PV Anlage besteht für die Gemeinde Altheim die weitere Möglichkeit einer Beteiligung an einer notwendigen Kapitalerhöhung um ihre bestehenden Beteiligungsanteile zu sichern.
Im Vorschlag zum Beschluss geht es um die grundsätzliche Frage zur Beteiligung der Gemeinde an der Agri-PV Altheim GmbH. In Folge würde die Verwaltung alle weiteren Voraussetzungen gemeinsam mit der Agri-PV Altheim GmbH schaffen, um eine Beteiligung der Gemeinde nach §102 und §103 GemO BW möglich zu machen.
Der Entwurf eines Optionskaufvertrags liegt bereits vor, der in Folge nach Anpassung durch die bisherigen alleinigen Gesellschafter der Agri-PV GmbH notariell beurkundet werden muss.
Danach wäre eine Ausübung des Optionskaufrechts für die Gemeinde Altheim bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme möglich. Für die Ausübung des Optionskaufrechts wäre ein weiterer Beschluss des Gemeinderats zu fassen.
Der Gemeinderat fasste hierzu den folgenden Beschlussvorschlag einstimmig:
Der Gemeinderat Altheim stimmt der Beteiligung der Gemeinde Altheim mit bis zu 7,5% im Grundsatz zu und beauftragt Bürgermeister Dr. Schaupp mit der Schaffung der konkreten Voraussetzungen für eine Beteiligung unter Berücksichtigung von §102 und §103 GemO BW.
TOP 5: Verschiedenes / Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
Veranstaltungen
Bürgermeister Dr. Schaupp informierte über folgende Veranstaltungen: