29.04.2025,
19.00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29.04.2025 im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Altheim

 

Bekanntgabe der Beschlüsse

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Herr Dr. Schaupp gab folgendes bekannt:

Haushaltserlass des LRA Alb-Donau-Kreis

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat den Haushalt mit Haushaltssatzung 2025 genehmigt und wurde im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Der Erlass wird dem Gemeinderat bekanntgegeben.

3.Altheimer Dorfputzete

Bürgermeister Schaupp bedankte sich bei allen, die dieses Jahr bei der 3. Altheimer Dorfputzete mitgeholfen haben. Die Gemeinschaftsaktion war wieder ein voller Erfolg.

 

Umbau zur barrierefreien Bushaltestelle

In der Braas- und -Schwenk Straße haben die Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Bushaltestelle begonnen. Bürgermeister Schaupp machte darauf aufmerksam, dass während der Bauarbeiten die Hauptstraße im Bereich der Bushaltestelle nur für Anwohner zur Durchfahrt freigegeben ist. Die Baustelle wurde entsprechend nach Westen vorübergehend verlegt.

 

 

TOP 2: Ausfallbürgschaft Landsiedlung, Härtenen III – Beratung und Beschlussfassung

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

TOP 3: Empfehlungsbeschlüsse zu den Änderungen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Dr. Schaupp erläuterte, dass für drei Änderungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim auf der Gemarkung Altheim Empfehlungsbeschlüsse gefasst werden sollen.

  1. Änderung der landwirtschaftlichen Fläche auf den Flurstücken 367, 368 und Teilfläche 369 zur geplanten Gewerbebaufläche, in Altheim

 

  1. Änderung der landwirtschaftlichen Fläche auf den Flurstücken 926/3, 926/4, 926/5, 926/6, 926/7, 926/8, 926/9, 926/10, 926/11, 926/12, 926/13, 926/14, 926/15, 889/1 und auf Teilflächen der Flurstücke 315 und 900/23 in Altheim, zur Erweiterung der geplanten Sonderbaufläche Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau, in Altheim
  2. Änderung der

–   landwirtschaftlichen Fläche auf einer Teilfläche des Flurstücks 244 (Schulstraße) zu geplanter Wohnbaufläche, in Altheim

–   landwirtschaftlichen Fläche auf einer Teilfläche des Flurstücks 328 (Forchenweg) zu geplanter Mischbaufläche, in Altheim

–   bisherigen geplanten Wohnbaufläche auf Teilflächen der Flurstücke 331, 331/1, 332 und 333/1 sowie Teilflächen 334/1 und 334/2 zu landwirtschaftlichen Flächen (Herausnahme), in Altheim

1. Änderung der Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02.11.2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021)

–   Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und

der Träger öffentlicher Belange zur 1. FNP-Änderung „Sonderbaufläche Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“, Gewann Kohlplattenhau, Gemarkung Altheim

–   Feststellung der 1. FNP-Änderung „Sonderbaufläche Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“, Gewann Kohlplattenhau, Gemarkung Altheim durch den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft

 

Der Gemeinderat fasste folgende Empfehlungsbeschlüsse einstimmig:

  1. a) 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02. November 2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021), mit der Billigung der jeweiligen Planentwürfe und den Beschlüssen zur Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Die Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und die Auslegung durchgeführt.
  2. b) 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02. November 2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021), mit der Billigung der jeweiligen Planentwürfe und den Beschlüssen zur Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Die Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und die Auslegung durchgeführt.
  3. c) 7. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02. November 2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021), mit der Billigung der jeweiligen Planentwürfe und den Beschlüssen zur Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Die Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und die Auslegung durchgeführt.
  4. d) 1. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“ in der Fassung vom 14.04.2025 festzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen und sobald vorliegend die Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

 

TOP4: Erneuter Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Östlicher Ortsrand“- Beratung und Beschlussfassung

Im Rahmen der letzten Auslegung zum Dritten Entwurfsbeschluss sind Stellungnahmen eingegangen, für die Abwägungsvorschläge in einer Tabelle formuliert wurden, die bei einem Entwurfsbeschluss berücksichtigt werden sollen. Die Vorhabenplanung wird vom Vorhabenträger weiter konkretisiert und ein Bebauungskonzept entwickelt, das mit Fachdiensten im Landratsamt abgestimmt wird. Die geplante Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche im östlichen Gebietsteil steht der Planung nicht entgegen. Für eine angemessene Bewertung der Erschließungskosten und Beitragserhebung wurden nun weitere Anpassungen notwendig, für die ein weiterer Entwurfsbeschluss IV notwendig wird. Insbesondere die Einführung einer Geschossflächenzahl und die Reduktion der überbaubaren Flächen sind Änderungen, die mit aufgenommen wurden. Außerdem ist eine kleinere Planänderung hinsichtlich der Entwässerung im nördlichen Bereich des Gewerbegebiets erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

  1. Der ergänzte und geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlicher Ortsrand“ zusammen mit den zum Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.04.2025 wurde gebilligt.
  2. Es wurde beschlossen, den Entwurf der geänderten und ergänzten Planung erneut zu veröffentlichen und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

TOP 5: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Erweiterung Sonderbaufläche Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“ – Beratung und Beschlussfassung

Im Gewann Kohlplattenhau auf Gemarkung der Gemeinde Altheim plant die Agri-PV Altheim GmbH der Frey´bergschen Forstverwaltung und der Stadtwerke Heidenheim AG die südliche Erweiterung des aktuellen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaik Kohlplattenhau“. Diese Erweiterung wird seitens der Verwaltung und der Vorhabenträgerin als sinnvoll bewertet, da die bestehende Agri-PV-Anlage noch Kapazitäten für die Stromeinspeisung hat, die durch die Erweiterung genutzt werden können. Hierdurch entsteht eine erhöhte Effizienz für die gesamte Anlage. Der südliche Erweiterungsbereich besteht aus mehreren landwirtschaftlichen Grundstücksparzellen, die teilweise verpachtet sind. Damit die Erweiterung umgesetzt werden kann, müssen alle Grundstückseigentümer der Verpachtung an die Agri-PV GmbH Altheim zustimmen. Deshalb läuft ein Interessensbekundungsverfahren in zwei Phasen, das bisher positiv verläuft. Aktuell werden Pachtverträge mit den Eigentümern abgeschlossen, so dass mit einem Aufstellungsbeschluss das Bauleitverfahren eingeleitet werden kann. Dieses Verfahren ist unabhängig vom Bauleitverfahren für den nördlichen Abschnitt zur Agri-PV. Die Flächen im südlichen Bereich sollen in das Agri-Bewirtschaftungskonzept integriert werden.

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planungsziele zur Realisierung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) für den im Planvorentwurf (siehe Ratsinfosystem) dargestellten Geltungsbereich einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss über die Verfahrenseinleitung bekannt zu machen und mit dem Vorentwurf der Planzeichnung, des Textteils, der Begründung, des Umweltberichts und der Grünordnungspläne die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen

 

TOP 6: Sirenenanlage Bevölkerungsschutz – Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeinde Altheim hat einen Förderbescheid aus dem Sirenenförderprogramm 2.0 für die Errichtung einer Mastsirenenanlage erhalten. Bereits 2021 stellte die Gemeinde einen Antrag im Förderprogramm 1.0, doch aufgrund erschöpfter Fördermittel erfolgte zunächst keine Zuteilung. Nun wird die Förderung gewährt. Die bestehende Sirene auf dem Rathaus ist alt und störungsanfällig und entspricht nicht mehr dem heutigen Standard einer digitalen Sirene mit Sprechfunktion. Im ursprünglichen Antrag aus 2021 wurde die Bushaltestelle in der Schulstr. als Standort für die neue Sirene angegeben. Der Standort an der Bushaltestelle in der Braas- und Schwenk-Straße wurde aufgrund seiner zentralen Lage im Ort und der optimalen Schallausbreitung in alle Richtungen als geeignet erachtet. Zudem befindet sich die Liegenschaft im Eigentum der Gemeinde. Die bauliche Umsetzung ist im Rahmen des ohnehin geplanten barrierefreien Umbaus der Bushaltestelle wirtschaftlich sinnvoll. Die Errichtung von Sirenenanlagen ist gemäß §50 LBO Abs. 1 Anhang verfahrensfrei möglich und somit privilegiert. Bei der Standortfestlegung im Jahr 2021 wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass die zukünftige Sirenenanlage am geplanten Standort möglicherweise zu einer temporären, teilweise und geringfügigen Verschattung der PV-Anlage eines Anwohners führt. Deshalb wurden nochmals alternative Standorte in der Gemeinde geprüft, bei denen die Zweckmäßigkeit (d.h. adäquate Schallausbreitung, siehe Anhänge Ratsinfosystem), Wirtschaftlichkeit in der Herstellung der Mastanlage ebenfalls gegeben ist. Weiter wurde sichergestellt, dass die Förderfähigkeit bei Änderung des Standorts gegenüber dem ursprünglich bei Antragsstellung angegeben Standort weitergegeben ist.

Der Gemeinderat beschloss bei zwei Gegenstimmen die Errichtung der Sirenenanlage als Mastanlage beim Bürgerhaus Altheim.

 

 

TOP7: Verschiedenes/ Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Sportgaststätte Altheim

Bürgermeister Schaupp gab bekannt, dass die Sportgaststätte wieder freitags geöffnet hat.

 

Maibaumstellen

Am 30.04.2025 veranstaltet die FFW Altheim und das Backhausteam wie im letzten Jahre gemeinsam das diesjährige Maibaumstellen.

 

Stadtradeln

Bürgermeister Schaupp machte auf das dieses Jahr wieder stattfindende Stadtradeln aufmerksam. Dieses findet vom 22.06 bis zum 12.07.2025 statt. Die Gemeinde Altheim macht wieder gemeinsam mit anderen Kommunen im Alb-Donau-Kreis mit. Herr Schaupp hofft auf zahlreiches mitradeln.

 

Bürgermeister Schaupp beendete die öffentliche Sitzung um 20:35 und bedankte sich bei der Presse und allen Anwesenden.

 

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